Hallo Kabuti,
die Übertragung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die Beiträge zu der betrieblichen Alterversorgung aufgebracht hat.
Bei einem Arbeitgeberwechsel wird dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht eingeräumt, die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften (d. h. das bis dahin gebildete Kapital) auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter über die maßgebliche Verfahrensweise.