Nach meiner Erfahrung wird die Stellungnahme Ihres Rententrägers bis zum nächsten Gerichtstermin rechtzeitig vorliegen. Wann wird der denn sein? Haben Sie sich bereits mit dem Gericht in Verbindung gesetzt? Weiß das Gericht um Ihre finanzielle Situation? (Manchmal kommt dies bei Gerichtsterminen zur Sprache, um die Rente durchzusetzen).
Fragen Sie bis dahin bei der Arbeitsgemeinschaft nach, ob Ihnen Leistungen in Form eines Darlehens gewährt werden können.
Darüber hinaus kann ich Ihnen noch empfehlen, dass Sie sich an den örtlichen Grundsicherungsträger (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) wenden. Möglicherweise erhalten Sie dort Grundsicherungsleistungen (zum Beispiel auch in Form eines Darlehens).
Dort können Sie auch näheres zu den angemessen Größen und Kosten für Wohnraum in Erfahrung bringen.
Zumindest könnte Ihnen ein solches Darlehen Zeit verschaffen. Denn selbst wenn Sie Ihr Haus verkaufen müssten, geht dies nicht von jetzt auf nachher.