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Kleinunternehmer & Bebenerwerb

von Andi05.02.2007 | 17:23
1942 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin ich als Keinunternehmer im Nebenerwerb Rentenversicherungspflichtig? Und wenn ab welchem Gewinn oder Umsatz? Danke schon mal Andreas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andi,

grundsätzlich besteht Versicherungsfreiheit im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, wenn diese geringfügig (bis 400,- EUR monatlich) ausgeübt wird. Grundlage für die Ermittlung Ihres Arbeitseinkommens ist hierbei der nach den Einkommenssteurrecht ermittelte Gewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit kann es ggf. geben, sofern Sie eine Förderung der Agentur für Arbeit erhalten bzw. erhalten haben; hierzu hat es Änderungen im Jahr 2006 gegeben. Da wir Ihren konkrteten Einzelfall nicht kennen, emfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

nanaam 06.02.2007 | 08:58
Für Sie wird es am besten sein wenn Sie einen Termin bei Ihrer Rentenversicherung ausmachen und dort Ihren Fall genau schildern - nur da kann Ihnen am besten geholfen werden-
Deutsche Rentenversicherung
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