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KK besteht auf Reha

von monikap08.08.2013 | 13:23
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo,ich bin 56 Jahre und 50% Schwerbehindert,da mir von Geburt an die linke Hand fehlt.Erlernter Beruf ist Damenmaßschneiderin,ich arbeite aber nicht mehr in dem Beruf,war durch mehrere Umzüge bedingt.Arbeite seid 28 Jahren nun als Hauswirtschafterin ineiner Kita.Da ich seid fast2 Jahren an Schlafstörungen leide wegen meiner noch vorhandenen Hand.Habe in dem letzten Jahr meine Arbeit nicht mehr zur Zufriedenheit meines Arbeitgebers arbeiten können und hatte nur noch Ärger.Als es ab März nicht mehr ging da mir die rechte Hand die Dienste versagte,bin ich zum Arzt und eben seid März 2013 Krank.Bin auch deswegen in Psychiatrischer behandlung und bekomme Antidepressiva und Schlafmittel,damit ich zur Ruhe komme.Bin auch beim Ortophäden in Behandlung,was mir die Kraft im rechten Arm auch nicht verändern kann durch Pysitherapie.Ich leide eben auch sehr an Depressionen.Der MDK hat mich als stark Erwerbsgemindert eingestuft,abwohl sie mich nie persönlich gesehen haben,also laut Aktenlage entschieden hat und die KK hat mich nun einen aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen,welcher von der RV abgelehnt wurde.Ich muss noch sagen,ich hatte davor auf Anraten der Psychiaterin schon einen Rentenantrag gestellt.Die RV hat den Rehaantrag mit dem §10 VI des SGB abgelehnt.Nun fordert die KK das ich in Wiederspruch gehen soll,was mach jetzt nur richtig,vielleicht können Sie mir raten.Entschuldigen Sie bitte das Durcheinander ich kann mich schlecht konzentrieren.Ist nun auch meine Rente in Gefahr und wird abgelehnt,ich möchte einfach mal eine Auszeit,denn die Renten werden ja meist nur auf Zeit gewährt soviel ich weiß.Wenn sie denn auch gewährt werden sollte,ich werde im Oktober57.Würde mich über eine Experten Antwort sehr freuen,bin eben sehr unsicher was ich richtig tue.L.G.

13 Antworten

KSCam 08.08.2013 | 18:17
Zur Problematik rate ich Ihnen folgendes: 1) Nehmen Sie zum morgigen Beratungsgespräch eine vertraute Person mit. 4 Ohren hören und verstehen mehr als 2......gerade bei psychischen Erkrankungen ist das ratsam. 2) Ihre Pflicht gegenüber der Krankenkasse haben Sie erfüllt, in dem Sie den Rehaantrag gestellt haben. Die Kasse hat kein Recht von Ihnen zu verlangen gegen die Rehaablehnung Widerspruch einzulegen. 3) Sie können natürlich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen, sollten jedoch überlegen was Ihr Ziel ist. a) eine Reha, die helfen kann eine Rente zu vermeiden (Ziel die Erwerbsfähigkeit zu verbessern/herzustellen, oder b) eine Rente, weil Sie sich für erwerbsgemindert halten. Solange Sie per Widerspruch um eine Reha kämpfen und gleichzeitig per Rentenantrag eine Rente wollen, senden Sie gegensätzliche Signale aus und keiner weiß, was Ihr Ziel ist. (Da braucht man sich nicht wundern, wenn alles ewig dauert). 4) Die Reha wird in Augen der DRV nicht benötigt, weil man entweder Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht für gefährdet hält, oder durch eine Reha nichts an den Krankheiten und deren Auswirkungen ändern kann. Ob ein Widerspruch die Ansicht der DRV zum kippen bringt, weiß keiner (weder das Forum noch morgen der Berater). 5) Ihre Schwerbehinderung und die fehlende Hand sagen gar nichts darüber aus, ob Sie eine Rente bekommen können oder nicht. Sie haben jahrzehntelang bewiesen, dass man mit einer Hand arbeiten kann. 6) Wenn Reha oder Rente in Frage kommen, dann sicher nicht wegen der fehlenden Hand, sondern aus anderen Gründen. Als da wären: Stress, Ärger mit Kollegen oder Chef, Überforderung, dann Depressionen und Schlafstörungen, etc. als Folgeerscheinung. Insofern geht es eigentlich nur um diese Indikationen und darum, wie diese Beschwerden therapierbar sind und ob Sie deswegen berentet werden müssen. Somit dürften allein die psychiatrischen Beurteilungen entscheidend für eine Reha- oder Rentenentscheidung sein. Was sagt Ihr Psychiater zu der ganzen Sache? Wie gravierend sieht er Ihre Situation? Ist die Akutbehandlung bereits abgeschlossen? 7) Wenn letztlich die angespannte Situation Ihres Arbeitsverhältnisses "alles ausgelöst hat", könnte vielleicht ein Arbeitsplatzwechsel vieles lösen. Mit anderem Chef und anderen Kollegen sähe manches vielleicht anders aus - Sie könnten wieder arbeiten und in solchen Fällen wäre eine Berentung gar nicht notwendig? 8) Erwarten Sie vom Kollegen morgen keine Wunder. Er / sie ist kein Arzt, sondern nur Verwaltungsmensch, der Ihnen lediglich die verschiedenen Wege und die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzeigen kann.
