Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kleingewerbe und ein paar Fragen

von Siemerl17.07.2024 | 12:07
128 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe aktuell die befristete volle EMR (aktuell bis 2026). Ich habe ein Kleingewerbe zum 1.1.24 angemeldet (aufgrund von Produkttests) und dies natürlich der RV mitgeteilt. Nun würde mich interessieren, wie das nun nächstes Jahr ist, will die RV genau wissen wie viel ich jeden Monat eingenommen habe und wie viele Stunden ich jeweils im Monat gearbeitet habe (es sind maximal 1-1,5 Std an ca. 3 Tagen) oder wie kann ich mir das vorstellen? Und muss ich auf meine Einnahmen (Warenwert der Produkte im Jahr ca 7000€) nochmal Krankenversicherungs-Beiträge bezahlen? Danke für die Infos. Grüsse Siemerl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Siemerl,

eine selbständige Tätigkeit darf nur im Rahmen des eingeschränkten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Wird eine Arbeit ausgeübt, die nicht zur verminderten Erwerbsfähigkeit passt, kann der Anspruch auf die Rente verloren gehen. Unberührt hiervon bleiben Versuche der Arbeitserprobung. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente wir davon ausgegangen, dass das eingeschränkte Leistungsvermögen bei unter 3 Stunden täglich liegt.

Weiterhin gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt sie 2024 bei kalenderjährlich 18.558,75 €.

Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Ihren geleisteten Stunden und Höhe befragen. Hierzu sollten im Zweifelsfall geeignete Nachweise vorgelegt werden können.

 

Bei Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KKam 17.07.2024 | 13:03
Was die Beiträge zur Krankenkassenbeiträge angeht, sollten Sie die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung fragen.
Du meine Güteam 17.07.2024 | 14:21
Falsches Forum
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026