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Knifflige Frage bzg Pflichtbeiträge

von Melly20.07.2007 | 18:31
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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So jetzt wieder ich mit einer uns etwas kniffligen Frage. Jetzt hab ich Kontakt mit der Knappschaft aufgenommen und jetzt weiss ich auch was wir machen müssen um die Pflichtbeiträge auszahlen zu lassen. Jetzt haben wir hier auch die komplette Summe des Jahresbruttos liegen,da wir ja die Summen noch vom Versorgungsausgleich hier liegen haben. Da steht nun mein Mann hat ab 1961 bis 1964 in der Ausbildung ca 4400 DM Brutto verdient hat. Hmm weiss zufällig jemand wie hoch zu der Zeit die Beiträge waren? Über Google ist nix zu finden :-( Mir ist klar, dass er nur das Geld wiederbekommt, was er selbst gezahlt hat, der Arbeitgeberanteil bleibt bei der Knappschaft. Mein Mann möchte halt jetzt zu gerne wissen, was man so ungefähr an Geld erwarten kann. Nen großer Geldregen ist es sicher nicht, aber neugierig ist man schon :-) Weiss jemand zufällig mit welchem Zinssatz das verzinst wird? Mir wurde von der Knappschaft gesagt, es werden Zinsen bezahlt. Soviele Fragen, aber vielleicht weiss jemand eine Antwort :-) Vielen herzlichen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Melly,

Amade und ??? haben Ihnen bereits die richtigen Antworten/Hinweise gegeben. Ergänzung: Eine Verzinsung erfolgt nur unter den Bedingungen des § 44 SGB I. Das heißt: Sollte die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrags länger als 6 Monate dauern, könnte sich ein Verzinsungsanspruch (hinsichtlich der Bearbeitungsdauer) ergeben.

4 Antworten

Amadéam 20.07.2007 | 19:45
Hier sind die Beitragssätze (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) http://www.bpb.de/wissen/MLVNUY,0,Ausgaben_und_Beitragss%E4tze_d… Leider funktioniert die Rentenversicherung wegen des Umlageverfahrens nicht wie eine Sparkasse. Verzinst wird daher deshalb gar nichts!
Mellyam 20.07.2007 | 19:49
Danke @ Amade, das hilft uns schon sehr weiter :-) Auch wenns keine Zinsen gibt, einige Schwammerl wie die Bayern zu sagen pflegen sind das doch. Immerhin wissen wir jetzt, dass er sich die Beiträge auszahlen lassen kann, das war uns vorher nicht klar. Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
???am 21.07.2007 | 19:22
Seien Sie mit den Einkommen während der Ausbildung vorsichtig. Häufig ist das Einkommen in der Ausbildung so niedrig, dass der Arbeitgeber die RV-Beiträge alleine tragen musste. Dann erhalten Sie für diese Zeiten auch nichts erstattet.
Mellyam 21.07.2007 | 19:29
@ ??? wir stellen jetzt einfach mal wie vom Mitarbeiter der Knappschaft angeregt den formlosen Antrag. Laut des Beraters sind da schon Ansprüche vorhanden, die auch ausgezahlt werden. Wieviel das sind, konnte er aber nicht sagen. Wir lassen uns einfach überraschen was am Ende rauskommt. Wir haben ja nichts zu verlieren, nur einige wenige Euros zu gewinnen.
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