Ich denke nicht, dass dies eine Fragestellung des(r) Threadtsteller(in) ist, welche man unter subjektiven Gesichtspunkten auswerten müsste.
Liebe(r) PXY,
das wird Ihnen so aber in der Tat wirklich niemand beantworten können. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgänge am Gericht nach Eingangsdatum abgearbeitet werden. Ich denke nicht, dass dort Fälle vorgezogen werden.