Hallo Sahra,
vermutlich wurde in dem Fragebogen nach einem Anspruch auf Kinderzuschuss und nicht nach einer Kinderzulage gefragt.
Rentner, die vor dem 01.01.1992 bereits einen Kinderzuschuss mit der Rente ausgezahlt bekamen, erhalten diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 270 Sechstes Sozialgesetzbuch ggf. weiterhin.
Sofern Sie vor dem 01.01.1992 nicht bereits Rentnerin waren, trifft diese Frage nicht auf Sie zu.