Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Aman,
eine verbindliche Beantwortung Ihrer Fragen ist - wie bereits von anderen Forumteilnehmern mitgeteilt - nur in einem persönlichen Beratungsgespräch möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung bei einer unserer Dienststellen in Ihrer Nähe.
Hallo Aman,
in der Regel ist für ein Beratungsgespräch ein Termin notwendig. Vielleicht können Sie telefonisch vorab abklären, ob dies in Ihrem Fall (ausnahmsweise) möglich ist.
Hallo Aman,
die Rente müssen Sie zeitnah beantragen, das bedeutet, ungefähr 3 Monate vor Rentenbeginn.
Um über die Rente dann entscheiden zu können, ist ein formeller Antrag notwendig, das bedeutet, es sind spezielle Antragsformulare auszufüllen, auf den dann auch die aktuelle Bankverbindung anzugeben ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mit den von @Wartenoch ein Weilchen ermittelten 55 Monaten bis DEZ 2018 und weiteren 7 Monaten bis heute, liegen schon 62 Monate vor. Insofern liegt W*lfgang mit seiner Daumenpeilung schon richtig. Was das in Bezug auf eine Beitragserstattung bedeutet, ist hier nachzulesen http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SVABK… IND 2011 BYES Beitragserstattung 5 1745 Fazit Schon nicht mehr möglich.Auch ich rate dazu das in einem Beratungsgespräch zu klären. Welche Staatsangehörigkeit haben Sie und in welches Land wandern Sie aus. Möglicherweise spielen die 60 Monate überhaupt keine Rolle.Dank für deine Antwort. Ich bin aus Indien. Ich habe Mitte August einen Kontenklärungstermin beim DRV. Es ist nur, dass, wenn ich meinen Job Ende September 2019 verlasse, 59 Monate und Oktober 2019 60 Monate bedeutet, dann würde ich mich für September 2019 entscheiden. Und dafür muss ich es meinem Arbeitgeber bis Ende dieses Monats sagen.
Entschuldigung für meinen Fehler.Dank für deine Antwort.Hat man Ihnen das "Du" angeboten, oder warum dutzen Sie die User?
Entschuldigung für meinen Fehler. Ich habe vom 01.02.2015-30.09.2019 Vollzeit gearbeitet. Ich habe vom 01.09.2014-31.01.2015 eine unbezahlte Masterarbeit geschrieben.Hallo, Meine Berufserfahrung - (A) Vollzeitbeschäftigung vom 01.02.14 bis 30.09.19. Die Gesamtsumme beträgt 56 Monate. Muss ich für den Bonusbetrag von 622 Euro einen weiteren Monat hinzufügen? (B) 400 Euro pro Monat Minijob zwischen November 2012 und August 2014. Muss ich diese Monate zu (A) hinzufügen? (C) HiWi-Job an der Universität vom 15.11.13 bis 31.01.14. Muss ich diese drei Monate zu (A) hinzufügen? Mit freundlichen Grüßen AmanZu A) Die Vollzeitbeschäftigung kann ja wohl nicht so ganz stimmen. Was war denn vom 01.09.2014-31.01.2015? Zu B und C) Ja, teilweise Bis einschließlich Dezember 2018 sind schon 55 Monate vorhanden.
Das ist eine Möglichkeit. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie Sie diese fünf Monate berechnet haben?Vielen Dank an W°lfgang, Jonny und Wartenoch ein Weilchen für all diese Informationen! Ich habe heute Morgen um 0800 1000 4800 DRV angerufen, um um eine Klärung zu bitten. Die Dame am Telefon erzählte mir, dass ich bis Ende Dezember 2018 50 Monate lang in die Rente eingezahlt habe. Das bedeutet, wenn ich meinen Job Ende September 2019 verlasse, dann sind es insgesamt 59 Monate. Ich habe noch keine schriftliche Bestätigung dafür, so dass Ihre Berechnungen noch korrekt sein könnten. n?Dabei hat die Dame 5 Monate für die geringfügige Beschäftigung vergessen, die außerhalb der Pflichtbeitragszeiten liegen!
