Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hoffmann Irene,
wir können die Details Ihres persönlichen Einzelfalles in diesem Forum nicht bewerten.
Vielleicht setzen Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung und erörtern die Situation, sollte keine Rehafähigkeit vorliegen, sollte Ihr Arzt dies bestätigen.
Über das entsprechende Attest würden Sie beim Reha/Rententräger in enger Absprache mit der Krankenkasse eine Verschiebung oder Absage der geplanten medizinischen Reha-Maßnahme beantragen, damit Ihnen keine Nachteile im Krankengeldbezug entstehen.
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