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Experten-Antwort

Knappschaftliche Rentenversicherung

von Bahner19.10.2019 | 18:44
140 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe immer bei der Bahn gearbeitet und bekomme nun meine Rente von der Knappschaft Bahn See. Wie ist das mit den um ein Drittel erhöhtem Rentenwert der Knappschaft? Habe ich darauf auch Anspruch oder gilt diese Erhöhung nur bei Versicherten die in Bergbaubetrieben arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bahner,

wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen können, haben Sie keinen Anspruch auf den höheren Rentenwert.

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3 Antworten

Antwortam 19.10.2019 | 19:03
Nein, darauf haben Sie leider keinen Anspruch. Gilt nur für den Bergbau
Lokam 19.10.2019 | 20:00
Sie sind bei der Knappschaft gelandet, weil man die Bahnversicherungsanstalt, Seekasse und Knappschaft miteinander verschmolzen hat. Um in die Knappschaftliche Rentenversicherung zu gelangen, hätte es der Knappschaftlichen Pflichtversicherung bedurft. Hier übrigens hätte schon ein einziger Beitragsmonat, eine einzige Beitragszahlung gereicht, dass die Knappschaft der zuständige Rententräger wird. Dazu war man i. d. R. im Bergbau beschäftigt. Sollten Sie Reichsbahner gewesen sein, so war einst vorgesehen, dass der Rentenfsktor 1,5 betragen soll. Leider wurde dieses nicht ins westdeutsche Rentensystem übernommen.
Gabriele 2019am 20.10.2019 | 10:33
Zitat von Lok anzeigenausblenden
Ich habe immer bei der Bahn gearbeitet und bekomme nun meine Rente von der Knappschaft Bahn See. Wie ist das mit den um ein Drittel erhöhtem Rentenwert der Knappschaft? Habe ich darauf auch Anspruch oder gilt diese Erhöhung nur bei Versicherten die in Bergbaubetrieben arbeiten.
Sie sind bei der Knappschaft gelandet, weil man die Bahnversicherungsanstalt, Seekasse und Knappschaft miteinander verschmolzen hat. Um in die Knappschaftliche Rentenversicherung zu gelangen, hätte es der Knappschaftlichen Pflichtversicherung bedurft. Hier übrigens hätte schon ein einziger Beitragsmonat, eine einzige Beitragszahlung gereicht, dass die Knappschaft der zuständige Rententräger wird. Dazu war man i. d. R. im Bergbau beschäftigt. Sollten Sie Reichsbahner gewesen sein, so war einst vorgesehen, dass der Rentenfsktor 1,5 betragen soll. Leider wurde dieses nicht ins westdeutsche Rentensystem übernommen.
Warum nicht gleich Rentenfaktor 3 für alle Reichsbahner? Wir haben es ja.
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