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KK ändert nachträgl v. RVgenehm. Rehaantrag ab auf Rentenantrag

von Angelika06.05.2008 | 03:20
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an Euch alle- Ich bin richtig froh dieses Forum entdeckt zu haben. Ich habe folgendes Problem, muss leider etwas ausholen dafür : Weiblich 56 Ende november erkrankt Virusbedingten Gürtelrose Hauptkkopfnerven, mehrere Wochen starke Medikamente. Vor kompletten Abklingen Ende Januar Fieber und Reizhustenanfälle – wieder starke Medikamente. Anfang März einigerm. wiederhergestellt, war mein Arzt beunruhigt aufgrund trotz Medikamenteinnahme anhaltenden Wirbelsäulen- und Bewegungsschmerzen. Diese bin ich seit Jahren gewohnt, es gibt gute und sehr schlechte Tage, jedoch starke Beeinträchtigung beim Gehen und Bücken. ( bin kein Arztrenner ) Ich erhielt Überweisung zum Röntgen, Klinik empfahl danach sofort Kernspin . Es zeigte sich aufgrund der Untersuchungen eine starke Verkrümmung mit Versteifung, weiter Callusbildung sog. Rosendornenbildungen, die ins Rückenmark greifen und reizen, Athrose in beiden Hüften. Klinik riet OP an, zur Vermeidung und erst mal alles andere hier probieren beantragte mein Arzt in Absprache mit mir eine Reha, die über die Krankenkasse an die Rentenversicherung geleitet wurde. Äußerst schnell die Genehmigung 25.4. Hab am 28.4. mit Bfa auf Termin Juli geeinigt, da ich unbedingt in Firma muss ( einzige Angestellte, Fima soll liquidiert werden – Kündigung zu Dez. erhalten, bin freigestellt aber soll die ganze Abwicklung vorbereiten, durchführen, etc. Auch wurde mir die Vermittlung in eine befreundete Firma in Aussicht gestellt). ABER HEUTE 5.5.erhielt ich Schreiben der Krankenkasse, dass nach ihrer Prüfung ( Med. Dienst ? ) das Rehabeantragsdatum als Antrag auf RENTE gilt, ! ich nicht mehr frei bestimmen könne, egal in welcher Richtung, nicht zurückziehen, ändern, oder irgendwas ohne ihre Genehmigung tun darf, sofern ich hier tätig werde, entfällt der Anspruch auf Krankengeld Sicher die KK hatte seit Januar das Krankengeld zu zahlen ABER der Grund für die Reha ist erst seit März diagnostiziert, prüfen sie die Meldungen nicht? Heisst das, ich MUSS in Rente ? GEGEN meinenWillen, ?? Hat die KK das Recht parallel meine ( welche sie haben keine Röntgenbilder oä. angefordert )dem med. Dienst zu übergeben und im Vorfeld- bevor ich überhaupt in der Reha bin den Antrag auf Reha abzuändern , sogar rückwirkend mit Antragsdatum meines Antrages ? Kann ich mich hier wehren und wie ( vielleicht darf ich dann nie mehr krank werden ?? verliere alle rechte, bekomme dann falls notwendig keine Lohnfortzahlung ) Ich habe jahrelang mit diesen Schmerzen gearbeitet, und ich möchte selbst entscheiden wenn es gar nicht mehr gehen sollte. Oder habe ich auch zukünftige evtl. Erwerbsminderungsantrag bei Widerspruch hier verwirkt ? Ist es zulässig, dass die KK meinen eigenen Kurantrag rückwirkend auf 28.3. auf Rentenantrag verändert und mir jegliches Recht auf Änderung, Rücknahme, etc abspricht ? Ich wäre wirklich für gute Auskünfte sehr dankbar, ebenfalls dass Ihr diesen langen Bericht durchgelesen habt Angelika

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst einmal vorweg: Sicher hat die Krankenkasse ein Interesse daran, dass frühzeitig die Dinge geklärt sind. Wohl aber entscheiden die Rententräger selbständig. Die Vorstellung einer Krankenkasse zur Erwerbsminderung wird dabei letztendlich nur ein Baustein unter vielen sein.

Mit dem Schreiben der Krankenkasse werden Sie zwar in Ihren sogenannten Gestaltungsrechten eingeschränkt, aber auch nur aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist einen Rehaantrag zu stellen. Ersatzweise dürften Sie gleich Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. So zumindest der Inhalt von § 51 SGB V kurz zusammengefasst. Da Sie selbst bereits der Aufforderung mit Ihrem Rehaantrag vorgegriffen haben, handelt es sich hier um eine nachgeschobene Aufforderung, die meines Wissens nach von den Rententrägern unterschiedlich behandelt wird. Mal wäre sie also beachtlich und mal nicht; mal hätten Sie tatsächlich Einschränkungen hinzunehmen und mal nicht. Fragen Sie bitte bei Ihrem Rententräger nach, wie er mit dem Schreiben der Krankenkasse umgeht.

Offensichtlich liegt ja aus Sicht Ihres Rententrägers aktuell eben noch keine Erwerbsminderung vor, sonst würde Ihnen die Rentenversicherung ja keine Reha mit dem Gedanken an einen erfolgreichen Abschluss gewähren. Diese müssten Sie zunächst durchführen. So lange passiert nichts. Im Abschlussbericht zur Rehamaßnahme erfahren Sie dann, welcher Weg weiter vorgezeichnet ist: Kann eine Erwerbsminderung anerkannt werden oder nicht? Vorher wird es aufgrund Ihrer geschilderten Beeinträchtigungen keine Klarheit geben. Dennoch wären manchmal weitere medizinische Ermittlungen notwendig. Sowie in der Regel ein Rentenantrag von Ihnen. Das braucht alles seine Zeit.

Und selbst dann bliebe die Krankenkasse außen vor, wenn Sie wieder arbeiten gehen würden.

Neben einer Beschäftigung dürfen Sie auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben; Ihr Einkommen würde auf die Rente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen nach § 96 a SGB VI angerechnet.

Anders wäre es wieder bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder II: auch die Agentur für Arbeit hat die gleichen Möglichkeiten wie die Krankenkasse, in § 125 SGB III geregelt (Nach dem Recht der Arbeitsverwaltung ist nur derjenige arbeitslos, der auch arbeiten kann.).

Eine Verwirkung der Erwerbsminderung kann meines Erachtens nur bezüglich des Rentenbeginns eintreten (In der Regel abhängig vom Rentenantrag). Die Erwerbsminderung an sich stellt allerdings auf die Einschränkungen im Erwerbsleben ab und die liegen stets unabhängig von einem Rentenantrag vor.

