Guten Morgen, ich bin seit 27.11.2018 wegen einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und seit Januar im Krankgeld.
Am 20.02.2019 habe ich auf eigenen Initiative hin einen Rehaantrag gestellt und diesen an die Krankenkasse geschickt.
Am 07.03. erhielt ich von der Krankenkasse ein Schreiben, in der Sie mich darüber informierte, daß aufgrund des ärztlichen Gutachtens meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sei.
Sie würden daher den von mir gestellten Antrag so werten, als ob sie mich dazu aufgefordert hätten!?! (ich habe mir dabei nichts zu dem Zeitpunkt nichts negatives gedacht)
Bis vor einigen Tagen hatte ich nämlich noch nichts davon
gehört, daß die Krankenkasse damit ihr sogenanntes Dispositionsrecht sichert.
Am 22.03. erhielt ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Bewilligung für eine Reha, zwar nicht in meiner angegebenen Wunschklinik, jedoch durchaus für mich auch annehmbaren Klinik in Bad Doberan an der Ostsee /Psychosomatik.
Die normale Wartezeit in der Klinik liegt momentan bei 6 Monaten wie man mir am Telefon bestätigte.
Ich erhielt dann aber am 10.04. eine Einladung in der Klinik für den 12.08.2019. (also nur 4 Monate Wartezeit) Ich habe die Einladung daher auch direkt bestätigt. Habe auch bereits die Planung der Anreise usw. begonnen.
Letzte Woche nun, am Montag 16.04. rief mich die Krankenkasse an, um mir mitzuteilen, dass sie dieser Reha nicht zustimmen
werden, da ich im Krankengeld bin und vorher nicht mehr arbeiten könnte. Der Termin wäre für einen Eilantrag viel zu spät. Sie haben die Deutsche Rentenversicherung daher aufgefordert mir eine andere Einrichtung zu suchen.
Ich würde sehr gerne in die Klinik die die Deutsche Rentenversicherung mir bewilligt hat.
Hat die Krankenkasse das Recht in diese Bewilligung einzugreifen, obwohl ich aus eigener Initiative den Rehanantrag gestellt habe, weil Sie das Dispositionsrecht "nachgeschoben" hat?[/quote]
Ich glaube um das zu klären bist du hier an der falschen Stelle. Auch wenn die KK sich nachträglich das Dispositionsrecht gesichert hat, hast du ein gesetzliches Wunsch und Wahlrecht bei der Reha, welches auch nicht durch das Dispositionsrecht der KK beschnitten wird.
Somit können sie nicht so "einfach" eine Klinik für dich aussuchen. Was einen Termin angeht, ist das wieder eine andere Angelegenheit.
Prinzipiell solltest du dir aber das "telefonieren" mit der KK abgewöhnen. Lass einfach deine Nummer dort löschen, dass Recht dazu hast du. Nur was du schriftlich von der KK hast und bekommst ist relevant. Und auch nur dann wenn es eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
H.[/quote]
Die KK hatte mir ja in einem Schreiben, nachdem ich den REHA Antrag selbst gestellt, aber auf anraten meiner Ärztin leider zur KK geschickt hatte mitgeteilt, dass Sie dies als eigene Aufforderung an mich sehen würden in REHA zu gehen. Ebenso steht in dem Schreiben, dass, sofern ich erwerbsunfähig entlassen würde die BU ab dem 1. Tag meiner Krankschreibung gelten würde.