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Klage wegen Rentenablehnung

von Dira05.05.2008 | 12:59
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab Feb. 06 wurde die Weiterbewilligung meiner EM-Rente wegen meiner Herzerkrankung abgelehnt. Gegen die Ablehnung erhob ich Klage, worüber bis heute nicht entschieden ist. In der Zwischenzeit wurde bei mir Lungenkrebs festgestellt. Nach Chemo- und Strahlentherapie zur Verkleinerung des Tumors erfolgte Mitte Nov 07 eine Operation. Ein Lungenlappen und drei Rippen wurden entfernt. Im Jan 08 erfolgte eine 4-wöchige REHA-Maßnahme. Der REHA-Entlassungsbericht wurde dem Rententräger am 26.2.08 durch das Sozialgericht mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Am 3.4.08 teilte er mit, dass die Unterlagen dem ärztl. Berater zugesandt worden seien. Bis heute liegt die Stellungnahme nicht vor. Ich lebe zusammen mit meiner nicht berufstätigen Ehefrau im eigenen Haus. Da ich seit Juni 06 wegen meiner Herzkrankheit fortlaufend arbeitsunfähig krank bin, haben wir nach Krankengeldaussteuerung als Einkünfte lediglich mein ALG I zur Verfügung gehabt. Der Bewilligungszeitraum hierfür ist inzwischen ebenfalls ausgelaufen. Ein Antrag auf ALG II wurde abgelehnt, da unser Wohnhaus nicht geschütztes Vermögen sei. Die Wohnfläche von 120 qm sei für 2 Personen zu groß. Wir müssen nun versuchen, zum Überleben Darlehen aufzunehmen. Jetzt benötige ich auch noch aufwendigen Zahnersatz, da meine Zähne durch Chemo und Bestrahlung erheblich geschädigt wurden. Ich weiß nicht mehr weiter. Können Sie mir irgendwie helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach meiner Erfahrung wird die Stellungnahme Ihres Rententrägers bis zum nächsten Gerichtstermin rechtzeitig vorliegen. Wann wird der denn sein? Haben Sie sich bereits mit dem Gericht in Verbindung gesetzt? Weiß das Gericht um Ihre finanzielle Situation? (Manchmal kommt dies bei Gerichtsterminen zur Sprache, um die Rente durchzusetzen).

Fragen Sie bis dahin bei der Arbeitsgemeinschaft nach, ob Ihnen Leistungen in Form eines Darlehens gewährt werden können.

Darüber hinaus kann ich Ihnen noch empfehlen, dass Sie sich an den örtlichen Grundsicherungsträger (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) wenden. Möglicherweise erhalten Sie dort Grundsicherungsleistungen (zum Beispiel auch in Form eines Darlehens).

Dort können Sie auch näheres zu den angemessen Größen und Kosten für Wohnraum in Erfahrung bringen.

Zumindest könnte Ihnen ein solches Darlehen Zeit verschaffen. Denn selbst wenn Sie Ihr Haus verkaufen müssten, geht dies nicht von jetzt auf nachher.

