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Experten-Antwort

Klage beim Sozialgericht versus Neuantrag EMR

von Silke06.08.2021 | 14:25
2322 Ansichten
49 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Expertinnen und Experten, ich habe das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Klage beim Sozialgericht: Wie viel Prozent der Kläger gewinnen den EMR Prozess beim Sozialgericht und wie lange (so ungefähr) dauert es, bis ein Urteil vorliegt? Neuantrag EMR nach ca. 6 bis 9 Monaten: Wie viel Prozent der EM-Neuanträge werden bewilligt? Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und schneller? LG Silke

4 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.08.2021 | 15:01

Hallo Silke,

die Erfolgsaussichten vor dem Sozialgericht sind immer ganz individuell, da es um Ihre persönlichen Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt geht. Daher kann man dazu schlecht eine Prognose abgeben.

Auch die Verfahrensdauer vor dem Sozialgericht lässt sich schwer voraussagen. Die Gerichte bzw. die einzelnen Kammern bei den Gerichten sind unterschiedlich stark belastet und die (medzinische) Sachverhaltsklärung kann unterschiedlich lange dauern.

Entscheidend für die Erfolgsaussichten ist letzlich Ihr Gesundheitszustand, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 07.08.2021 | 23:44

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe einige unsachliche Einträge gelöscht - u. a. zur Gender-Debatte. Die gehört nicht in dieses Forum. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ein schönes Wochende.

Ihr Admin

Moderatoren-Antwortam 10.08.2021 | 07:39

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und kommunizieren Sie in angemessener Art und Weise. Persönliche Angriffe, abwertende Äußerungen, unsachliche Meinungsäußerungen und anzügliche Bemerkungen sind hier weder erwünscht noch geduldet.

Ich habe daher einige Beiträge gelöscht.

Beste Grüße

Ihr Admin

Experten-Antwortam 10.08.2021 | 11:43

Hallo Silke,

eine Klage ist sinnvoll, wenn Sie sich DERZEIT für erwerbsgemindert halten bzw. wenn Ihre Ärzte davon ausgehen, dass Sie DERZEIT erwersbgemindert sind und dies durch entsprechende aktuelle Befunde belegen können. Ihr Antrag bleibt dadurch offen und Sie sichern sich den vom Antrag abhängigen, frühestmöglichen Rentenbeginn.

Ein Neuantrag ist hingegen sinnvoll, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit seit dem letzten Verfahren verschlechtert hat bzw. mittlerweile neue Befunde vorliegen, die eine verminderte Erwerbsfähigkeit belegen können.

Wie schon in der ersten Expertenantwort mitgeteilt, geht es hier um individuelle medizinische Gesichtspunkte; statistische Prozentangaben können über die jeweiligen medizinischen Sachverhalte, die im Einzelfall zu einer Ablehnung oder Bewilligung geführt haben, keine Auskünfte geben. Daher sind sie hier wenig zielführend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

