Eine Verschiebung des Anreisetermins ist grundsätzlich möglich, wenn die Klinik zustimmt. Eine Verschiebung ist ausgeschlossen, wenn Sie von der Krankenkasse zur Antragstellung ( Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) aufgefordert wurden oder im Krankengeldbezug stehen. Wenden Sie sich daher an die Klinik, wenn Sie später anreisen wollen. Bei längerer Verschiebung ist ein formloser Antrag an den Rentenversicherungsträger mit entsprechender Begründung erforderlich.