Hallo Oswald,
Ihr Rentenversicherungsträger wird die Zuordnung wahrscheinlich aufgrund der maßgeblichen Einträge im Sozialversicherungsausweis vorgenommen haben. Wenn dort kein knappschaftlicher Betrieb eingetragen oder kein erhöhter Beitrag zur knappschaftlichen Versicherung vermerkt ist, ist die Zuordnung auf dieser Basis korrekt.
Eine Zuordnung zur knappschaftlichen Rentenversicherung könnten Sie abweichend davon erreichen, wenn Sie anhand geeigneter Unterlagen glaubhaft machen, dass für Sie trotz Delegierung in der entsprechenden Zeit erhöhte Beiträge zur bergbaulichen Versicherung gezahlt wurden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung