Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

KK - Reha

von Manni21.12.2018 | 06:51
103 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Hallo ich hab mal eine Frage die mich beschäftigt. Bin 63 Jahre und bin seit 7 Monate im Krankengeld. Die KK fordert mich jetzt zu einem Rehaantrag auf. Ich selbst möchte im Juli in meine Altersrente gehen,der Antrag ist bereits durch den Rentenbeauftragten gestellt. Angenommen es kommt zur einer Reha und anschließend zu einer evt. vorzeitigen EM-Rente muss ich dann mit Abschläge rechnen und in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen

8 Antworten

Monniam 21.12.2018 | 07:36
Hallo, kontaktiere Deine KK und teile mit, dass du bereits Deine AR für Juni beantragst hast und dann wird alles gut. Bei mir hat es so funktioniert. Mfg
PeterTam 21.12.2018 | 08:14
Ach so ..... sehr interessant :-)
PeterTam 21.12.2018 | 07:59
Ich sage mal so ....... eine REHA bedeutet nicht zwangsläufig auch eine EMR. Zumal sich sicherlich mit den Sozialmedizinern / Therapeuten während der REHA reden lässt für einen entsprechenden REHA Bericht :-)
Konradam 21.12.2018 | 10:18
Ja Sie hätten leider Abschlä ge da durch die Erhöhung des Eintrittsalters auch das für die EM Rente erhöht wurde. Sie sind für abschlagsfrei leider ein Jahr zu jung...
Manniam 21.12.2018 | 09:07
Die Aufforderung der KK war vor der Rentenantragstellung.Ist der Sachverhalt dann der gleiche? Den Rentenantrag habe ich nach Rücksprache mit der Sachberabeiterin der KK gestellt, die im Telefonat erklärte, dass nach Eingang der Renteneingangsbestätigung, der geforderte Rehaantrag mit Einreichungsfrist nicht mehr benötigt wird. Nach Übermittlung der Eingangsbestätigung der Rente zur KK, hat die Sachbearbeiterin mich zurückgerufen und erklärt, sie habe mich falsch beraten und ich müsste doch diesen aufgeforderten Rehaantrag bis zur Frist am 18.02.19 stellen. Was heisst das?
Manniam 21.12.2018 | 10:32
Kann der Rehaantrag dann von der Krankenkasse/Rentenkasse noch auf eine EM-Rente umgedeutet werden? Die Altersrente ist doch scHon beantragt!
Manniam 21.12.2018 | 11:19
Der Unterschied wäre, wenn ich alles richtig verstanden habe, eine EMRente wäre mit Lebenslangen Abschläge.
memyselfam 21.12.2018 | 11:03
und was wäre dann für dich der unterschied zw. alters- und erwerbsminderungsrente? verstehe ich grade nicht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026