monikapam 08.08.2013 | 17:18
Vielen Dank für ihre Antwort,ich werde morgen die Beraterin bitten bei der KK nachzufragen,warum ich Wiederspruch einlegen soll.Ichverstehe aber trotzdem nun noch nicht was diese § für mich bedeuten,ist damit meine Erwerbsminderungsrente in Gefahr?Das sie überhaupt bewilligt wird.Ich habe mit dem Wiederspruch,falls ich einen machen möchte noch bis zum 27.8. zeit,da kann ich erst mal zum Gutachter gehen,aber bevor ich dann die Entscheidung der DRV bekomme dauert es sicher auch wieder noch Wochen,es ist dann zu Spät für den Wiederspruch wegen der Reha.Warum muss das alles so kompliziert sein,ich komme nicht mehr klar mit den ganzen Geschehen,werde aber nicht aufgeben,denn mir geht es wirklich schlecht und fühle mich nicht Erwerbsfähig.L.G.
monikapam 08.08.2013 | 15:51
Der Stand bei der RV ist,das ich am 19.8.13 zu einem Pysiatrisch/Neurologischen Gutachter muss,worüber die KK informiert ist.Morgen gehe ich noch einmal zur RV habe Termin,wegen den Ablehnungsbescheid.Die Begründung der Ablehnung lautet wie folgt:Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden,wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voaussetzungen erfüllt sind. Nach §10 des sechsten Buchs SGB (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,wenn 1)die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und 2)voraussichtlich a)bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizienischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann. oder bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wesendlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesendliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur medizienischen Rehabilitation durch uns nicht erforderlich. Es besteht auch aus anderen Gründen kein Reahabiltationsbedarf nach den Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit dem Hinweis.Wir halten eine Krankenbehandlung im Rhamen der Kassenversicherung für Aureichend. Ich verstehe das ganze schreiben nicht so Recht und würde auch gerne wissen was es für mich bedeutet. Ich wär gerne etwas schlauer wenn ich morgen zur RV gehe um das zu klären,warum besteht die KK darauf das ich in Wiederspruch gehe.L.G.
monikapam 08.08.2013 | 18:59
Ich erwarte von der Beraterin morgen nichts,nur das Sie mich besser aufklärt.Natürlich hab ich bewiesen das ich jahrzehnte mit nur einer Hand arbeiten kann,aber es geht ja um meine vorhandene Hand,die ist nach den jahrzehnten einfach fertig und ich kann nichts mehr halten,das ist auch die Ursache für meine Depressionen ich habe einfach Angst,das ich gar nichts mehr tun kann.Natürlich hatte ich auf Arbeit dadurch große Schwierigkeiten,aber daran sind nicht die Kollegen oder die Cheffin schuld,sondern einzig mein jetziger Zustand,ich arbeite ja schon nur noch 20 Wochenstunden,aber diese schaffe ich nicht mehr.Ich nehme ja auch Starke Medikamente,gegen Depressionen und Schlaftabletten,nur meine Kraft in der rechten Hand ist nicht reperabel.Ich weiß nicht ob Sie sich da reinversetzen können,mir geht es ja so schlecht da ich mit der Hand nicht mehr kann arbeiten.Ich wache Nachts schweißgebadet auf untrotz Schlafmittel und schau erst mal ob meine Hand noch da ist,vielleicht verstehen Sie jetzt wie es mir geht.Ich habe immer gearbeitet und eingezahlt,ich möchte doch nur das mir der Sozialstaat auch mal etwas entgegen kommt.Ich bin kein Sozialschmarotzer,ich möchte nur eine Auszeit.L.G.
