Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Silke,
die Erfolgsaussichten vor dem Sozialgericht sind immer ganz individuell, da es um Ihre persönlichen Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt geht. Daher kann man dazu schlecht eine Prognose abgeben.
Auch die Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht lässt sich schwer voraussagen. Die Gerichte bzw. die einzelnen Kammern bei den Gerichten sind unterschiedlich stark belastet und die (medzinische) Sachverhaltsklärung kann unterschiedlich lange dauern.
Entscheidend für die Erfolgsaussichten ist letzlich Ihr Gesundheitszustand, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe Leserinnen und Leser,
ich habe einige unsachliche Einträge gelöscht - u. a. zur Gender-Debatte. Die gehört nicht in dieses Forum. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ein schönes Wochende.
Ihr Admin
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und kommunizieren Sie in angemessener Art und Weise. Persönliche Angriffe, abwertende Äußerungen, unsachliche Meinungsäußerungen und anzügliche Bemerkungen sind hier weder erwünscht noch geduldet.
Ich habe daher einige Beiträge gelöscht.
Beste Grüße
Ihr Admin
Hallo Silke,
eine Klage ist sinnvoll, wenn Sie sich DERZEIT für erwerbsgemindert halten bzw. wenn Ihre Ärzte davon ausgehen, dass Sie DERZEIT erwersbgemindert sind und dies durch entsprechende aktuelle Befunde belegen können. Ihr Antrag bleibt dadurch offen und Sie sichern sich den vom Antrag abhängigen, frühestmöglichen Rentenbeginn.
Ein Neuantrag ist hingegen sinnvoll, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit seit dem letzten Verfahren verschlechtert hat bzw. mittlerweile neue Befunde vorliegen, die eine verminderte Erwerbsfähigkeit belegen können.
Wie schon in der ersten Expertenantwort mitgeteilt, geht es hier um individuelle medizinische Gesichtspunkte; statistische Prozentangaben können über die jeweiligen medizinischen Sachverhalte, die im Einzelfall zu einer Ablehnung oder Bewilligung geführt haben, keine Auskünfte geben. Daher sind sie hier wenig zielführend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bitte dazu die Quelle Ihrer Zahlen. Ohne ist es nur eine reine, unwichtige Behauptung!Liebe Expertinnen und Experten, ich habe das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Klage beim Sozialgericht: Wie viel Prozent der Kläger gewinnen den EMR Prozess beim Sozialgericht und wie lange (so ungefähr) dauert es, bis ein Urteil vorliegt? Neuantrag EMR nach ca. 6 bis 9 Monaten: Wie viel Prozent der EM-Neuanträge werden bewilligt? Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und schneller? LG SilkeKlage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.Liebe Expertinnen und Experten, ich habe das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Klage beim Sozialgericht: Wie viel Prozent der Kläger gewinnen den EMR Prozess beim Sozialgericht und wie lange (so ungefähr) dauert es, bis ein Urteil vorliegt? Neuantrag EMR nach ca. 6 bis 9 Monaten: Wie viel Prozent der EM-Neuanträge werden bewilligt? Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und schneller? LG SilkeKlage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
ergänzend: die Sozialgerichte führen eigene Statistiken, wenn @Silke also bei der DRV nicht alles findet, dann bitte auch noch dort nachsehen.Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.Auch für Tina: Will noch den Statistikteil der Frage beantworten: Das entnehmen Sie bitte ganz offiziell den veröffentlichten Statistiken der DRV, die Sie als Statistikinteressierter sicherlich ganz leicht recherchieren können. Je wichtiger das für Sie ist um so mehr Mühe werden Sie sich sicherlich geben die Zahlen zu finden. PS: Sie sehen ich habe aus den "Belehrungen" der letzten Tage gelernt und es liegt mir ganz fern den Wert solcher Zahlen auch nur im Geringsten anzuzweifeln. Machen Sie so weiter, statistisch sind Sie auf gutem Weg (empathiesch bin ich auch noch- bin begeistert). Die fachlichen Fragen lasse ich außen vor, die sind ja bereits vom Expertenteam beantwortet. Hochachtungsvoll
Ich habe schon gesucht und bin nicht fündig geworden. Meine Frage war daher an die Experten gestellt.ergänzend: die Sozialgerichte führen eigene Statistiken, wenn @Silke also bei der DRV nicht alles findet, dann bitte auch noch dort nachsehen.Auch für Tina: Will noch den Statistikteil der Frage beantworten: Das entnehmen Sie bitte ganz offiziell den veröffentlichten Statistiken der DRV, die Sie als Statistikinteressierter sicherlich ganz leicht recherchieren können. Je wichtiger das für Sie ist um so mehr Mühe werden Sie sich sicherlich geben die Zahlen zu finden. PS: Sie sehen ich habe aus den "Belehrungen" der letzten Tage gelernt und es liegt mir ganz fern den Wert solcher Zahlen auch nur im Geringsten anzuzweifeln. Machen Sie so weiter, statistisch sind Sie auf gutem Weg (empathiesch bin ich auch noch- bin begeistert). Die fachlichen Fragen lasse ich außen vor, die sind ja bereits vom Expertenteam beantwortet. HochachtungsvollKlage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Hallo Tina, die Antworten der "richtigen" Experten erkennen Sie am roten Schriftzug "Experten-Antwort" und am Logo "Deutsche Rentenversicherung". Diese sind fachlich korrekt und rechtssicher. Eröffnen Sie am besten am Montag (ab dann antworten Ihnen die Experten der Deutschen Rentenversicherung zuverlässig Ihre Fragen) einen eigenen Beitrag und fragen dort nach, ob die Antwort von @Winner = Klage!, richtig ist.Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Wenn Sie auf statische Werte so scharf sind, dann machen Sie sich doch die Mühe und versuchen diese zu finden. Rentenkundige werden dies nicht machen, weil es einfach nur unsinnig ist. Damit werden Sie und entsprechende „Statistikhörige“ leben müssen, ob Ihnen das nun passt oder nicht. Viel Erfolg beim Suchen!Dass die Frage erlaubt ist bestreitet ja keiner. Sie wurde ja auch beantwortet. Aber in Statistiken zu wühlen ist nicht die primäre Aufgabe von DRV MitarbeiternAus der Experten-Antwort: "Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen." Ich stand auch mal vor dem gleichen "Problem" wie Silke. Mein Hausarzt und meine Fachärzte, wussten nicht, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 Monate nochmals einen Antrag zu stellen. Daher ist es schon sehr hilfreich, wenn man die zwei entsprechenden Prozentzahlen kennen würde, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Ich habe mich damals für die Klage beim Sozialgericht entschieden. Hat gut 2,50 Jahre bis zur EMR gedauert. Hätte eine Neubeantragung, bis zur EMR nur 9 Monate gedauert, hätte ich diesen "entspannten und schnelleren Weg" beschritten.Aus der Experten-Antwort: "Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen." Ich stand auch mal vor dem gleichen "Problem" wie Silke. Mein Hausarzt und meine Fachärzte, wussten nicht, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 Monate nochmals einen Antrag zu stellen. Daher ist es schon sehr hilfreich, wenn man die zwei entsprechenden Prozentzahlen kennen würde, um die richtige Entscheidung treffen zu können.Wenn Sie auf statische Werte so scharf sind, dann machen Sie sich doch die Mühe und versuchen diese zu finden. Rentenkundige werden dies nicht machen, weil es einfach nur unsinnig ist. Damit werden Sie und entsprechende „Statistikhörige“ leben müssen, ob Ihnen das nun passt oder nicht. Viel Erfolg beim Suchen!
Auf der Startseite des Forums steht: Originalzitat: "Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen." Zitatende Zum Thema Rente, konkret der EMR, hat Silke Ihre Fragen gestellt. "Verbotene" Fragen zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung und Steuerfragen konnte ich bei @Silke nicht feststellen. Fazit: Die Fragen von @Silke zum Thema Rente sind erlaubt. Daher kann ich nicht verstehen, dass bei erlaubter Fragestellung, "rumgemeckert" wird.Daher meine drei Fragen an die Expertinnen und Experten der DRV: 1. Wie viel Prozent der Kläger erhalten vom Sozialgericht die EMR zugesprochen? 2. Wie viel Prozent EMR-Antragsteller erhalten bei einem Neuantrag die EMR? 3. Ist die Antwort von User ASS empfehlenswert?: "Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen." Vielen Dank! LG SilkeHallo Silke wie schon mehrfach in diesem Beitrag Ihnen nahegelegt wurde, sind die hier antwortenden Experten und Expertinnen nicht dafür da, für Sie Statistikzahlen heraus zu suchen aus öffentlich zugänglichem Statistikmaterial.