12 Antworten

Realistam 05.05.2008 | 14:16
Da man ein Haus im Regelfall nicht von heute auf morgen verkaufen kann, können Sie während der Übergangszeit evtl. ALG_II-Leistungen auf Darlehnsbasis erhalten.
no nameam 05.05.2008 | 14:21
So schrecklich Ihre Situation sein mag, so kann Ihnen leider hier direkt wohl niemand helfen. Sie können bei der DRV anrufen und nach dem Stand Ihres Rentenantrags fragen; Sie schreiben, dass Ihre Ehefrau nicht berufstätig ist. Wäre es nicht besser, Ihre Frau würde sich einen Vollzeit-Arbeitsplatz suchen? Dann wäre Ihr Haus und Ihr Lebensunterhalt gesichert... Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Jeramyam 05.05.2008 | 14:56
Mit Ihren Diagnosen/Krankheiten bekommen sie mit absoluter Sicherheit die EM-Rente. Was macht eigentlich Ihr Anwalt die ganze Zeit ( den sie doch hoffentlich habenoder ? ) ?? Das Sozialgericht wird am Schluss nicht anders können und Ihnen die Rente zubilligen. Sie müssen nur solange durchhalten und Ihr Anwalt muß mal in die Hufe kommen und eine Bechleunigung des Verfahrens anstreben .
Realistam 05.05.2008 | 14:05
Wenn Ihr Antrag auf ALG_II mangels Bedürftigkeit abgelehnt wurde, müssen Sie zunächst Ihr nicht geschütztes Vermögen verwerten, also ggf. das Haus verkaufen. Ansonsten würden Sie denjenigen gegenüber, die kein verwertbares Haus besitzen, bevorzugt.
Realistam 05.05.2008 | 15:11
Dank des Users "Jeramy" wissen Sie ja jetzt, dass Sie Ihre Klage auf Rentengewährung gewinnen werden. Herzlichen Glückwunsch! Verweisen Sie das Gericht am Besten Direkt an den User "Jeramy", um das Verfahren abzukürzen! (Ob "Jeramy" auch die nächsten Lottozahlen vorhersagen kann? Fünf Richtige mit Zusatzzahl würden mir erstmal genügen........)
Jeramyam 05.05.2008 | 15:50
Das Sie eine - vermutete -Sozialgerichtsentscheidung mit der Ziehung der Lottozahlen vergleichen, spricht nicht unbedingt für Sie. Sie sollten hier schon davon ausgehen, das nicht der Zufall entscheidet sondern die Reha - und Arzt berichte. Wobei vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand. und nein, die Lottozahlen kann ich - leider - nicht vorhersagen !
Realistam 05.05.2008 | 15:58
..........den Ausgang der SG-Verhandlung ebenfalls nicht! Wenn der Sachverhalt so eindeutig wäre, wie Sie tun, dann hätte das Gericht schon längst entschieden und würde nicht erst noch die Stellungnahme der DRV abwarten!
Batrixam 06.05.2008 | 07:10
Haben Sie die Feststellung der Krebserkrankung der DRV im laufenden Verfahren schon mitgeteilt?
Realistam 06.05.2008 | 11:29
..........Ihre Frage wurde von "Dira" schon längst beantwortet!
upsam 06.05.2008 | 11:58
ja, da hab ich wohl doch etwas zu schnell und dadurch etwas überlesen... sorry lg, batrix
Diraam 06.05.2008 | 10:23
Zur Frage von Batrix: Ich habe Anfang Februar 08, direkt nach meiner Reha tel. mit der KBS Kontakt aufgenommen. Anscheinend war meine Krebserkrankung dort noch nicht aktenkundig. Letzter Aktenvermerk war die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens durch das Sozialgericht von Oktober 07, welche mir noch nicht bekannt war und die sich auf das bisherige Verfahren (Rente wegen Herzerkrankung) bezog. Man teilte mir mit, dass von dort nichts weiteres entschieden werde und man sich nur noch an Entscheidungen des Gerichtes halte. Danach teilte mir mein Anwalt mit, die Kbs hätte seine Kontaktaufnahmen unbeantwortet gelassen und er hätte sich deshalb im Wesentlichen auf das Sozialgericht konzentriert. Er übersandte mir die jetzt erstellte Begründung zur Klage von Juni 06. Am 10.3.08 wurde mir dann eine Einladung zu einer gutachterlichen Untersuchung am 2.4.08 in ein 60 Km entferntes Krankenhaus übersandt, die sich auf die Anordnung des Gerichtes von Oktober 07 bezog. Ein Schreiben des Gerichtes an die Kbs vom 26.2.08, womit um kurzfristige Mitteilung(binnen 4 Wochen)gebeten wird, ob aufgrund des Reha-Entlassungsberichtes ein Regelungsangebot unterbreitet werden kann und eine Begutachtung damit nicht mehr erforderlich wäre war beigefügt. Eine Antwort der Kbs liegt bis heute nicht vor. Ich mußte auf eigene Kosten zum Gutachtenstermin erscheinen. Jetzt ist noch ein Zusatzgutachten erforderlich. Mit Schreiben vom 3.4.08 teilte die Kbs dem Gericht mit, dass die Unterlagen dem ärztlichen Berater zur Abgabe einer Stellungnahme zugeleitet worden seien. Mitte April fragte ich nochmals bei der Kbs nach. Man teilte mir mit, dass die ärztl. Stellungnahme inzwischen vorliege, die Unterlagen aber zur Entscheidung an eine weitere (höhere?)Stelle geleitet würden. Weitere Auskünfte dürften nicht erteilt werden. Ich könne mir die Telefongebühren für weitere Nachfragen sparen. Zum Hinweis von Realist (Haus verkaufen): Wir haben uns, so zu sagen, die Finanzierung des Hauses unser Leben lang vom Mund abgespart. Es war kein Geschenk oder Erbe. Wir haben jetzt zumindest geringe Wohnungskosten. Gerade in letzter Zeit wird doch der Erwerb von Immobilien zur Altersicherung empfohlen. Desweiteren wäre man ja bei jeder Form der Altersvorsorge anderen Menschen gegenüber, die so etwas nicht haben, bevorzugt. Im übrigen sind nach Auskunft der Arge Häuser bis 90 qm Wohnfläche für 2 Personen geschützt. In der Vergangenheit waren es noch 120 qm.
Happyam 06.05.2008 | 12:45
Hallo Dira, 1. glaube ich (bin mir jedoch nicht sicher), dass Sie die Kosten für den Gutachttermin im Falle eines für Sie positiven (und das hoffe ich sehr für Sie!) Rentenbescheides erstattet bekommen. Daher bitte Nachweise über enstandene Fahrkosten unbedingt aufheben. 2. Sie sind wirklich in einer super unglücklichen Lage. Mal abgesehen von Ihrer schweren Erkrankung, müssen Sie sich auch noch mit der ARGE rumschlagen. Es ist echt zum Weinen, wie der Staat hier mit den Menschen umgeht! Ich will aber nicht politisch werden, denn das darf man ja hier nicht 3. Verkaufen Sie auf keinen Fall Ihren Lebenstraum, Ihr Haus! So wie Sie selbst schreiben, ist das Ihre Vorsorge. Wenn es nicht anders geht, dann verzichten Sie lieber auf Hartz 4 und versuchen evtl. mit einem Minijob (evlt. auch Ihrer Frau) sich etwas über Wasser zuhalten. Ich weiß, es ist schwer, aber es geht net anders. 4. Vielleicht können Sie ja ein Zimmer oder mehr vermieten, dann hätten Sie zumindest eine kleine Einnahmequelle? 5. halten Sie durch, ich kann mir wirklich nicht vorstellen, wwarum Ihre Klage abgewisen werden sollte. 6. Wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute und ganz ganz viel Kraft! LG Happy
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