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Kündigung während Antragsverfahren EM-Rente

von Simone20.09.2026 | 08:39
17 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe im Juli diesen Jahres EM-Rente beantragt. 2 Wochen später bekam ich meine Kündigung von AG, da er mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte. Muss ich das der Rentenkasse melden?

2 Antworten

Kein Problemam 20.09.2026 | 08:46
Nein, das müssen Sie der Rentenversicherung nicht melden. Wenn Sie aber meinen, dass das Auswirkungen haben könnte auf die Entscheidung der DRV, können Sie das natürlich machen (wird aber wohl nichts bringen). Wichtig wird das erst, falls Sie eine teilweise EM-Rente bekommen, aber keinen Arbeitsplatz mehr haben und auch keinen neuen finden. Dann kann eine sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden, also die Auszahlung einer vollen EM-Rente trotz nur erhaltener teiweisen EM-Rente. Viel wichtiger wäre aber gewesen, wenn Sie die Kündigung nicht einfach akzeptiert hätten und ggf. Kündigungsschutzklage eingereicht hätten. Dafür ist es jetzt aber zu spät...
Simoneam 20.09.2026 | 09:42
Zitat von Kein Problem anzeigenausblenden
Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Ich habe keine Kündigungsschutzklage eingereicht, weil mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlt und weil ich aufgrund meiner Erkrankung keine Kraft für das Klageverfahren habe, welches dann vermutlich sowieso in einem Vergleich enden würde. Also verstehe ich es so, dass ich im Falle einer bewilligten TEM-Rente die Kündigung spätestens zur Rentenversicherung schicken sollte, da ich keinen Arbeitsplatz mehr habe? Oder erledigt sich das dann von selbst, aufgrund der Abmeldung bei der RV durch den Arbeitgeber und der Anmeldung bei der RV durch die AfA?
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