45 Antworten

Timam 06.08.2021 | 14:48
Welche EMR wurde nicht verlängert? Volle, halbe EMR? Arbeitsmarktrente? Wielange war diese befristet? Bereits schon mal verlängert worden? Haben Sie zusätzlich gearbeitet? Minijob? Diese Infos wären noch wichtig.
Peter T. am 06.08.2021 | 15:08
Ich kann nur zur Klage raten. Denn was soll sich denn verändern, bis zum Neuantrag? Zumal auch die EM Rente (falls bewilligt) rückwirkend gezahlt wird. Antrag und Widerspruch hat schon sicher eine Menge Zeit verschlungen, jetzt noch mal 6 bis 9 Monate, die auch "weg" sind. Zumal es auch etwas eigenartig aussieht, jetzt meinen Erwebsgemindert zu sein, keine Klage einreichen und dann in ein paar Monaten wieder das Spiel, wo Sie schnell wieder abgelehnt werden können (gerade wenn man sieht, Sie "geben auf"). Was machen Sie dann, wieder nach Widerspruch aufhören? Wenn Sie und Ihre Ärzte meinen, Sie sind Erwebsgemindert, dann ziehen Sie es durch, ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und Sie akzeptieren (erst einmal) die Entscheidung. Viel Erfolg und nehmen Sie bitte einen Anwalt, falls noch nicht geschehen. Es gher um viel Geld...
KSCam 06.08.2021 | 15:28
Will noch den Statistikteil der Frage beantworten: Das entnehmen Sie bitte ganz offiziell den veröffentlichten Statistiken der DRV, die Sie als Statistikinteressierter sicherlich ganz leicht recherchieren können. Je wichtiger das für Sie ist um so mehr Mühe werden Sie sich sicherlich geben die Zahlen zu finden. PS: Sie sehen ich habe aus den "Belehrungen" der letzten Tage gelernt und es liegt mir ganz fern den Wert solcher Zahlen auch nur im Geringsten anzuzweifeln. Machen Sie so weiter, statistisch sind Sie auf gutem Weg (empathiesch bin ich auch noch- bin begeistert). Die fachlichen Fragen lasse ich außen vor, die sind ja bereits vom Expertenteam beantwortet. Hochachtungsvoll
Assam 06.08.2021 | 17:27
Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen. Viel Glück.
Castle am 06.08.2021 | 19:26
Also, auch ein Neuantrag kann Erfolg haben. Mir wurde eine Verlängerung der EMR im Widerspruch abgelehnt. Drei Monate später Neuantrag gestellt, zur Reha gefahren und volle EMR unbefristet bekommen. Kann sein, dass das selten vorkommt aber auch die DRV kann eben Fehler machen.... Viel Erfolg
Winner = Klage!am 06.08.2021 | 22:03
Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Schadeam 06.08.2021 | 20:27
Jeder Antrag kann Erfolg haben (oder auch nicht). Das muss nicht mal ein Fehler der DRV sein. Heute kann jemand gesund und nicht erwerbsgmindert sein und morgen wird er überfahren.....dann würde heute die Rente zu Recht abgelehnt werden und ein übermorgen gestellter neuer Antrag hätte vielleicht Erfolg. Jeder Fall liegt eben anders und ist individuell zu prüfen.
Wichtigtuer?am 07.08.2021 | 08:04
Liebe Expertinnen und Experten, ich habe das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Klage beim Sozialgericht: Wie viel Prozent der Kläger gewinnen den EMR Prozess beim Sozialgericht und wie lange (so ungefähr) dauert es, bis ein Urteil vorliegt? Neuantrag EMR nach ca. 6 bis 9 Monaten: Wie viel Prozent der EM-Neuanträge werden bewilligt? Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und schneller? LG Silke
Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Bitte dazu die Quelle Ihrer Zahlen. Ohne ist es nur eine reine, unwichtige Behauptung!
Andreasam 07.08.2021 | 12:33
Würden den Tipp von A.. befolgen und zweigleisig fahren.
Schadeam 07.08.2021 | 13:53
Liebe Gabi, klar macht auch die DRV Fehler weil dort Menschen arbeiten, die alle nicht fehlerfrei sind. Sie und ich sind das auch nicht - der einzig fehlerlose Mensch ist meine Schwiegermutter. Fragen Sie doch beim Verband der privaten Rentenberater nach, nach deren Statistik werden Sie hören dass jeder 3. Rentenbescheid mit Fehlern behaftet ist. Dass Fehler vorkommen streitet kein DRV Mitarbeiter ab, jeder erfahrene Berater wird Ihnen aber auch sagen, dass viele Fehler auch deshalb vorkommen weil fehlerhaft oder unrichtige Angaben gemacht werden. Bsp: ein Rentenbescheid einer Frau in der die Kindererziehungszeit fehlt ist zweifellos falsch! Was aber kann die DRV dafür wenn die Dame im Antrag angegeben hat keine Kinder zu haben. Oder wenn jemand noch im Keller mit 70 Rentenunterlagen findet?
Tinaam 07.08.2021 | 15:26
Liebe Expertinnen und Experten, ich habe das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Klage beim Sozialgericht: Wie viel Prozent der Kläger gewinnen den EMR Prozess beim Sozialgericht und wie lange (so ungefähr) dauert es, bis ein Urteil vorliegt? Neuantrag EMR nach ca. 6 bis 9 Monaten: Wie viel Prozent der EM-Neuanträge werden bewilligt? Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und schneller? LG Silke
Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Siehe hieram 07.08.2021 | 15:35
Zitat von Tina anzeigen
Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Auch für Tina: Will noch den Statistikteil der Frage beantworten: Das entnehmen Sie bitte ganz offiziell den veröffentlichten Statistiken der DRV, die Sie als Statistikinteressierter sicherlich ganz leicht recherchieren können. Je wichtiger das für Sie ist um so mehr Mühe werden Sie sich sicherlich geben die Zahlen zu finden. PS: Sie sehen ich habe aus den "Belehrungen" der letzten Tage gelernt und es liegt mir ganz fern den Wert solcher Zahlen auch nur im Geringsten anzuzweifeln. Machen Sie so weiter, statistisch sind Sie auf gutem Weg (empathiesch bin ich auch noch- bin begeistert). Die fachlichen Fragen lasse ich außen vor, die sind ja bereits vom Expertenteam beantwortet. Hochachtungsvoll
ergänzend: die Sozialgerichte führen eigene Statistiken, wenn @Silke also bei der DRV nicht alles findet, dann bitte auch noch dort nachsehen.
Tinaam 07.08.2021 | 15:51
Zitat von Siehe hier anzeigen
Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Auch für Tina: Will noch den Statistikteil der Frage beantworten: Das entnehmen Sie bitte ganz offiziell den veröffentlichten Statistiken der DRV, die Sie als Statistikinteressierter sicherlich ganz leicht recherchieren können. Je wichtiger das für Sie ist um so mehr Mühe werden Sie sich sicherlich geben die Zahlen zu finden. PS: Sie sehen ich habe aus den "Belehrungen" der letzten Tage gelernt und es liegt mir ganz fern den Wert solcher Zahlen auch nur im Geringsten anzuzweifeln. Machen Sie so weiter, statistisch sind Sie auf gutem Weg (empathiesch bin ich auch noch- bin begeistert). Die fachlichen Fragen lasse ich außen vor, die sind ja bereits vom Expertenteam beantwortet. Hochachtungsvoll
ergänzend: die Sozialgerichte führen eigene Statistiken, wenn @Silke also bei der DRV nicht alles findet, dann bitte auch noch dort nachsehen.
Ich habe schon gesucht und bin nicht fündig geworden. Meine Frage war daher an die Experten gestellt.
Andyam 07.08.2021 | 16:49
Zitat von Tina anzeigen
Klage beim Sozialgericht = 80% Erfolg EM-Neuantrag = 20% Erfolg Also Klage!
Frage an die Experten: Sind die von @Winner = Klage! genannten Prozentzahlen korrekt? Falls Nein, bitte ich die Experten, die korrekten Prozentzahlen zu nennen.
Hallo Tina, die Antworten der "richtigen" Experten erkennen Sie am roten Schriftzug "Experten-Antwort" und am Logo "Deutsche Rentenversicherung". Diese sind fachlich korrekt und rechtssicher. Eröffnen Sie am besten am Montag (ab dann antworten Ihnen die Experten der Deutschen Rentenversicherung zuverlässig Ihre Fragen) einen eigenen Beitrag und fragen dort nach, ob die Antwort von @Winner = Klage!, richtig ist.
Im Expertenforum hat....am 07.08.2021 | 21:35
...der Experte nicht die Aufgabe nach irgendwelchen statistischen Ergebnissen zu suchen, er ist vielmehr dafür da Fragen zur Rente zu beantworten Der Koch im Restaurant hat auch zu kochen, seine Aufgabe ist nicht, den Gästen Tipps zu geben wo im Internet dieser eine Rezept findet wie man Kartoffelbrei mit Bratwurst kocht....
%am 07.08.2021 | 22:14
Zitat von Im Expertenforum hat.... anzeigen
Auf der Startseite des Forums steht: "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen (!) Bereichen der Altersvorsorge – gesetzliche Rente (!), betriebliche und private Altersvorsorge – sowie zur Rehabilitation stellen." Zu dem Bereich, der gesetzlichen Rente, konkret der EMR, hat Silke Ihre Fragen gestellt. Eine Rezeptanfrage wie man Kartoffelbrei mit Bratwurst kocht, konnte ich bei Silke nicht feststellen. Fazit = Die Fragen von Silke sind erlaubt.
Schadeam 07.08.2021 | 23:07
Dass die Frage erlaubt ist bestreitet ja keiner. Sie wurde ja auch beantwortet. Aber in Statistiken zu wühlen ist nicht die primäre Aufgabe von DRV Mitarbeitern
Gerdam 07.08.2021 | 23:59
Aus der Experten-Antwort: "Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen." Ich stand auch mal vor dem gleichen "Problem" wie Silke. Mein Hausarzt und meine Fachärzte, wussten nicht, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 Monate nochmals einen Antrag zu stellen. Daher ist es schon sehr hilfreich, wenn man die zwei entsprechenden Prozentzahlen kennen würde, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Na dannam 08.08.2021 | 00:06
Zitat von Gerd anzeigen
Dass die Frage erlaubt ist bestreitet ja keiner. Sie wurde ja auch beantwortet. Aber in Statistiken zu wühlen ist nicht die primäre Aufgabe von DRV Mitarbeitern
Aus der Experten-Antwort: "Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen." Ich stand auch mal vor dem gleichen "Problem" wie Silke. Mein Hausarzt und meine Fachärzte, wussten nicht, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 Monate nochmals einen Antrag zu stellen. Daher ist es schon sehr hilfreich, wenn man die zwei entsprechenden Prozentzahlen kennen würde, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Wenn Sie auf statische Werte so scharf sind, dann machen Sie sich doch die Mühe und versuchen diese zu finden. Rentenkundige werden dies nicht machen, weil es einfach nur unsinnig ist. Damit werden Sie und entsprechende „Statistikhörige“ leben müssen, ob Ihnen das nun passt oder nicht. Viel Erfolg beim Suchen!
Gerdam 08.08.2021 | 00:25
Zitat von Na dann anzeigen
Aus der Experten-Antwort: "Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen." Ich stand auch mal vor dem gleichen "Problem" wie Silke. Mein Hausarzt und meine Fachärzte, wussten nicht, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 Monate nochmals einen Antrag zu stellen. Daher ist es schon sehr hilfreich, wenn man die zwei entsprechenden Prozentzahlen kennen würde, um die richtige Entscheidung treffen zu können.
Wenn Sie auf statische Werte so scharf sind, dann machen Sie sich doch die Mühe und versuchen diese zu finden. Rentenkundige werden dies nicht machen, weil es einfach nur unsinnig ist. Damit werden Sie und entsprechende „Statistikhörige“ leben müssen, ob Ihnen das nun passt oder nicht. Viel Erfolg beim Suchen!
Ich habe mich damals für die Klage beim Sozialgericht entschieden. Hat gut 2,50 Jahre bis zur EMR gedauert. Hätte eine Neubeantragung, bis zur EMR nur 9 Monate gedauert, hätte ich diesen "entspannten und schnelleren Weg" beschritten.
Schade am 08.08.2021 | 09:31
