Ich danke Euch. Ich verstehe, dass die Frage Arbeitsrecht betrifft und nicht direkt eine Rentenfrage ist, hatte jedoch die Hoffnung, dass es vielleicht auch andere EM-Rentner gibt, die es versucht haben, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kommen und daher ähnlcihe Fragestellungen hatten.
Mit der Rentenversicherung habe ich gesprochen und gefragt, ob das überhaupt so möglich ist, denn üblicherweise würde so eine "Wiedereingliederung ins Arbeitsleben" ja über die Rehaabteilung laufen. Dort sagte man mir, das sei in Ordnung, ich solle es lediglich mitteilen und wenn es eben nicht klappt (das zeichnet sich ja innerhalb einiger Monate ab), dann ist das so und ich bekomme wieder die Rente. Dass ich die Geldleistung während des Versuchs nicht oder nur anteilig bekommen werde, ist klar.
Um es mal deutlich zu sagen, denn das scheint immer wieder "falsch" verstanden zu werden. Eine EM-Rente bedeutet nicht, dass man nicht arbeiten darf oder nur in einem bestimmten Umfang. Sie stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Das Gutachten sagt aus, dass nach Einschätzung des Gutachters im Moment der Begutachtung und in einem bestimmten Zeitraum in die Zukunft in hinein, es dem Begutachteten nicht möglich sein wird, aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte durchschnittliche Leistung von z.b. mehr als 3 Std. tgl. zu erbringen. Und die Rentenzahlung soll diesen dann finanziell absichern. Natürlich darf ich arbeiten, aber dann muss ich das mitteilen und auf die finanziellen Leistungen ganz oder tlw. verzichten und vielleicht sogar riskieren, dass der Rentenversicherer sagt "so nicht, Sie verschlechtern damit vorsätzlich Ihren gesundheitlichen Zustand, so dass sie absehbar statt tlw. dann voll erwerbsgemindert wären, und das wollen wir dann nicht zahlen" - aber grundsätzlich würde sich doch auch der Rentenversicherer freuen, wenn jemand nicht mehr aus der Rentenkasse versorgt werden muss, sondern sogar wieder was einzahlt.
@ Stefan: Ja, dem Arbeitgeber ist das bekannt und der Rentenbescheid liegt ihm sogar vor. Also er weiß es. Ich gebe zu meiner Absicherung den aktuellsten Bescheid noch mal zum (erneut angeforderten) Personalbogen dazu, dann sollte tatsächlich nix passieren können. Und wenn, dann gilt es rechtlichen Beistand zu holen. Vielen Dank.