Hallo Ronny52,
Tester hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben.
Nochmal kurz zusammengefasst:
- Das monatliche Einkommen aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft wird grundsätzlich ermittelt, indem der Betrag aus dem Einkommensteuerbescheid durch die Anzahl der Monate geteilt wird, in denen die selbständige Tätigkeit bestand.
- Das zweimalige Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze ist hierbei n i c h t möglich.
- Auf Antrag kann man das zweimalige Überschreiten in Anspruch nehmen, wenn man für jeden einzelnen Monat das Einkommen durch entsprechende Unterlagen belegen kann.
- Der Betrag aus den einzelnen Monaten muss mit dem Gesamtjahresbetrag aus dem Einkommensteuerbescheid übereinstimmen.