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Experten-Antwort

KK fordert von RV andere Klinik wegen Wartezeit

von angelfish23.04.2019 | 11:19
416 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin seit 27.11.2018 wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und seit Januar im Krankgeld. Am 20.02.2019 habe ich auf eigenen Initiative hin einen Rehaantrag gestellt und diesen an die Krankenkasse geschickt. Am 07.03. erhielt ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in der Sie mich darüber informierte, daß aufgrund des ärztlichen Gutachtens meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei. Sie würden daher den von mir gestellten Antrag so werten, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten!?! (ich habe mir dabei nichts zu dem Zeitpunkt nichts negatives gedacht) Bis vor einigen Tagen hatte ich nämlich noch nichts davon gehört, daß die Krankenkasse damit ihr sogenanntes Dispositionsrecht sichert. Am 22.03. erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Reha, zwar nicht in meiner angegebenen Wunschklinik, jedoch durchaus für mich auch annehmbaren Klinik in Bad Doberan an der Ostsee /Psychosomatik. Die normale Wartezeit in der Klinik liegt momentan bei 6 Monaten wie man mir am Telefon bestätigte. Ich erhielt dann aber am 10.04. eine Einladung in der Klinik für den 12.08.2019. (also nur 4 Monate Wartezeit) Ich habe die Einladung daher auch direkt bestätigt. Habe auch bereits die Planung der Anreise usw. begonnen. Letzte Woche nun, am Montag 16.04. rief mich die Krankenkasse an, um mir mitzuteilen, dass sie dieser Reha nicht zustimmen werden, da ich im Krankengeld bin und vorher nicht mehr arbeiten könnte. Der Termin wäre für einen Eilantrag viel zu spät. Sie haben die Deutsche Rentenversicherung daher aufgefordert mir eine andere Einrichtung zu suchen. Ich würde sehr gerne in die Klinik die die Deutsche Rentenversicherung mir bewilligt hat. Hat die Krankenkasse das Recht in diese Bewilligung einzugreifen, obwohl ich aus eigener Initiative den Rehanantrag gestellt habe, weil Sie das Dispositionsrecht "nachgeschoben" hat?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelfish,

bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, nach Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich erklären, warum aus Ihrem Antrag ein Eilantrag wurde und welche Möglichkeiten Ihnen in Anbetracht dessen bleiben.

