Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Siemerl,
eine selbständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des eingeschränkten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Wird eine Arbeit ausgeübt, die nicht zur verminderten Erwerbsfähigkeit passt, kann der Anspruch auf die Rente verloren gehen. Unberührt hiervon bleiben Versuche der Arbeitserprobung. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wir davon ausgegangen, dass das eingeschränkte Leistungsvermögen bei unter 3 Stunden täglich liegt.
Weiterhin gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt sie 2024 bei kalenderjährlich 18.558,75 €.
Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Ihren geleisteten Stunden und Höhe befragen. Hierzu sollten im Zweifelsfall geeignete Nachweise vorgelegt werden können.
Bei Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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