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Experten-Antwort

Klausel im Arbeitsvertrag wegen voller EM-Rente

von stjerne23.02.2019 | 22:06
198 Ansichten
7 Antworten

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Ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob. Nun hat mir mein Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angeboten, und nach Rücksprache mit meinen Therapeuten, Ärzten und der Rentenversicherungs selbst, möchte ich das auch gerne probieren. Das ist auch nicht das Problem, mein Arbeitgeber weiß um meine Rente und gesundheitlichen Probleme und auch, dass das evt. nicht klappt. Der Rentenbescheid selbst liegt dem Arbeitgeber ebenfalls vor. Nun steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der/die Mitarbeiter/in voll oder teilweise auf Dauer erwerbsgemindert ist, endet. Das ist ein Standardvertrag, in dem im Prinzip nur der Name, die Wochenstunden, das Gehalt und die Urlaubstage eingetragen werden. Jetzt verunsichert mich diese Klausel aber, ich habe Angst, dass der Vertrag im Grunde gar nicht gültig ist, da dieser Rentenbescheid ja schon vorliegt. Hat jemand Erfahrung oder noch besser Wissen, wie es sich in der vorliegenden Konstellation verhält?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Stjerne,

hinsichtlich der Ausführungen in Ihrem Arbeitsvertrag und der von Ihnen beschriebenen Klausel können wir keine verbindliche Auskunft erteilen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen bei Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitnehmervertretung zu klären.

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6 Antworten

DRVam 24.02.2019 | 09:39
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die mit Erfahrung herzlich wenig zu tun hat und auch keinen direkten Bezug zu einem Forum hat, in dem zu rentenrechtlichen Fragen Stellung bezogen wird. Sie sollten sich diesbezüglich direkt an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Arbeitnehmervertretung oder Gewerkschaft wenden.
stjerneam 24.02.2019 | 12:59
Ich danke Euch. Ich verstehe, dass die Frage Arbeitsrecht betrifft und nicht direkt eine Rentenfrage ist, hatte jedoch die Hoffnung, dass es vielleicht auch andere EM-Rentner gibt, die es versucht haben, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kommen und daher ähnlcihe Fragestellungen hatten. Mit der Rentenversicherung habe ich gesprochen und gefragt, ob das überhaupt so möglich ist, denn üblicherweise würde so eine "Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" ja über die Rehaabteilung laufen. Dort sagte man mir, das sei in Ordnung, ich solle es lediglich mitteilen und wenn es eben nicht klappt (das zeichnet sich ja innerhalb einiger Monate ab), dann ist das so und ich bekomme wieder die Rente. Dass ich die Geldleistung während des Versuchs nicht oder nur anteilig bekommen werde, ist klar. Um es mal deutlich zu sagen, denn das scheint immer wieder "falsch" verstanden zu werden. Eine EM-Rente bedeutet nicht, dass man nicht arbeiten darf oder nur in einem bestimmten Umfang. Sie stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Das Gutachten sagt aus, dass nach Einschätzung des Gutachters im Moment der Begutachtung und in einem bestimmten Zeitraum in die Zukunft in hinein, es dem Begutachteten nicht möglich sein wird, aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte durchschnittliche Leistung von z.b. mehr als 3 Std. tgl. zu erbringen. Und die Rentenzahlung soll diesen dann finanziell absichern. Natürlich darf ich arbeiten, aber dann muss ich das mitteilen und auf die finanziellen Leistungen ganz oder tlw. verzichten und vielleicht sogar riskieren, dass der Rentenversicherer sagt "so nicht, Sie verschlechtern damit vorsätzlich Ihren gesundheitlichen Zustand, so dass sie absehbar statt tlw. dann voll erwerbsgemindert wären, und das wollen wir dann nicht zahlen" - aber grundsätzlich würde sich doch auch der Rentenversicherer freuen, wenn jemand nicht mehr aus der Rentenkasse versorgt werden muss, sondern sogar wieder was einzahlt. @ Stefan: Ja, dem Arbeitgeber ist das bekannt und der Rentenbescheid liegt ihm sogar vor. Also er weiß es. Ich gebe zu meiner Absicherung den aktuellsten Bescheid noch mal zum (erneut angeforderten) Personalbogen dazu, dann sollte tatsächlich nix passieren können. Und wenn, dann gilt es rechtlichen Beistand zu holen. Vielen Dank.
Kla4am 24.02.2019 | 14:16
Zitat von stjerne anzeigenausblenden
stjerne schrieb

Ich danke Euch. Ich verstehe, dass die Frage Arbeitsrecht betrifft und nicht direkt eine Rentenfrage ist, hatte jedoch die Hoffnung, dass es vielleicht auch andere EM-Rentner gibt, die es versucht haben, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kommen und daher ähnlcihe Fragestellungen hatten.

