Ein Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts ergibt einen Entgelt-
punkt. Als Arbeitsentgelt wird lediglich der Betrag zugrunde gelegt, der dem
Verhältnis des Pauschalbeitragssatzes zum vollen Beitragssatz entspricht.
Für die Wartezeit zählen nur die Entgeltpunkte, die nicht schon parallel zu
Pflichtbeiträgen liegen, die bereit voll auf die Wartezeit anrechnet werden. Al-
so nicht die geringfügigen Beiträge vom 15.11.13 – 31.01.2014. Verbleiben mit-
hin:
Durch-
Arbeits- schnitts- Beitragssatz Beitragssatz Entgelt-
Zeitraum entgelt entgelt pauschal volle Höhe punkte
01.11.12-31.12.12 € 800,00 : 33002 * 15 : 19,60 0,0185
01.01.13-18.01.13 € 236,00 : 33659 * 15 : 18,90 0,0056
08.04.13-14.11.13 € 2577,60 : 33659 * 15 : 18,90 0,0608
01.02.14-31.08.14 € 2800,00 : 34514 * 15 : 18,90 0,0644
Summe des Zuschlags an Entgeltpunkten in der A-RV für die Wartezeit 0,1493
Für je 0,0313 Entgeltpunkte gibt es einen Wartezeitmonat, gerundet 5 Monate.