Ein Neuantrag ist in 2-6 Monaten beschieden. Aber wenn kurz nach einem abgelehnten Widerspruch ein neuer Antrag kommt, wird der oft abgelehnt weil sich nichts Neues ergibt.... Ob es für letzteren Fall Statistiken gibt, weiß ich nicht.
Janaam 08.08.2021 | 11:32
Was nützt einem eine Statistik, wenn man nicht weiss, auf welcher Seite man selbst steht? 80% geht nach Klage durch? Ja, und? Weiss einer warum? Nein, denn das sagt die Statistik nicht.
Silkeam 09.08.2021 | 16:44
Hallo, liebe Expertinnen und Experten der DRV, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Ärzte halten mich für erwerbsgemindert und hatten mir deshalb empfohlen, gegen den Bescheid der DRV Widerspruch einzulegen. Leider habe ich das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Bei erneuten Gesprächen mit meinen Ärzten, konnten sie mir leider nicht mitteilen, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 bis 9 Monate nochmals einen Neuantrag zu stellen. Ich soll auf jeden Fall, den erfolgreicheren Weg gehen. Daher meine drei Fragen an die Expertinnen und Experten der DRV: 1. Wie viel Prozent der Kläger erhalten vom Sozialgericht die EMR zugesprochen? 2. Wie viel Prozent EMR-Antragsteller erhalten bei einem Neuantrag die EMR? 3. Ist die Antwort von User ASS empfehlenswert?: "Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen." Vielen Dank! LG Silke
Siehe hieram 09.08.2021 | 17:31
Zitat von Silke anzeigen
Hallo Silke wie schon mehrfach in diesem Beitrag Ihnen nahegelegt wurde, sind die hier antwortenden Experten und Expertinnen nicht dafür da, für Sie Statistikzahlen heraus zu suchen aus öffentlich zugänglichem Statistikmaterial. Hier also noch mal für Sie die Statistikquellen: https://statistik-rente.de/drv/ https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publ… Darüber hinaus können Sie auch Ihren Rechtsbeistand befragen, der Sie bisher durch das Widerspruchsverfahren begleitet hat, wie er die Aussichten auf Erfolg einschätzt. Sollten Sie das bisher 'alleine' gemacht haben, wäre Ihnen dringend anzuraten, das nun zu tun. Dies kann auch z.B. ein Sozialverband wie der VdK oder SozVD sein. Wenn aber selbst Ihre Ärzte sich nur vage äußern 'machen Sie einfach mal, was mehr Aussicht auf Erfolg hat', dann scheinen die gesundheitlichen Einschränkungen nicht so gravierend zu sein, dass eine Klage 'auf jeden Fall Erfolg hat'. Dazu nämlich würde dann jeder 'normale' Arzt raten, wenn sein Patient derart krank ist. Holen Sie sich einfach mal fachliche Unterstützung dazu, vor Ort (!). Im Forum kann das ohnehin nicht abschließend beantwortet werden. Viel Erfolg und alles Gute!
Schadeam 09.08.2021 | 19:26
Andere verstehen nicht was Ihr Beitrag, werte/r @% der Allgemeinheit und dem Fragesteller insbesondere nützen soll. Aber Sie habe es immerhin erfolgreich geschafft, das längst "abgefrühstückte" Thema ganz nach oben zu bringen. Hut ab, ist super wichtig.
%am 09.08.2021 | 19:12
Zitat von Siehe hier anzeigen
Daher meine drei Fragen an die Expertinnen und Experten der DRV: 1. Wie viel Prozent der Kläger erhalten vom Sozialgericht die EMR zugesprochen? 2. Wie viel Prozent EMR-Antragsteller erhalten bei einem Neuantrag die EMR? 3. Ist die Antwort von User ASS empfehlenswert?: "Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen." Vielen Dank! LG Silke
Hallo Silke wie schon mehrfach in diesem Beitrag Ihnen nahegelegt wurde, sind die hier antwortenden Experten und Expertinnen nicht dafür da, für Sie Statistikzahlen heraus zu suchen aus öffentlich zugänglichem Statistikmaterial.
Auf der Startseite des Forums steht: Originalzitat: "Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen." Zitatende Zum Thema Rente, konkret der EMR, hat Silke Ihre Fragen gestellt. "Verbotene" Fragen zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung und Steuerfragen konnte ich bei @Silke nicht feststellen. Fazit: Die Fragen von @Silke zum Thema Rente sind erlaubt. Daher kann ich nicht verstehen, dass bei erlaubter Fragestellung, "rumgemeckert" wird.
Vivoam 09.08.2021 | 19:58
Zitat von Silke anzeigen
Ob Sie Klage einreichen oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals einen Rentenantrag stellen, sollten Sie daher in erster Linie mit medizinischem Fachpersonal / Ihren Ärzten besprechen.
Hallo, liebe Expertinnen und Experten der DRV, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Ärzte halten mich für erwerbsgemindert und hatten mir deshalb empfohlen, gegen den Bescheid der DRV Widerspruch einzulegen. Leider habe ich das EMR-Widerspruchsverfahren verloren. Bei erneuten Gesprächen mit meinen Ärzten, konnten sie mir leider nicht mitteilen, ob es erfolgreicher ist, Klage einzureichen oder nach 6 bis 9 Monate nochmals einen Neuantrag zu stellen. Ich soll auf jeden Fall, den erfolgreicheren Weg gehen. Daher meine drei Fragen an die Expertinnen und Experten der DRV: 1. Wie viel Prozent der Kläger erhalten vom Sozialgericht die EMR zugesprochen? 2. Wie viel Prozent EMR-Antragsteller erhalten bei einem Neuantrag die EMR? 3. Ist die Antwort von User ASS empfehlenswert?: "Ich würde zweigleisig fahren. Erst kostenlos Klage beim Sozialgericht einreichen. 6 Monate später mit neuen Arztberichten EMR beantragen." Vielen Dank! LG Silke
Zu 2. Erledigungen von EMR-Anträgen mit 5 J. Wartezeit von Jan. bis Juni 2021: 47,8 % bewilligt 31,5 % abgelehnt, weil keine EM vorlag Rest: anderweitig erledigt oder abgelehnt aus anderen Gründen (fehlende versicherungsrechtliche Voraussetzungen, fehlende Mitarbeit, …) Gruß Vivo
KSCam 09.08.2021 | 19:37
Liebe Silke, auch ich versuche es ein letztes Mal, auch wenn ich befürchte dass Ihnen die Antwort nicht gefallen wird. Wenn Sie und Ihre Ärzte heute meinen dass Sie zu berenten sind, erheben Sie Klage und Ihre Ärzte sollen Ihnen helfen begründet medizinisch zu argumentieren warum es falsch war die Rente bislang abzulehnen. Wenn Ihnen/den Ärzten das nicht gelingt, was soll dann ein Anrtrag in 6 oder in 8 Monaten? Wissen Sie heute bereits dass dann Ihre Gesundheit anders aussieht als heute? Und mit den gleichen Argumenten wie bisher wird die DRV in 6 oder 8 Monaten zum gleichen Ergebnis wie bisher kommen, wenn keine neuen Sachverhalte vorliegen und den Neuantrag erneut ablehnen. Dann wieder Widerspruch, und wenn wieder ne Klage ansteht können Sie die erneute Statistikfrage stellen ob es aussichtsreicher ist zu klagen oder nach weiteren 6 Monate einen Neuantrag. Und täglich grüßt das Murmeltier. So das wars, KSC hat fertig.
Siehe hieram 09.08.2021 | 19:58
Zitat von % anzeigen
Keiner hat Silke etwas verboten. Und ob etwas 'erlaubt' ist oder für die Fragestellung völlig nebensächlich, entscheidet letztendlich auch der hier antwortende Experte mit seiner Antwort. Zu der Frage von @ Silke hat der @Experte ja bereits am Anfang auch fachgerecht geantwortet. Lediglich eine Statistikzahl hat er nicht genannt. Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist. Wer aber partout dennoch eine Statistikzahl 'braucht', darf die sich gern aus den öffentlich zugänglichen Zahlen heraussuchen. Der @Experte kann dann nämlich seine knappe Zeit für die Beantwortung fachlicher Fragen verwenden und anhand von Paragraphen, anderen gesetzlichen Vorgaben und seiner Erfahrung zielführend Ratschläge geben. Und der 50/50-Joker 'Statistik' gehört nunmal nicht dazu. Auch nicht, wenn es einer '80/20' sein sollte. Kein Gutachter der DRV und kein Richter beim Sozialgericht entscheidet nach einer Statistik, sondern nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Statistik ist keine gesetzliche Vorgabe. So einfach ist das. Auch wenn Sie es jedesmal wieder in Frage stellen, nur weil Ihnen das nicht gefällt. Aber wenn Sie @Silke unterstützen möchten, dann können Sie die Tabellen ja mal selbst durchforsten und Ihr dann Zahlen nennen. Anstatt hier nur rumzumeckern. Einen schönen Abend auch für Sie!