7 Antworten

no nameam 06.05.2008 | 06:23
Sie haben eine Reha beantragt. Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente, jedoch nur, wenn eine Reha die drohende/bereits vorliegende Erwerbsminderung abwenden/beseitigen kann. Hat eine Reha keine Aussicht auf medizinischen Erfolg, so sind Sie erwerbsgemindert und erhalten eine Rente (sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen - 5 Jahre Pflichtbeiträge und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge). Ich verstehe, dass Sie das Erwerbsleben noch nicht aufgeben möchten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich für eine Teilrente (mit höheren Hinzuverdienstgrenzen) zu entscheiden und nebenher noch arbeiten zu gehen. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht? ;-) Ich wünsche Ihnen alles Gute!
rehaam 06.05.2008 | 06:51
Grundsätzlich wird sicher erst die Reha durchgeführt, das ist nur ein Standardschreiben damit sich die Krankenkasse die rechtlichen Ansprüche sichern kann (Erstattung des Krankengelds aus der Rente z.B.) Machen sie sich erstmal keine allzugroßen Sorgen.
Heinericham 06.05.2008 | 08:24
Hallo, Sie haben die Reha beantragt, die auch bewilligt wurde. Teilen Sie das, soweit noch nicht geschehen Ihrer Krankenkasse mit. Der Rehaantrag kann in einen Rentennatrag umgedeutet werden, jedoch hat die DRV Bund Ihnen ja die Reha bewilligt. Wäre diese aufgrund der vorliegenden med. Befunde zu dem Schluss gekommen, dass eine Reha nicht mehr Ihre Erwerbsfähigkeit herstellt, so wäre diese sofort von der Rentenversicherung umgewandelt worden. Die KK kann Sie nur in die Rente "zwingen", wenn der Rentenversicherungsträger zum Schluss kommt, dass die Reha erfolglos war und Ihr Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden soll. Kommt der Rententräger nicht zu diesem Ergebnis, hat die KK kein Druckmittel mehr, da diese nur zu Rehaantragstellung auffodern kann/darf und dann hoffen muss, dass der Rententräger den Antrag wegen mangelnden Aussicht auf Erfolg in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Sie müssen keinen Rentenantrag stellen! Die KK darf dazu nicht auffordern. Sie sind nur indirekt dazu gezwungen, wenn, wie oben beschrieben, der Rententräger den Antrag auf Reha umdeutet. Also in Ruhe die Reha machen und arbeitsfähig entlassen werden. Viel Erfolg bei Ihrer Reha. MfG
Angelikaam 06.05.2008 | 10:34
Danke für Eure beruhigenden Worte, es ist nur so,dass in der Reha die Fakten wohl nicht beseitigt werden können, wohl zumindest eine"Einschränkung" festgestellt wird, egal "wie gut" ich mich dort geben werde. Wäre ja nicht schlimm, aber aufgrund des KK Schreibens, wäre somit evtl auch eine Teilrente angesagt, ich wohne auf dem Lande, wenig Arbeitsmöglichkeiten,56J, und dann die Firmensituation ??, da bekomme ich im Januar keinen neuen Job,oder ähnlichen Job mehr- die KK zahlt mir dann die Ausfälle nicht. Ich muss noch mind. 4 Jahre besser 8 voll verdienen. Bin verzweifelt Angelika
Angelikaam 06.05.2008 | 10:53
Eine Frage, was wäre wenn ich die Reha erst gar nicht antrete ( aufgrund Firmensituation bin gekündigt und freigestellt ) mich gesund melde ???? Kann ich somit alles evtl. einige Jahre hinausschieben ? Danke für Eure Antwort Angelike
Rosannaam 06.05.2008 | 11:08
Hallo Angelika, das ist sicherlich eine schwierige Situation, in der Sie stecken! Ich tendiere jedoch absolut zum Vorschlag bzw. zur Vorgehensweise von @Heinerich. Treten Sie die Reha-Maßnahme an, melden Sie sich auf KEINEN Fall gesund, wenn Sie´s nicht sind (!), denn Sie verzichten damit auf den Krankengeldanspruch (KK freut sich!!!). Nach Abschluss der Reha-Maßnahme wird VON DER DRV, NICHT DER KK geprüft, wie Ihr Leistungsvermögen aussieht. Wird festgestellt, dass Sie mehr als 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (auch wenn Sie evtl. als arbeitsunfähig entlassen werden), MUSS die KK während der weiteren AU das Krankengeld weiterzahlen, bis der Anspruch erschöpft ist bzw. Sie wieder arbeitsFÄHIG sind. Die KK kann Sie KEINESFALLS zwingen, in Rente zu gehen, SOLANGE SIE NICHT ERWERBSGEMINDERT IM SINNE DER RENTENVERSICHERUNG sind. Machen Sie sich nicht verrückt und "genießen" Sie die Reha-Maßnahme, was immer sie letztendlich bringt. Alles Gute, MfG Rosanna.
Angelikaam 06.05.2008 | 15:42
Vielen Dank an alle für die guten Auskünfte und Ratschläge.
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