Der Meinung von Chris möchte ich mich anschließen, zumal die Antwort kurz und bündig ist.
Den Hinweis auf die Altersrente wird es im Klageverfahren nur dann geben, wenn die Erwerbsminderung ohnehin abgelehnt würde. Ein einseitiger Abschluss des Klageverfahrens durch die Rentenversicherung in Form einer Altersrente ist nicht möglich. Schließlich lautet die Klage auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente.