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Zur Experten-Antwort springenHallo FS,
ja, den Antrag können Sie jederzeit stellen. Soweit Sie in der Vergangenheit geringfügige Einkünfte hatten, so ist dies kein Problem. Die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ist immer anhand des aktuellen, bzw. zukünftig zu erwartenden Einkommens (Prognose) zu beurteilen. Liegt dieses oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, steht der Versicherungspflicht auf Antrag dahingehend nichts mehr im Wege.
Über die weiteren Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige und deren konkreten Bedingungen (Beitragshöhe, Dauer, Zahlungsweisen etc.) können Sie sich übrigens auch in der Broschüre "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6
informieren.
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