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20 Antworten

Ulliam 23.04.2019 | 11:33
Ja das kann die Krankenkasse machen. Bei einem Eilantrag muss die Rehastätte innerhalb 4 Wochen belegen. Das wird aber auch deine Rehaklinik können, warte ab. Die haben nämlich extra Betten für Eilanträge. War bei mir genauso.Zunächst 6 Monate Wartezeit bis Aufnahme, dann hätte die Krankenkasse das umgeändert in einen Eilantrag und schwups hatte ich meinen Platz in 4 Wochen.
???am 23.04.2019 | 12:13
"Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält." Ich würde Ihnen dringend empfehlen, diese Aussage gleich wieder zu vergessen. Ein Bescheid soll natürlich eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Aber er wird durch ihr Fehlen auch nicht unwirksam. Die einzige Folge ist, dass Sie dann ein ganzes Jahr für Ihren Widerspruch Zeit haben. Außerdem gibt es auch noch eine ganze Reihe anderer "amtlicher" Schreiben (z.B. Mahnungen, Anhörungen, ...), die man durchaus ernst nehmen und auf die man ggf. reagieren sollte.
H.am 23.04.2019 | 11:44
Ich glaube um das zu klären bist du hier an der falschen Stelle. Auch wenn die KK sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert hat, hast du ein gesetzliches Wunsch und Wahlrecht bei der Reha, welches auch nicht durch das Dispositionsrecht der KK beschnitten wird. Somit können sie nicht so "einfach" eine Klinik für dich aussuchen. Was einen Termin angeht, ist das wieder eine andere Angelegenheit. Prinzipiell solltest du dir aber das "telefonieren" mit der KK abgewöhnen. Lass einfach deine Nummer dort löschen, dass Recht dazu hast du. Nur was du schriftlich von der KK hast und bekommst ist relevant. Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. H.
Schorscham 23.04.2019 | 12:36
Trotzdem können ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn man diese "informellen Schreiben" ignoriert. Das Vorgehen der Krankenkasse ist nicht nur gesetzlich einwandfrei sondern im Interesse der Beitragszahler auch vernünftig. MfG
angelfisham 23.04.2019 | 12:40
Zitat von Ulli anzeigenausblenden
Ich habe heute in der Rehaklinik angerufen, um mal nachzuhören, ob sie schon was von der RV oder der KK gehört haben, aber die wussten noch nichts und meinten, daß meine Wartezeit von 4 Monaten schon sehr kurz wäre. Der Leiter meinte, daß er sich nicht vorstellen könnte woanders schneller einen Platz zu bekommen. Ich bin gespannt.
H.am 23.04.2019 | 12:43
Leider überschreiten die KK mit ihren aus sicht des Datenschutzes unerlaubten Fragebögen sehr oft die Grenzen des erlaubten, auch in Hinblick dessen was eigentlich der RV vorbehalten ist. Daher ist es wie immer im Leben, drohen "rechtliche Konsequenzen" muss darauf auch hingewiesen werden ;-) H.
angelfisham 23.04.2019 | 12:42
Zitat von H. anzeigenausblenden
Guten Morgen, ich bin seit 27.11.2018 wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und seit Januar im Krankgeld. Am 20.02.2019 habe ich auf eigenen Initiative hin einen Rehaantrag gestellt und diesen an die Krankenkasse geschickt. Am 07.03. erhielt ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in der Sie mich darüber informierte, daß aufgrund des ärztlichen Gutachtens meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei. Sie würden daher den von mir gestellten Antrag so werten, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten!?! (ich habe mir dabei nichts zu dem Zeitpunkt nichts negatives gedacht) Bis vor einigen Tagen hatte ich nämlich noch nichts davon gehört, daß die Krankenkasse damit ihr sogenanntes Dispositionsrecht sichert. Am 22.03. erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Reha, zwar nicht in meiner angegebenen Wunschklinik, jedoch durchaus für mich auch annehmbaren Klinik in Bad Doberan an der Ostsee /Psychosomatik. Die normale Wartezeit in der Klinik liegt momentan bei 6 Monaten wie man mir am Telefon bestätigte. Ich erhielt dann aber am 10.04. eine Einladung in der Klinik für den 12.08.2019. (also nur 4 Monate Wartezeit) Ich habe die Einladung daher auch direkt bestätigt. Habe auch bereits die Planung der Anreise usw. begonnen. Letzte Woche nun, am Montag 16.04. rief mich die Krankenkasse an, um mir mitzuteilen, dass sie dieser Reha nicht zustimmen werden, da ich im Krankengeld bin und vorher nicht mehr arbeiten könnte. Der Termin wäre für einen Eilantrag viel zu spät. Sie haben die Deutsche Rentenversicherung daher aufgefordert mir eine andere Einrichtung zu suchen. Ich würde sehr gerne in die Klinik die die Deutsche Rentenversicherung mir bewilligt hat. Hat die Krankenkasse das Recht in diese Bewilligung einzugreifen, obwohl ich aus eigener Initiative den Rehanantrag gestellt habe, weil Sie das Dispositionsrecht "nachgeschoben" hat?
Ich glaube um das zu klären bist du hier an der falschen Stelle. Auch wenn die KK sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert hat, hast du ein gesetzliches Wunsch und Wahlrecht bei der Reha, welches auch nicht durch das Dispositionsrecht der KK beschnitten wird. Somit können sie nicht so "einfach" eine Klinik für dich aussuchen. Was einen Termin angeht, ist das wieder eine andere Angelegenheit. Prinzipiell solltest du dir aber das "telefonieren" mit der KK abgewöhnen. Lass einfach deine Nummer dort löschen, dass Recht dazu hast du. Nur was du schriftlich von der KK hast und bekommst ist relevant. Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. H.
Danke, den Tipp nicht mehr mit der KK zu telefonieren, werde ich auf jeden Fall befolgen.
angelfisham 23.04.2019 | 12:49
Zitat von H. anzeigenausblenden
Guten Morgen, ich bin seit 27.11.2018 wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und seit Januar im Krankgeld. Am 20.02.2019 habe ich auf eigenen Initiative hin einen Rehaantrag gestellt und diesen an die Krankenkasse geschickt. Am 07.03. erhielt ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in der Sie mich darüber informierte, daß aufgrund des ärztlichen Gutachtens meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei. Sie würden daher den von mir gestellten Antrag so werten, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten!?! (ich habe mir dabei nichts zu dem Zeitpunkt nichts negatives gedacht) Bis vor einigen Tagen hatte ich nämlich noch nichts davon gehört, daß die Krankenkasse damit ihr sogenanntes Dispositionsrecht sichert. Am 22.03. erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Reha, zwar nicht in meiner angegebenen Wunschklinik, jedoch durchaus für mich auch annehmbaren Klinik in Bad Doberan an der Ostsee /Psychosomatik. Die normale Wartezeit in der Klinik liegt momentan bei 6 Monaten wie man mir am Telefon bestätigte. Ich erhielt dann aber am 10.04. eine Einladung in der Klinik für den 12.08.2019. (also nur 4 Monate Wartezeit) Ich habe die Einladung daher auch direkt bestätigt. Habe auch bereits die Planung der Anreise usw. begonnen. Letzte Woche nun, am Montag 16.04. rief mich die Krankenkasse an, um mir mitzuteilen, dass sie dieser Reha nicht zustimmen werden, da ich im Krankengeld bin und vorher nicht mehr arbeiten könnte. Der Termin wäre für einen Eilantrag viel zu spät. Sie haben die Deutsche Rentenversicherung daher aufgefordert mir eine andere Einrichtung zu suchen. Ich würde sehr gerne in die Klinik die die Deutsche Rentenversicherung mir bewilligt hat. Hat die Krankenkasse das Recht in diese Bewilligung einzugreifen, obwohl ich aus eigener Initiative den Rehanantrag gestellt habe, weil Sie das Dispositionsrecht "nachgeschoben" hat?
Ich glaube um das zu klären bist du hier an der falschen Stelle. Auch wenn die KK sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert hat, hast du ein gesetzliches Wunsch und Wahlrecht bei der Reha, welches auch nicht durch das Dispositionsrecht der KK beschnitten wird. Somit können sie nicht so "einfach" eine Klinik für dich aussuchen. Was einen Termin angeht, ist das wieder eine andere Angelegenheit. Prinzipiell solltest du dir aber das "telefonieren" mit der KK abgewöhnen. Lass einfach deine Nummer dort löschen, dass Recht dazu hast du. Nur was du schriftlich von der KK hast und bekommst ist relevant. Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. H.
Die KK hatte mir ja in einem Schreiben, nachdem ich den REHA Antrag selbst gestellt, aber auf anraten meiner Ärztin leider zur KK geschickt hatte mitgeteilt, dass Sie dies als eigene Aufforderung an mich sehen würden in REHA zu gehen. Ebenso steht in dem Schreiben, dass, sofern ich erwerbsunfähig entlassen würde die BU ab dem 1. Tag meiner Krankschreibung gelten würde.
H.am 23.04.2019 | 14:08
Zitat von angelfish anzeigenausblenden
angelfish schrieb

