Hallo Paul C.,
dem Beitrag von „KSC“ kann ich hinsichtlich der Berücksichtigung von Zeiten zur Alterssicherung der Landwirte prinzipiell zustimmen. Seiner Empfehlung zur Beratung hinsichtlich der Zahlung freiwilliger Beiträge kann ich mich insoweit nur anschließen.
Die Alterssicherung der Landwirte stellt ein eigenständiges Alterssicherungssystem außerhalb der Rentenversicherung nach dem SGB VI dar. In diesem Zusammenhang möchte ich daher ergänzend darauf
hinweisen, dass in der Alterssicherung der Landwirte auch besondere Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Renten und die Berücksichtigung von Beitragszeiten existieren. Diesbezüglich sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Verbindung setzen.