Zu 2. Erledigungen von EMR-Anträgen mit 5 J. Wartezeit von Jan. bis Juni 2021: 47,8 % bewilligt 31,5 % abgelehnt, weil keine EM vorlag Rest: anderweitig erledigt oder abgelehnt aus anderen Gründen (fehlende versicherungsrechtliche Voraussetzungen, fehlende Mitarbeit, …) Gruß VivoOb Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen.Hallo, liebe Expertinnen und Experten der DRV, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Ärzte halten mich für erwerbsgemindert und hatten mir deshalb empfohlen, gegen den Bescheid der DRV Widerspruch einzulegen. Leider habe ich das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Bei erneuten Gesprächen mit meinen Ärzten, konnten sie mir leider nicht mitteilen, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 bis 9 Monate nochmals einen Neuantrag zu stellen. Ich soll auf jeden Fall, den erfolgreicheren Weg gehen. Daher meine drei Fragen an die Expertinnen und Experten der DRV: 1. Wie viel Prozent der Kläger erhalten vom Sozialgericht die EMR zugesprochen? 2. Wie viel Prozent EMR-Antragsteller erhalten bei einem Neuantrag die EMR? 3. Ist die Antwort von User ASS empfehlenswert?: "Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen." Vielen Dank! LG Silke
Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.Auf der Startseite des Forums steht: Originalzitat: "Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen." Zitatende Zum Thema Rente, konkret der EMR, hat Silke Ihre Fragen gestellt. "Verbotene" Fragen zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung und Steuerfragen konnte ich bei @Silke nicht feststellen. Fazit: Die Fragen von @Silke zum Thema Rente sind erlaubt. Daher kann ich nicht verstehen, dass bei erlaubter Fragestellung, "rumgemeckert" wird.Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.
Abgesehen davon, dass eine Klage vor dem Sozialgericht nichts kostet (§183 SGG), jedenfalls den Kläger nicht*, habe ich durchaus das 'Grundproblem' verstanden. Das aber eben nicht mit einer Statistik entschieden wird. Sondern anhand des Einzelfalles, der gesetzlichen Vorgaben, weiterer Gutachten etc. Entscheiden Sie Ihr sonstiges Leben auch anhand einer Statistik? So und soviel % der Erwerbstätigen werden einmal im Leben von Ihrem Vermieter gekündigt. Mieten Sie deshalb keine Wohnung mehr und leben dann auf der Straße, weil Sie kein Geld haben sich eine Wohnung zu kaufen? Wobei aber doch die anderen soundsoviel Prozent mit Eigentumswohnung vor einer Kündigung geschützt sind? Beide Wohnungen aber können abfackeln. Und dann?? Oder erkundigen Sie sich besser, was Sie 'sinnvoll' unternehmen können? Auch in Ihrem Fall würde dies bedeuten, mit Hilfe der Ärzte (und auch z.B.) Fachanwälten nachweisen, dass Sie doch erwerbsgemindert sind. Gelingt Ihnen dies nicht, ist es völlig egal, ob Sie dies mit einem Neuantrag versuchen oder mit einer Klage, dann sind Sie nicht erwerbsgemindert im Sinne des SGB. Ob nun mit oder ohne Statistik. Wünsche Ihnen viel Erfolg, egal für welchen Weg (Neuantrag oder Klage) Sie sich entscheiden! *die Kosten mangels Arbeitseinkommen sind hier von mir ausdrücklich nicht gemeintWeil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
Vielleicht verrät Ihnen @Castle seine Leiden und wenn sich das mit den Ihrigen deckt, dann ist die Windertüte voll bis zum Rand!Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
Warum ziehen Sie das ins Lächerliche? Glaubt man den Umfragen (scheinen seriös) möchten über 70 Prozent kein „Einwohnerinnen und Einwohner Gelaber“. Wird doch dann auch hier im Forum die Mehrheit nerven. Warum machen die Forenbetreiber das trotzdem? Noch keine einzige Antwort darauf erhalten. Mit freundlichen Grüßen M.TreppnerDas war meine Intention einmal darauf aufmerksam zu machen. Warum das von den Admins immer gelöscht wird?Liebe/r/s M.Trepper (w/m/d/ sonstwas)…
Erstens: Reichen Sie umgehend Klage ein, auch wenn es 2,50 Jahre dauert. Klagen beim SG sind kostenlos. Sozialverbände (z.B. VDK, SoVD) können Ihnen, für ganz kleines Geld behilflich sein. Zweitens: Stellen Sie zusätzlich einen EMR-Neuantrag. Sollte der in 3 Monaten durchgehen, können sie die Klage kostenlos zurückziehen. Das Gericht freut sich, da weniger Arbeit.Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
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