Hallo Lilie,
Rentenbezieher, die am 30.06.2014 Anspruch auf eine Rente hatten (sogenannte Bestandsrentner) und bei denen in der Rente bereits Kindererziehungszeiten für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt für ein vor 1992 geborenes Kind angerechnet wurden, erhalten ab dem 01.07.2014 den angesprochenen "Kinderzuschlag".
Bitte beachten Sie, dass der Zuschlag noch mit dem Rentenartfaktor der jeweiligen Rente zu vervielfältigen ist und daher bei einer großen Witwerrente nur 55% bzw. bei der kleinen Witwerrente nur 25% von 28,61 Euro (brutto) beträgt.