Hallo Melly,
Amade und ??? haben Ihnen bereits die richtigen Antworten/Hinweise gegeben. Ergänzung: Eine Verzinsung erfolgt nur unter den Bedingungen des § 44 SGB I. Das heißt: Sollte die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags länger als 6 Monate dauern, könnte sich ein Verzinsungsanspruch (hinsichtlich der Bearbeitungsdauer) ergeben.