Sehr geehrter Herr Beck,
die lebenslange Auszahlung kleiner Rentenbeträge bedeutet einen unverhältnismäßig großen Aufwand. Deshalb dürfen Kleinbetragsrenten bereits zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass die Förderbeträge zurückgefordert werden.
Kleinbetragsrenten sind Monatsrenten, die geringer sind als ein Prozent der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung, im Jahr 2015 beträgt ein Prozent 28,35 Euro.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im § 93 ESTG.