Bin auch betroffenam 09.08.2021 | 20:48
Zitat von Siehe hier anzeigen
Auf der Startseite des Forums steht: Originalzitat: "Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen." Zitatende Zum Thema Rente, konkret der EMR, hat Silke Ihre Fragen gestellt. "Verbotene" Fragen zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung und Steuerfragen konnte ich bei @Silke nicht feststellen. Fazit: Die Fragen von @Silke zum Thema Rente sind erlaubt. Daher kann ich nicht verstehen, dass bei erlaubter Fragestellung, "rumgemeckert" wird.
Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.
Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
Bin auch betroffenam 09.08.2021 | 20:13
Zitat von Castle anzeigen
Mit Neuantrag in 3 Monaten EMR eintüten, ist besser als 2,50 Jahre teuer prozessieren. An die Experten, wie oft kommt schnell eintüten vor??
psychisch angeschlagener Alkoholikeram 09.08.2021 | 20:48
Ich bin vom Dach gefallen, seither querschnittsgelähmt, bin zudem noch in 2 vorstehende Nägel gefallen und völlig blind. Mein Rentenantrag ging in 8 Wochen durch, die DRV war mit den Unfallberichten vollkommen zufrieden und hat mich nicht zum Gutachter geschickt. Ein DRV Mitarbeiter hat mir hoch und heilig versprochen, dass in Fällen wie meinem die Bewilligungssquote bei 99,96% liegt. Und das obwohl ich vorher 3 Jahre wegen "Psycho" bis zum SG erfolglos gekämpft hatte. Vor dem Sturz war meine Bewilligungsquote bei 3,14% und kaum bin ich vom Dach gefallen und schon hats mit der Rente schnell geklappt. Ich machs jetzt immer mit Statistik, psycho hat nicht funktioniert.
Siehe hieram 09.08.2021 | 21:16
Zitat von Bin auch betroffen anzeigen
Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.
Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
Abgesehen davon, dass eine Klage vor dem Sozialgericht nichts kostet (§183 SGG), jedenfalls den Kläger nicht*, habe ich durchaus das 'Grundproblem' verstanden. Das aber eben nicht mit einer Statistik entschieden wird. Sondern anhand des Einzelfalles, der gesetzlichen Vorgaben, weiterer Gutachten etc. Entscheiden Sie Ihr sonstiges Leben auch anhand einer Statistik? So und soviel % der Erwerbstätigen werden einmal im Leben von Ihrem Vermieter gekündigt. Mieten Sie deshalb keine Wohnung mehr und leben dann auf der Straße, weil Sie kein Geld haben sich eine Wohnung zu kaufen? Wobei aber doch die anderen soundsoviel Prozent mit Eigentumswohnung vor einer Kündigung geschützt sind? Beide Wohnungen aber können abfackeln. Und dann?? Oder erkundigen Sie sich besser, was Sie 'sinnvoll' unternehmen können? Auch in Ihrem Fall würde dies bedeuten, mit Hilfe der Ärzte (und auch z.B.) Fachanwälten nachweisen, dass Sie doch erwerbsgemindert sind. Gelingt Ihnen dies nicht, ist es völlig egal, ob Sie dies mit einem Neuantrag versuchen oder mit einer Klage, dann sind Sie nicht erwerbsgemindert im Sinne des SGB. Ob nun mit oder ohne Statistik. Wünsche Ihnen viel Erfolg, egal für welchen Weg (Neuantrag oder Klage) Sie sich entscheiden! *die Kosten mangels Arbeitseinkommen sind hier von mir ausdrücklich nicht gemeint
Andreas am 09.08.2021 | 23:23
Hallo Silke, ich würde neben der Antwort von @Experten-Antwort, auch den Antworten von @Siehe hier, @KSC und @Schade, Vertrauen schenken, da, wenn ich richtig informiert bin, alle Mitarbeiter bei der DRV sind. Viel Glück!
