Kleinbetragsrenten bei der Riesterrente können förderunschädlich kapitalisiert werden. Die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen brauchen in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden. Im Jahr 2008 betrifft das eine errechnete monatliche Riesterrente von max. 24,85 Euro.
§ 93 Abs. 3 EStG hat folgenden Wortlaut:
"Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden."