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Experten-Antwort

Klärung Versicherungszeiten ab 15. Jahren bei elterlichem Landwirtschaftsbetrieb bzw. Betriebsfortführung

von Paul C20.05.2017 | 10:46
826 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich möchte klären, inwieweit Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Rentenversicherung (meinerseits bzw. seitens meines Vaters) zu den Pflichtversicherungszeiten (lt. einer Ihrer web-/Broschüreneinträge) gelten könnte, da mir für die Wartezeit noch einige Monate fehlen. Zudem habe ich das "Problem" ca. 3,75 Jahre ab 2013 keine freiwilligen Beträge gezahlt zu haben - bisher fehlen mir Ausweichmöglichkeiten (Nachkauf, Weiterzahlung etc.). Nun ja. Einen Beratungstermin in Bonn zu bekommen ist bis September ausgebucht! Dennoch, herzlichen Dank für Ihre Antwort und Hilfe. Ein schönes Wochenende für Sie und das ganze Team der Dt. RV. MfG Paul C

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul C.,

dem Beitrag von „KSC“ kann ich hinsichtlich der Berücksichtigung von Zeiten zur Alterssicherung der Landwirte prinzipiell zustimmen. Seiner Empfehlung zur Beratung hinsichtlich der Zahlung freiwilliger Beiträge kann ich mich insoweit nur anschließen.

Die Alterssicherung der Landwirte stellt ein eigenständiges Alterssicherungssystem außerhalb der Rentenversicherung nach dem SGB VI dar. In diesem Zusammenhang möchte ich daher ergänzend darauf

hinweisen, dass in der Alterssicherung der Landwirte auch besondere Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Renten und die Berücksichtigung von Beitragszeiten existieren. Diesbezüglich sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 20.05.2017 | 12:25
Zeiten in denen Sie bei der landw. Alterskasse eingezahlt haben rechnen nicht bei der DRV. Buchen Sie doch in Bonn einen Termin im September oder Oktober - das reicht immer noch um freiwillige Beiträge ab Januar 2017 zahlen zu können, weil die Zahlungsfrist für 2017 erst am 31.03.2018 abläuft. Da ist dann immer noch ein halbes Jahr Zeit sich zu entscheiden. So gesehen kein Problem wenn die Beratung auf Monate ausgebucht ist. PS: die Frage wieviel Beiträge noch fehlen kann man locker auch telefonisch abklären :)
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