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Experten-Antwort

Klärung Scheinselbständigkeit im Vorruhestand

von Y.Osch27.02.2024 | 14:33
260 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ExpertInnen, ich bin seit 1.1.24 im Vorruhestand; d.h. noch Angestellter mit Gehalt, ohne Arbeitsverpflichtung und der Freigabe anderweitiger Beschäftigung aufzunehmen; jetzt möchte ich als Kleingewerbebetreiber selbständig Fahrdienstleistungen anbieten; Transport- und Chauffeur-Dienste auf Bestellung im Umfang bis € 15.000 Jahresumsatz; dazu plane ich Gewerbeanmeldung; Ziel ist die selbständige Vermarktung an mehrere Kunden; im Kundengespräch wurde nun das Thema "echte Selbständigkeit" / Scheinselbständigkeit von Kundenseite bzw. dessen Steuerberater adressiert; was muss ich tun, um das auszuräumen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Y.Osch,

benötigt Ihr zukünftiger Auftraggeber eine Bestätigung, dass es sich bei der von Ihnen geplanten Tätigkeit um eine Selbständigkeit und keine abhängige Beschäftigung handelt, kann dies im Rahmen einer Statusfeststellung geprüft werden.

Den hierfür notwendigen Antrag könne Sie online stellen.

Hierzu anbei der link:

 

https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

hallo123am 27.02.2024 | 15:03
Clearingstelle in berlin prüft die Scheinselbständigkeit. Einfach den Antrag ausfüllen (zu finden auf der Internetseite der DRV). PS: klingt für mich nicht nach Scheinselbständigkeit.
KSCam 27.02.2024 | 15:18
So wie Sie das beschreiben ist das eine ganz normale Selbständigkeit für die auch keine Versicherungspflicht besteht. Eigentlich braucht es da keine "offizielle Bestätigung", also Antrag und mehr oder weniger zeitaufwändiges Prüfverfahren. Wenn Sie und Ihre Auftraggeber die Burokratie bemühen wollen, steht Ihnen dies frei und Sie gehen den von den vom Experten beschriebenen Weg.
-/-am 27.02.2024 | 15:28
KSC' Ansicht zur Verwaltungsvereinfachung in Ehren, aber im Hinblick auf Betriebsprüfungen vereinfacht ein Bescheid der Clearingstelle vieles. Auch bei Familienangehörigen und geschäftsführenden Gesellschaftern.
KSCam 27.02.2024 | 17:09
Der Fragesteller will Chauffeur Dienste anbieten, hat so jemand geschäftsführende Gesellschafter? Ist doch zu 99% eine Einzelfirma. Aber ja, man kann ja von Superfall ausgehen, ich ging vom Standard nach der Frage aus. Von mir aus darf jeder die Clearingstelle einschalten. Es lebe die Bürokratie.
-/-am 27.02.2024 | 18:13
Hallo KSC, der Satz "Auch ..." war als allgemeine Aussage gedacht. Nachforderungen mit Säumniszuschlägen bei Scheinselbständigkeit und Geschäftsführern können teuer werden.
Deutsche Rentenversicherung
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