Mit der Rentenversicherung habe ich gesprochen und gefragt, ob das überhaupt so möglich ist, denn üblicherweise würde so eine "Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" ja über die Rehaabteilung laufen. Dort sagte man mir, das sei in Ordnung, ich solle es lediglich mitteilen und wenn es eben nicht klappt (das zeichnet sich ja innerhalb einiger Monate ab), dann ist das so und ich bekomme wieder die Rente. Dass ich die Geldleistung während des Versuchs nicht oder nur anteilig bekommen werde, ist klar.

Um es mal deutlich zu sagen, denn das scheint immer wieder "falsch" verstanden zu werden. Eine EM-Rente bedeutet nicht, dass man nicht arbeiten darf oder nur in einem bestimmten Umfang. Sie stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Das Gutachten sagt aus, dass nach Einschätzung des Gutachters im Moment der Begutachtung und in einem bestimmten Zeitraum in die Zukunft in hinein, es dem Begutachteten nicht möglich sein wird, aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte durchschnittliche Leistung von z.b. mehr als 3 Std. tgl. zu erbringen. Und die Rentenzahlung soll diesen dann finanziell absichern. Natürlich darf ich arbeiten, aber dann muss ich das mitteilen und auf die finanziellen Leistungen ganz oder tlw. verzichten und vielleicht sogar riskieren, dass der Rentenversicherer sagt "so nicht, Sie verschlechtern damit vorsätzlich Ihren gesundheitlichen Zustand, so dass sie absehbar statt tlw. dann voll erwerbsgemindert wären, und das wollen wir dann nicht zahlen" - aber grundsätzlich würde sich doch auch der Rentenversicherer freuen, wenn jemand nicht mehr aus der Rentenkasse versorgt werden muss, sondern sogar wieder was einzahlt.

@ Stefan: Ja, dem Arbeitgeber ist das bekannt und der Rentenbescheid liegt ihm sogar vor. Also er weiß es. Ich gebe zu meiner Absicherung den aktuellsten Bescheid noch mal zum (erneut angeforderten) Personalbogen dazu, dann sollte tatsächlich nix passieren können. Und wenn, dann gilt es rechtlichen Beistand zu holen. Vielen Dank.

Danke für die Aufklärung. Das hat bestimmt kaum jemand gewusst.(Ironie off!) Zeigen Sie mir doch bitte mal nur einen einzigen DRV-Mitarbeiter, der sich darüber freuen würde, wenn irgendjemand freiwillig auf zustehende Rentenzahlungen verzichtet. Ich kenne keinen einzigen....
Stefanam 24.02.2019 | 10:12
Hallo stjerne, ja, das ist Arbeitsrecht. Ich bin kein Anwalt, aber an Deiner Stelle würde ich mir arbeitsrechtlich wegen der Klausel keine allzu große Sorgen machen: Die Klausel soll den Arbeitgeber davor schützen, eine Person weiterbeschäftigen zu müssen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert wird. In Deinem Fall weiß(*) der Arbeitgeber aber, dass Du bereits EM bist und schließt trotzdem einen Vertrag mit Dir ab - er sollte sich also im Nachhinein nicht mehr auf die Klausel berufen können. Wenn Du sicher gehen willst, frage einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Worüber Du Dir aber Gedanken machen solltest, ist Deine EM-Rente: Bei voller EM-Rente, darfst Du pro Tag nur weniger als 3h arbeiten. Mit Deiner neuen Vollzeit(!)-Stelle wirst Du wohl deutlich darüber kommen, was vermutlich den Entzug Deiner Rente bedeutet; hier kannst Du ja mal bei der DRV sprechen, inwieweit Du ein paar Monate einen "Arbeitsversuch" machen kannst. Grüße Stefan (*) stelle sicher, dass das sauber dokumentiert ist; z.B. im Personalfragebogen.
senf-dazuam 25.02.2019 | 09:18
Hallo stjerne! Eine Klausel im Standard, wie Sie sagen. Da aber jeder Vertrag so lange von beiden Seiten geändert werden kann, bis sie sich auf eine gemeinsame Basis für die Unterschrift geeinigt haben, fragen Sie dch mal den Arbeitgeber, ob er (da ihm die volle EM-Rente kja bekannt ist und er trotzdem das Arbeitsverhältnis mit Ihnen will) diese Klausel streicht. Was sagt der Betriebsrat in dem Unternehmen dazu, kann er Sie dabei unterstützen?
senf-dazuam 25.02.2019 | 09:18
Hallo stjerne! Eine Klausel im Standard, wie Sie sagen. Da aber jeder Vertrag so lange von beiden Seiten geändert werden kann, bis sie sich auf eine gemeinsame Basis für die Unterschrift geeinigt haben, fragen Sie dch mal den Arbeitgeber, ob er (da ihm die volle EM-Rente kja bekannt ist und er trotzdem das Arbeitsverhältnis mit Ihnen will) diese Klausel streicht. Was sagt der Betriebsrat in dem Unternehmen dazu, kann er Sie dabei unterstützen?
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