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Klageverfahren gegen DRV

von Helmut26.05.2009 | 18:29
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2 Antworten

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Guten Tag, hätte gerne mal Info`s zu : 1.) Ich bin 09/1950 geb. und habe GdB 50 % ab 1.11.2000 gültig bis 07/2019 . Rente ab 10/2010 möglich ? Wäre das Altersrente für Schwerbehinderte Menschen? Ist diese Rente mit Abzügen behaftet ? Wann /also wieviel Monate vorher / sollte diese beantragt werden ? 2.) Ich bin seit 04/2006 im Klageverfahren mit der DRV wegen Nichtweitergewährung meiner Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bis 06/2006. Alle Unterlagen beim Sozialgericht. Da ich hier im Forum von Bearbeitungszeiten von Jahren gelesen habe möchte ich mal wissen ob ich die unter 1.) genannte Rente beantragen kann / sollte , selbst wenn das Klageverfahren bis dann noch immer nicht zum Abschluss gekommen sein sollte.Oder kann die DRV dann sagen das durch den Antrag auf Rente das Klageverfahren abgeschlossen ist ? Man weiß ja nie wie lange alles dauert. Vielen Dank vorab .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Meinung von Chris möchte ich mich anschließen, zumal die Antwort kurz und bündig ist.

Den Hinweis auf die Altersrente wird es im Klageverfahren nur dann geben, wenn die Erwerbsminderung ohnehin abgelehnt würde. Ein einseitiger Abschluss des Klageverfahrens durch die Rentenversicherung in Form einer Altersrente ist nicht möglich. Schließlich lautet die Klage auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente.

1 Antworten

Chrisam 26.05.2009 | 19:49
Zu 1: Sie können mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. 3-4 Monate vorher sollte der Antrag ausreichen. Zu 2: Das Klageverfahren wäre durch den A-Rentenantrag nicht abgeschlossen. Darüber wird dann getrennt entschieden.
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