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Experten-Antwort

Klinik hat den Reha-Termin vorgezogen

von Peter Fritz10.11.2012 | 14:11
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Hatte einen Reha-Termin ab Mitte Dezember, diesen habe ich letzte Woche erhalten. Da die Reha damit über die Feiertage und Silvester ging, habe ich meine Silvesterreise (zum Glück mit Reiserücktrittsversicherung) storniert, die ganze Familienverreiseplanung geändert. Als wir die Reise Anfang des Jahres buchten, war die Erkrankung und vor allem die Folgen, nicht absehbar. Grad eben bekam ich einen Brief von der Reha-Klinik, dass ich in der letzten Novemberwoche schon kommen soll. Abgesehen davon, dass ich die Vorgehensweise ziemlich fraglich finde, bin ich sauer. Muss man einen Antrag auf Terminverschiebung begründen? Ist diese Einbestellvariante "üblich"? Ich kenne es so, dass man als Patient gefragt wird, ob man kurzfristig einen anderen Termin wahrnehmen kann. Denke auch mich zu erinnern, dass eine diesbezügliche Frage im Reha-Antrag gibt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Verschiebung des Anreisetermins ist grundsätzlich möglich, wenn die Klinik zustimmt. Eine Verschiebung ist ausgeschlossen, wenn Sie von der Krankenkasse zur Antragstellung ( Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) aufgefordert wurden oder im Krankengeldbezug stehen. Wenden Sie sich daher an die Klinik, wenn Sie später anreisen wollen. Bei längerer Verschiebung ist ein formloser Antrag an den Rentenversicherungsträger mit entsprechender Begründung erforderlich.

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4 Antworten

R.A.am 10.11.2012 | 15:07
Wenn Sie sich im Krankengeldbezug befinden sollten, ist Ihr Mitspracherecht stark eingeschränkt. Schließlich hätte Ihre Krankenkasse in diesem Fall ein berechtigtes Interesse daran, viel Geld zu sparen. (Das gilt sinngemäß auch für Arbeitslosengeld- und Grusi-Empfänger!) Sollten Sie jedoch keine der oben genannten Leistungen beziehen, reicht eine Mitteilung an die Reha-Klinik, daß Sie um eine Terminverschiebeung bitten.
Klaus-Peteram 10.11.2012 | 15:40
o.k. dann ist das klar. Dann nehmen doch falls gewünscht mit der Klinik Kontakt auf und klären einen neuen Anreisetermin ab. Alles Gute.
Peter Fritzam 10.11.2012 | 15:33
Das Wort "einbestellt" war von mir nicht wertend gemeint. Ich benutze es des Öfteren. So hat wohl jeder Mensch seine Umgangssprache. In der derzeitigen Situation bin ich eben etwas sensibel und wollte einfach nur wissen, ob das so o.k. und üblich ist. Mein Dispositionsrecht ist nicht eingeschränkt.
Klaus-Peteram 10.11.2012 | 15:26
Wie kommen Sie denn darauf das Sie " einbestellt " werden ? Also diese Wortwahl finde ich in dem Zusammenhang völlig unangebracht. Sie haben einen ganz normalen Termin zum Rehaantritt bekommen und dieser hat sich halt innerhalb weniger Tage noch einmal geändert und sonst doch ncihts. Das das ganze wegen dem abgesagtem Urlaub sehr ärgerlich ist kann man natürlich verstehen. Auf der anderen Seite können Sie auch bei früherem Rehanatritt jetzt zum Ende November nicht sicher sein, bereits zu Weihnachten wieder zuhause zu sein. Nicht alle Rehas dauern ja wie gesetzlich vorgegeben nur 3 Wochen, sondern oft länger. Insofern ändert der neue Termin nichts an der Notwendigkeit der Absage der Reise. Die Klinik ist natürlich bestrebt sowie auch angehalten durch die RV UND auch im Sinne der Patienten selbigen möglichst frühzeitige Rehaantrittstermine zu geben. Das man jetzt den Anreisetermin innerhalb wohl weniger Tage etwas vorgezogen hat, ist durchaus nicht unüblich. Eventuell hat ein Patient abgesagt und man hat ihnen diesen Termin jetzt zugeteilt. Im Interesse einer schnelleren Genesung sollte das auch eigentlich ja in ihrem Sinne sein. Verstehe ihr Pronblem jetzt eigentlich nicht so recht.. Innerhalb von jetzt noch 2 Wochen sollte man schon alles soweit vorbereiten können die Reha auch antreten zu können. Ich musste seinerzeit sogar innerhalb weniger Tage zur Reha.... Das ganze ist eben wie schon oft hier gesagt kein Wunschkonzert. Sollten Sie einen späteren Rehaantritt jetzt wieder wünschen können Sie nur mit der RV und der Klinik in Kontakt treten und darum bitten. Sollten Sie aber von ihrer Krankenkasse seinerzeit zur Rehanantragstellung aufgefordert worden sein, ist ihr Dispositionsrecht eingeschränklt und Sie können eine Verschiebung der Reha n u r mit Zustimmung ihrer Kasse in die Wege leiten, da sonst Ärger mit der weiteren Krankengeldzahlung seitens der Kasse droht. Die sind bei so etwas sehr empfindlich..
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