Guten Morgen, ich bin seit 27.11.2018 wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und seit Januar im Krankgeld.

Am 20.02.2019 habe ich auf eigenen Initiative hin einen Rehaantrag gestellt und diesen an die Krankenkasse geschickt.

Am 07.03. erhielt ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in der Sie mich darüber informierte, daß aufgrund des ärztlichen Gutachtens meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei.

Sie würden daher den von mir gestellten Antrag so werten, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten!?! (ich habe mir dabei nichts zu dem Zeitpunkt nichts negatives gedacht)

Bis vor einigen Tagen hatte ich nämlich noch nichts davon

gehört, daß die Krankenkasse damit ihr sogenanntes Dispositionsrecht sichert.

Am 22.03. erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Reha, zwar nicht in meiner angegebenen Wunschklinik, jedoch durchaus für mich auch annehmbaren Klinik in Bad Doberan an der Ostsee /Psychosomatik.

Die normale Wartezeit in der Klinik liegt momentan bei 6 Monaten wie man mir am Telefon bestätigte.

Ich erhielt dann aber am 10.04. eine Einladung in der Klinik für den 12.08.2019. (also nur 4 Monate Wartezeit) Ich habe die Einladung daher auch direkt bestätigt. Habe auch bereits die Planung der Anreise usw. begonnen.

Letzte Woche nun, am Montag 16.04. rief mich die Krankenkasse an, um mir mitzuteilen, dass sie dieser Reha nicht zustimmen

werden, da ich im Krankengeld bin und vorher nicht mehr arbeiten könnte. Der Termin wäre für einen Eilantrag viel zu spät. Sie haben die Deutsche Rentenversicherung daher aufgefordert mir eine andere Einrichtung zu suchen.

Ich würde sehr gerne in die Klinik die die Deutsche Rentenversicherung mir bewilligt hat.

Hat die Krankenkasse das Recht in diese Bewilligung einzugreifen, obwohl ich aus eigener Initiative den Rehanantrag gestellt habe, weil Sie das Dispositionsrecht "nachgeschoben" hat?[/quote]

Ich glaube um das zu klären bist du hier an der falschen Stelle. Auch wenn die KK sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert hat, hast du ein gesetzliches Wunsch und Wahlrecht bei der Reha, welches auch nicht durch das Dispositionsrecht der KK beschnitten wird.

Somit können sie nicht so "einfach" eine Klinik für dich aussuchen. Was einen Termin angeht, ist das wieder eine andere Angelegenheit.

Prinzipiell solltest du dir aber das "telefonieren" mit der KK abgewöhnen. Lass einfach deine Nummer dort löschen, dass Recht dazu hast du. Nur was du schriftlich von der KK hast und bekommst ist relevant. Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

H.[/quote]

Die KK hatte mir ja in einem Schreiben, nachdem ich den REHA Antrag selbst gestellt, aber auf anraten meiner Ärztin leider zur KK geschickt hatte mitgeteilt, dass Sie dies als eigene Aufforderung an mich sehen würden in REHA zu gehen. Ebenso steht in dem Schreiben, dass, sofern ich erwerbsunfähig entlassen würde die BU ab dem 1. Tag meiner Krankschreibung gelten würde.

Da sieht man mal wieder das Vorgehen der tollen Krankenkassen. Einzig und alleine entscheidet die DRV über eine EM-Rente und wann diese beginnt und das ist auch gut so. Natürlich ist das Interesse der KK das so früh wie möglich im KG Bezug zu haben, damit sie Geld zurückfordern können. Aber wie gesagt, Entscheidung trifft zum Glück die DRV und diese Entscheidungen sind erst mal bindend für KK und AfA H.
angelfisham 23.04.2019 | 15:53
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob die RV wirklich entscheidet, denn die Dame von der KK sagte mir sie habe die RV aufgefordert eine andere REHAeinrichtung für mich zu suchen, in der ich schneller einen Termin bekomme. Auf Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung sagte mir die Mitarbeiterin, daß die KK sich das Dispositionsrecht gesichert habe, wenn auch nur nachgeschoben, da ich ja mit meinem Antrag zuvor gekommen bin. Sie äusserte sich aber im Prinzip so, daß ich da wohl nichts machen könnte. Das kann ich aber eigentlich nicht wirklich glauben. In einem anderen Forum hatte ich gelesen, daß man sich das Dispositionsrecht bei der Rentenversicherung sichern lassen könnte. Aber wer weiß denn sowas als Laie schon? Das ist ja schon fast link von der KK die Unwissenheit des Patienten auszunutzen.
angelfisham 23.04.2019 | 16:48
Bedeutet Ihre Antwort, daß die RV in meinem Fall keine Möglichkeit hat mich zu unterstützen? Die Sachlage ist ja die, daß ich zuerst den Rehaantrag gestellt habe, bevor ich dazu aufgefordert wurde. An die KK habe ich schon geschrieben, daß ich mir wünsche in die von der RV ausgewählten Klinik meine Reha antreten zu dürfen, auch wenn dies u.U. nicht so schnell geht.
H.am 23.04.2019 | 16:34
Zitat von angelfish anzeigenausblenden
Also, dass Thema Erwerbsminderungsrente entscheidet ganz alleine die DRV, da kann eine KK rein gar nichts dran ändern. Das Dispositionsrecht sagt nur aus das man z.B. ohne Zustimmung der KK eine Reha nicht verschieben kann, absagen kann, oder eine Reha-Antrag zurücknehmen kann usw. Die KK kann aber nicht entscheiden ob man "Erwerbsgemindert" ist oder nicht. Diese Entscheidung trifft einzig die DRV und das ist auch gut so. Und diese Entscheidung ist dann auch bindend für die KK. Wenn also z.B. die DRV eintscheiden würde das man nicht erwerbsgemindert ist, dann die KK nicht das Gegenteil behaupten und danach handeln. Aber so wild ist das mit dem Dispositionsrecht auch nicht. Wenn man gesund werden will, mit Hilfe einer Reha, dann kann man die ja machen. Und das Wunsch-/Wahlrecht hat man trotzdem, da gesetzlich. H.
der anderenam 23.04.2019 | 17:41
Hallo angelfish, natürlich muss die DRV auf den Einwand der Kasse reagieren. Dabei ist Ihren _berechtigten_ Wünschen nachzukommen. Wie Sie eingangs geschrieben haben, handelt es sich nicht um Ihre Wunscheinrichtung. Sofern die DRV also noch Einrichtungen hat, wo Sie früher aufgenommen werden können, kann man Sie auch dorthin schicken. Sie sollten also wirklich zeitnah das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen, um deutlich zu machen, warum Ihnen _diese_ Einrichtung so wichtig ist. Alternativ können Sie natürlich auch aktiv werden und im Internet nach Einrichtungen suchen, die Ihren Wünschen entsprechen und zeitnah aufnehmen können. (Und natürlich einen Vertrag mit der Rentenversicherung haben.) Alles Gute!
J.am 23.04.2019 | 19:04
Zitat von angelfish anzeigenausblenden
Das ist keinesfalls "link", sondern ganz im Interesse der Solidargemeinschaft der Beitragszahler und des Gesetzgebers. Es steht Ihnen ja jederzeit frei, solange auf Ihr Krankengeld zu verzichetn, bis Ihr "Wunschhotel" ein Balkon-Zimmer mit Dusche und WC für Sie frei hat. Außerdem dürften Sie als medizinischer Laie wohl kaum die nötige Kompetenz besitzen, um beurteilen zu können, welche Reha-Klinik geeignet ist und welche nicht. Das können die Sozialmediziner der DRV besser als Sie, wetten?