Für Arbeitsentgelt aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäfti- gung, für das nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil getragen hat, wird ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt. Ein Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts ergibt einen Entgelt- punkt. Als Arbeitsentgelt wird lediglich der Betrag zugrunde gelegt, der dem Verhältnis des Pauschalbeitragssatzes zum vollen Beitragssatz entspricht. Für die Wartezeit zählen nur die Entgeltpunkte, die nicht schon parallel zu Pflichtbeiträgen liegen, die bereit voll auf die Wartezeit anrechnet werden. Al- so nicht die geringfügigen Beiträge vom 15.11.13 – 31.01.2014. Verbleiben mit- hin: Durch- Arbeits- schnitts- Beitragssatz Beitragssatz Entgelt- Zeitraum entgelt entgelt pauschal volle Höhe punkte 01.11.12-31.12.12 € 800,00 : 33002 * 15 : 19,60 0,0185 01.01.13-18.01.13 € 236,00 : 33659 * 15 : 18,90 0,0056 08.04.13-14.11.13 € 2577,60 : 33659 * 15 : 18,90 0,0608 01.02.14-31.08.14 € 2800,00 : 34514 * 15 : 18,90 0,0644 Summe des Zuschlags an Entgeltpunkten in der A-RV für die Wartezeit 0,1493 Für je 0,0313 Entgeltpunkte gibt es einen Wartezeitmonat, gerundet 5 Monate.Vielen Dank für all die detaillierten Berechnungen! Und der Zeitraum vom 15.11.13 - 31.01.2014 wird als drei volle Monate gezählt?
Es wäre immer noch besser als 200 Euro pro Monat ab 2056.Danke für Ihre Antwort W°lfgang! Meine Finanzstrategie - Erhalten Sie eine Rückerstattung im Jahr 2022 und legen Sie dieses Geld in ein Festgeld bei einer indischen Bank bis zum Jahr 2056. Der durchschnittliche Festgeldzinssatz beträgt 6,5% pro Jahr.Bei einer Inflation von ca. 8%.
Es wäre immer noch besser als 200 Euro pro Monat ab 2056.Hallo Aman, das Problem ist doch, dass Du nicht weißt was bis 2056 alles passiert. Durch das SVA mit Indien und den Zeiten in der EU hast Du bereits Rentenanwartschaften erworben, die bei einer Beitragserstattung (falls überhaupt möglich) verloren gehen würden. Unter Berücksichtigung deines bisherigen Berufsweges ist es doch gut möglich, dass Du in der Zukunft in Indien, der EU oder anderen Abkommens- Staaten arbeitest und weitere Rentenanwartschaften/Zeiten erwirbst, Du also immer abgesichert bist für den Fall das Du EM wirst, stirbst oder eine vorgezogene AR beziehen möchtest. Dann wirst Du dumm aus der Wäsche gucken, wenn genau diese Monate die durch die Erstattung untergegangen sind am Ende fehlen für den Anspruch auf EM-Rente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente. Die paar Kröten + X % Zinsen aus der Erstattung reichen dann mit Sicherheit nicht lange. Aus meiner Erfahrung haben die meisten irgendwann eine Erstattung bereut.
Hallo Aman, das Problem ist doch, dass Du nicht weißt was bis 2056 alles passiert. Durch das SVA mit Indien und den Zeiten in der EU hast Du bereits Rentenanwartschaften erworben, die bei einer Beitragserstattung (falls überhaupt möglich) verloren gehen würden. Unter Berücksichtigung deines bisherigen Berufsweges ist es doch gut möglich, dass Du in der Zukunft in Indien, der EU oder anderen Abkommens- Staaten arbeitest und weitere Rentenanwartschaften/Zeiten erwirbst, Du also immer abgesichert bist für den Fall das Du EM wirst, stirbst oder eine vorgezogene AR beziehen möchtest. Dann wirst Du dumm aus der Wäsche gucken, wenn genau diese Monate die durch die Erstattung untergegangen sind am Ende fehlen für den Anspruch auf EM-Rente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente. Die paar Kröten + X % Zinsen aus der Erstattung reichen dann mit Sicherheit nicht lange. Aus meiner Erfahrung haben die meisten irgendwann eine Erstattung bereut.Vielen Dank für Ihre Nachricht!
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