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Experten-Antwort

KK Antrag

von Mangela09.12.2018 | 09:14
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5 Antworten

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Guten Tag,gestern bekam ich per Einschreiben Post von der KK mit einem beigelegten Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme mit Abgabefrist bis 18.02.19 und den wohl üblichen Hinweisen bei nicht Erfüllung der Aufforderung. Nach einem stationären Klinikaufenthalts vom 24.04. bis 29.05.19 wegen Depressiver Episode befinde ich mich weiterhin in einer 14 tägigen Therapie und bin krankgeschrieben. Jetzt gibt es viele Fragen die mich beschäftigen, da ich im Dez. 63 Jahre alt geworden bin und zwischenzeitlich zum 30.11.18 eine betriebsbedingte Kündigung durch Firmeninsolvenz erhalten habe . Die KK schreibt, das der Antrag auf Reha von der RV abgelehnt werden kann und automatisch auf einen Rentenantrag übergeht und man kein Recht auf Mitbestimmung von Art und Beginn der Rente hat.Mein Eintritt für die Altersrente (nach 48 Berufsjahre) ist für 7/19 geplant. Nun habe ich Angst, das wegen 2/3 Monate vorzeitiger Verrentung mir 10,8% Abschlag auf meine lebenslange Rente abgezogen wird.Es gibt halt viel wenn’s und aber in meinen Überlegungen. Vielleicht wäre auch eine Möglichkeit mich wieder Gesundschreiben zu lassen und dann bis zur Rente Arbeitslos zu melden. Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen und hoffe sie helfen mir weiter.... Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Mangela,

der Aufforderung zur Reha-Antragstellung sollten Sie fristgerecht nachkommen und dann ergibt sich ein festgestelltes Leistungsvermögen über deren Konsequenzen, Sie sich in der Reha mit dem Sozialdienst -anhand der Fakten- unterhalten sollten.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

PeterTam 09.12.2018 | 10:10
2015 befand ich mich in einer ähnlichen Situation. Fest steht, das, wenn du keinen REHA Antrag stellst, die KK sofort die Zahlung einstellt. Dann müsstest du, oder besser könntest du ( müssen tut man gar nix ) ALG1 beantragen und dich mit deinem (Rest)-Leistungsvermögen, zur Verfügung stellen. ICH hatte seinerzeit einen REHA Antrag gestellt. Dieser wurde von der DRV abgelehnt mit der Begründung, ich solle zuerst die vor Ort befindlichen Ambulanten Massnahmen ausschöpfen. D.h. MEIN REHA Antrag wurde NICHT in einen Rentenantrag umgewandelt. Sollte dem Wiedererwarten doch so sein ..... auch da zwingt dich keiner diesen Antrag weiter zu verfolgen. Den kann man doch jederzeit zurücknehmen....oder ?
Claudiam 09.12.2018 | 11:22
Ich kann dir nur raten, dich gesundschreiben zu lassen und einfach Alg1 zu beziehen für die paar Monate. Alles andere ist viel zu riskant. Da du sowieso arbeitslos bis, ist das ein enormer Vorteil für diese Situation
Noraam 09.12.2018 | 11:25
Könnte ,wenn neue EM Rentenanwendung zum Tragen käme nicht sogar Gewinn entstehen, da kaum Abzug aber über 2 Jahre längere Berechnung?
Mangelaam 10.12.2018 | 08:25
Was bedeutet festgestelltes Leistungsvermögen? Was ist wenn die Reha abgelehnt wird? Wie ist der weiter Verlauf? Danke
Deutsche Rentenversicherung
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