Treppneram 10.08.2021 | 09:02
Warum in der Sprache immer nach Mann und Frau spalten? Sparerin und Sparer, Bürgerin und Bürger, Nutzerin und Nutzer… Haben wir 1950 oder was?? Ich dachte wir sind auf dem Weg zu einer Gleichberechtigung von Geschlechtern, Herkunft, Hautfarbe etc. Das war meine Intention einmal darauf aufmerksam zu machen. Warum das von den Admins immer gelöscht wird? Ein Schelm wer Böses dabei denkt.. Mit freundlichen Grüßen M.Treppner
Treppneram 10.08.2021 | 09:54
Zitat von Schade anzeigen
Das war meine Intention einmal darauf aufmerksam zu machen. Warum das von den Admins immer gelöscht wird?
Liebe/r/s M.Trepper (w/m/d/ sonstwas)…
Warum ziehen Sie das ins Lächerliche? Glaubt man den Umfragen (scheinen seriös) möchten über 70 Prozent kein „Einwohnerinnen und Einwohner Gelaber“. Wird doch dann auch hier im Forum die Mehrheit nerven. Warum machen die Forenbetreiber das trotzdem? Noch keine einzige Antwort darauf erhalten. Mit freundlichen Grüßen M.Treppner
Schadeam 10.08.2021 | 09:32
Zitat von Treppner anzeigen
Liebe/r/s M.Trepper (w/m/d/ sonstwas), wenn Sie darauf nur EINMAL hinweisen würden wäre es ja noch OK - Sie machen das aber mehrfach / Wiederholt. Das nervt und wird wohl schon deshalb und auch weil es nichts zur Klärung rentenrechtlicher Fragen beiträgt, immer mal wieder vom Expertenteam (m/w/d) gelöscht. Ihr Problem ist zwar in Ihren Augen groß, für eine Mehrheit unserer Bevölkerung aber eher ein unwichtiges Randthema.
-am 10.08.2021 | 10:01
Zitat von Treppner anzeigen
Hallo Treppner, Ihre Beiträge wurden von den Admins gelöscht, da in diesem Forum Fragen zur Rente und Altersvorsorge beantwortet werden sollen. Gender-Diskussionen - oder andere Diskussionen - sollen in diesem Forum nicht geführt werden. Im Übrigen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das offizielle Regelwerk, das von der Verwaltung und damit auch von der Rentenversicherung zu beachten ist, noch keine gender-gerechten Formen oder Bezeichungen für die von Ihnen genannten Begriffe "Sparerin und Sparer, Bürgerin und Bürger, Nutzerin und Nutzer" enthält. Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat in seiner Empfehlung vom 26.03.2021 die Aufnahme von Gender-Stern, Gender-Gap oder anderen Kennzeichnungen in das Amtliche Regelwerk abgelehnt. Daher ist eine geschlechtergerechte Bezeichung schon nach dem von uns zu beachtenden Amtlichen Regelwerk gar nicht immer möglich (siehe genannte Beispiele). Wir bitten daher um Rücksicht und Nachsicht, wenn in diesem Forum nicht immer gendergerecht geschrieben wird. Dies soll keinesfalls Ausdruck von Diskriminierung sein, sondern spiegelt lediglich wieder, dass der Prozess zur Verwendung geschlechtergerechter Bezeichungen derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ralfam 12.08.2021 | 14:30
Zitat von Bin auch betroffen anzeigen
Weil diese für die Entscheidung - und dafür sollten Sie also noch mal die Experten-Antwort lesen und vor allem auch verstehen - unerheblich ist.
Du hast nicht richtig verstanden. Ist schon erheblich, ob in 3 Monaten Emr eintüten oder 2,50 Jahre teuer prozessieren.
Erstens: Reichen Sie umgehend Klage ein, auch wenn es 2,50 Jahre dauert. Klagen beim SG sind kostenlos. Sozialverbände (z.B. VDK, SoVD) können Ihnen, für ganz kleines Geld behilflich sein. Zweitens: Stellen Sie zusätzlich einen EMR-Neuantrag. Sollte der in 3 Monaten durchgehen, können sie die Klage kostenlos zurückziehen. Das Gericht freut sich, da weniger Arbeit.
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Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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