monikapam 09.08.2013 | 10:21
Hallo,also ich war heute bei der Dame von der Rentenversicherung,sie hat mir auch von dem Wiederspruch zur Reha abgeraten.Sie meinte auch ich solle erst mal am 19.08.13 den Gutachtermin wahrnehmen und dann könnte immer noch über eine Reha nachgedacht werden.Falls dann meine Rente abgehnt werden sollte kann ich auch dort in Wiederspruch gehen,wenn ich jetzt wegen der Reha in Wiederspruch gehe wäre es Kontraproducktiv.Denn man sollte erst mal eine Sache beantragen und diese bearbeiten lassen.Ich wollte ja eigendlich in keine Reha,habe sie ja nur beantragt,da die KK das so wollte.Vielen Dank ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.L.G.
KSCam 09.08.2013 | 14:16
"Vielen Dank ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.L.G." Was wollen Sie denn noch wissen? Wie Ihr Rentenverfahren ausgeht, weiß niemand. Ob Sie Widerspruch gegen die Reha einlegen sollen - dazu ist alles gesagt. Wie Ihre Beschwerden gelindert werden können, ist ein medizinisches Thema.
monikapam 09.08.2013 | 15:03
Ich habe ja auch keine Frage gestellt,sondern nur eine Mitteilung reingesetzt.Wird nicht mehr vorkommen,Entschuldigung.L.G.
monikapam 09.08.2013 | 15:03
Ich habe ja auch keine Frage gestellt,sondern nur eine Mitteilung reingesetzt.Wird nicht mehr vorkommen,Entschuldigung.L.G.
Annaam 11.08.2013 | 00:57
Hallo Monika, ich könnte mir vorstellen, dass Sie in dem Forum: http://www.krank-ohne-rente.de einige Ratschläge und Unterstützung für Ihre Situation finden können. Dort haben sich Viele zusammengefunden die in den Mühlen des Systems stecken und unterstützen sich gegenseitig. Insbesondere wenn die psych. Verfassung durch den Druck der KK und DRV bereits leidet tut es gut sich mit Menschen auszutauschen die bereits Begutachtungen hinter sich gebracht haben - oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen der KK durchsetzen konnten. Sie können dort viele Beispiele zu Begutachtungen lesen und Fragen stellen. mfg
monikapam 11.08.2013 | 16:27
Vielen Dank für Ihre Antwort,ich werde dort mal reinschauen.Hoffendlich finde ich dort nützliche Ratschläge.L.G.
monikapam 11.08.2013 | 22:15
Ich habe versucht mich dort zu registrieren,es klappt einfach nicht.Ich weiß nicht warum.bin schon wieder überfordert mit der ganzen Sache.L.G.
monikapam 11.08.2013 | 22:17
Ich habe versucht mich dort zu registrieren,es klappt einfach nicht.Ich weiß nicht warum.bin schon wieder überfordert mit der ganzen Sache.L.G.
monikapam 15.08.2013 | 20:56
Hallo,das mit der Reha ist jetzt erst mal in den Hintergrund getreten,die Dame von der KK ist nun auch der Meinung das ich erst mal meinen Gutachtertermin wahrnehmen soll.Denn es kann ja passieren das der Gutachter mir eine Reha empfiel.Ich bin nun doch ganzverwirrt und habe Angst vor dem Psychatrischen/Neurologischen Gutachter.Ich hoffe er sieht auch wie es mir wirklich geht.Ich möchte ja wirklich nur eine Auszeit,da es ja die Renten ja nur bis zu 3 Jahre gibt,vielleicht geht es ja dann wieder.Aber in meinem jetzigen Zustand kann ich einfach nicht arbeiten.Ich habe 40 Jahre eingezahlt und bitte nur um ne Auszeit,aber man liestja immer wieder das die Rente abgelehnt wird.Das ist meine Angst,ich werde mich so geben wie es mir geht nichts zu dramatisieren,denn das liegt mir nicht.Hab nur Angst das ich was vergesse,so labiel wie ich zu Zeit bin.Was erwartet mich dort,kann mir jemand helfen.L.G.
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