Ulliam 24.04.2019 | 07:21
Das Wunsch - und Wahlrecht besteht gegenüber der DRV, nicht gegenüber der KK. Die DRV wird überhaupt nichts dagegen haben, wenn der FS auf seine gewählte Klinik besteht. Jedoch kann die Krankenkasse, sofern es auch die Möglichkeit gibt, schneller einen Platz zu bekommen, das Krankengeld streichen. Nun passiert aber in der Regel folgendes: die Krankenkasse will, das es schneller geht, die DRV hat keine Lust, sich mit den Erkrankten bezüglich des Wunsch- und Wahlrecht „anzulegen“ und auch keine Lust, eine neue Klinik zu suchen. Das wird die DRV also nicht machen. Also entsteht ein Konflikt zwischen den Kostenträgern, auf den sich aber der FS ausruhen kann. Der FS muss sich nicht selber bemühen eine neue Klinik zu suchen, die KK darf keine neue Klinik suchen und die DRV wird es nicht machen. Also ganz easy. Der FS kann sich gemütlich zurücklehnen und auf einen Platz in seiner Wunschklinik warten
Max4.0am 24.04.2019 | 12:23
Darum geht's doch gar nicht, die KK abzuzocken. Darüber mag ich mir auch gar kein Urteil bilden. Wenn das Dispositionsrecht eingeschränkt ist, hat der Vers. keinerlei Mitspracherecht mehr. Und es wird einzig und allein eingeschränkt, weil die KK keinen Bock hat, weiter Krankengeld zu zahlen. In Ausnahmefällen kann man sich mit der KK einigen. Es wäre im Sinne der KK überflüssig, dieses einzuschränken und bspw. höchstwrs. später den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten zu lassen, wenn sie keinerlei Sanktionsmöglichkeiten hätte. Und ja, sie kann und wird das KK einstellen, wenn der Vers. in ihren Augen Alleingänge startet. Der Böse aber auch. Dabei hat er alles getan, was notwendig ist.
§§§§am 24.04.2019 | 12:04
Versuchen Sie es mal bei Google, Herr/Frau Superschlau. Dass die GKV-Versicherten Ihren Krankengeldanspruch riskieren, wenn Sie Ihren MitwirkungsPFLICHTEN nicht nachkommen, sagt schon der gesunde Menschenverstand. Wer wirklich so krank ist, dass er unbedingt eine stationäre Reha-Maßnahme benötigt, ist in der Regel sogar dankbar dafür, wenn er seine Reha frühestmöglich antreten kann. Wenn man es sich aber leisten kann, den Reha-Beginn monatelang hinauszuzögern, scheint die Erkrankung offenbar gar nicht so schlimm zu sein und es liegt der Verdacht nahe, dass man nur seine Krankenkasse abzocken will. Dieser Thread hier ist mal wieder ein Paradebeispiel für Jammern auf höchstem Niveau und überflüssig wie ein Kropf!
Valzuunam 24.04.2019 | 13:15
Ich behauptet mal ganz kühn, dass die KK (auch bei eingeschränktem Dispositionsrecht) KEINE Möglichkeit hat sich rechtmäßig in das Rehaverfahren bei einem anderen Träger einzumischen. Allein die DRV entscheidet hier (unter Beachtung des Wunsch und Wahlrechts des VERSICHERTEN) über die Rehaeinrichtung. (Punkt) Sollte die DRV (aus welchen Gründen auch immer) eine Umeinweisung vornehmen, kann dagegen vorgegangen werden. Auch bei eingeschränktem Dispositionrecht können selbstverständliche Rechtsmittel eingelegt und der Sozialrechtswegbeschritten werden. Dagegen kann und darf die KK nichts tun. Mein Vorschlag wäre daher sich mit dem RV-Träger (Kontaktdaten laut Bewilligungsbescheid) in Verbindung zu setzen, nachzufragen ob a) die KK Ihre "Drohung" wahrgemacht hat und b) ob, ggf. wie und auf welcher Rechtsgrundlage die DRV darauf zu regieren gedenkt. Aus reiner Neugier würde ich mich freuen wenn das Ergebnis einer solchen Nachfrage eine Weg in dieses Forum finden würde.
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