Meine vorherigen Aussagen bitte vergessen.
Nach Rücksprache mit unserem Grundsatzreferat ist es so, dass in diesem Fall die Zuschläge für die zweite HiBlRT tatsächlich von beiden Kindern berücksichtigt werden, da sie im Konto der Mutter als KiBÜZ gespeichert sind. Es ist egal von wem die Kinder sind!
Steht im § 78a SGB VI.
Auszug daraus:.................. Die Dauer ergibt sich aus der Summe der Anzahl an Kalendermonaten mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die der Witwe oder dem Witwer zugeordnet worden sind, beginnend nach Ablauf des Monats der Geburt, bei Geburten am Ersten eines Monats jedoch vom Monat der Geburt an. Für die ersten 36 Kalendermonate sind jeweils 0,1010 Entgeltpunkte, für jeden weiteren Kalendermonat 0,0505 Entgeltpunkte zugrunde zu legen...............