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können paralle 2 Rentenarten (vorgezogene AR bzw. AR für schwerbehinderte) beantragt werden?

von Pfleger29.12.2007 | 14:57
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage ist, können paralle 2 Rentenarten (vorgezogene AR bzw. AR für schwerbehinderte) beantragt werden? Wenn ja, geht das mit einem Antragsformuar? Hintergrund: Ich pflege seit ca 35 bzw 30 Jahre alleine,(bis vor 13 Jahren neben meiner Berufstätigkeit) meine Frau und meine 3 Söhne (alle 4 Rollstuhlfahrer, mitlerweile 3 x Pflegestufe 3, 1 x Pflegestufe 1) Seit ich meinen Beruf aufgegeben habe, leben wir von Sozialhilfe und Pflegegeld. Da ich Jahrgang April 1946 bin und am 1.1.2004 arbeitslos (beschäftigungslos) war, kann ich wohl jetzt vorzeitig in AR gehen. Nur sind die 35 Jahre auch nicht spurlos an mir vorrübergegangen, so dass ich nach Meinung meines Hausarztes über die 50 % MDE kommen müsste um die Rente für Schwerbehinderte beantragen zu können. Nur möchte ich so schnell wie Möglich aus dem Hartz IV kommen und rückwirkend ab Nov. 2007 AR mit Abschlägen beantragen. da, so weit ich jetzt durchblicke, ich mich bei den Abschlägen mit Behindertenausweis (min 50%) besser stellen würde, möchte ich auch einen Antrag dafür stellen, müsste aber erst beim Versorgungsamt die Feststellung meiner Behinderung beantragen. Also, ich möchte eigentlich die Rente als schwerbehinderter beantragen, möchte aber falls ich die 50 % nicht erreiche wenigsten dann die vorgezogene AR wegen Arbeitslosigkeit ab Nov 2007 rückwirkend beantragen. Hoffe man kann meinen Gedankengängen noch folgen und mir eine kompetete Auskunft erteilen. Oder auch einen anderen Weg aufzeigen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Pfleger,

selbstverständlich können Sie gleichzeitig mehrere Altersrentenarten beantragen. Bewilligt wird dann die für Sie günstigste Variante. Wie weit eine Zahlung für zurückliegende Zeiträume erfolgen kann, hängt zum Einen vom Zeitpunkt des Vorliegens der Vorraussetzungen für die jeweilige Altersrente, zum Anderen vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Aufgrund Ihrer Schilderungen und komplexen Erwägungen würde ich Ihnen jedoch eine umfassende Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers empfehlen. Hierbei können Sie auch gleich den Antrag auf Altersrente aufnehmen lassen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie z. B. unter der Rubrik Service/Beratungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de.

5 Antworten

Schadeam 29.12.2007 | 19:09
natürlich können Sie 2 Rentenarten im Antrag ankreuzen - das ist zunächst gar kein Problem. Zu klären wäre als erstes, ob die Versicherungszeiten für die Rente überhaupt reichen? Für die AR für Schwerbehinderte brauchen Sie 35 Jahre, sind die erfüllt? Für die AR wegen Arbeitslosigkeit, müssen Sie u.a. in den letzten 10 Jahren 8 Jahre pflichtversichert gewesen sein, ist das erfüllt? Solange über eine Schwerbehinderung nicht entschieden ist, kann die RV über die AR für Schwerbehinderte auch nicht entscheiden. Vielleicht sollten Sie erst mal den entsprechenden Antrag auf Schwerbehinderung stellen, bevor Sie die AR für Schwerbehinderte beantragen (und sich dann womöglich über die lange Verfahrensdauer beim RV träger beschweren)? Aber Ihr Fall wäre geeigneter für ein Beratungsgespräch bei der Außenstelle der RV als für ein Onlineforum.
Pflegeram 29.12.2007 | 21:35
danke für die Antwort, zu 1) ich habe, weil mit 15 Jahre in Lehre gekommen, über 35 Jahre Versicherungszeit. zu 2) Wegen Pflegeversicherung habe ich als Pflegeperson die geforderten Pflichtjahre.
???am 30.12.2007 | 14:08
Die Antragstellung ist nicht das Problem. Das von Ihnen angedachte Vorgehen ist sogar zu empfehlen, da Sie nach rechtskräftiger Bewilligung einer Altersrente keine Umwandlung mehr beantragen können. Anders ausgedrückt: Wenn Sie jetzt nur die AR wegen Alo beantragen und diese bewilligt wird, können Sie nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die AR wegen Schwerbehinderung nicht mehr erhalten.
Pflegeram 30.12.2007 | 14:43
Danke, das Sie bestätigt haben, das meine Überlegungen richtig sind. Noch ein wenig Ergänzung zu meiner Frage. Ich hatte bis jetzt immer wegen des Rentenabzug bei vorgezogener AR bedenken. Nun habe ich mich (dem Internet sei Dank) intensiver damit beschäftig und mir mittels EXEL eine Tabelle erstellt aus der ich ablesen kann, wie hoch die Netto Rentenzahlung bei vorzeitigem Rentenbeginn ist und wie groß der Unterschied zu Hartz IV ist. Da ich trotz Abzug von 11.7 % (jan.2008) ca 570 € mehr an AR bekommen würde als Hartz IV habe ich den Entschluß gefasst AR zubeantragen. Nach meiner Tabelle würde sich der Rentenabschlag erst in ca 9.5 Jahren bemerkbar machen. Nun bin ich auch noch dahinter gekommen, dass ich bei einer Rente als Schwerbehinter mit min. 50 % wegen des möglichen Rentenbeginns ab 63 statt 65 Lebensjahr, nochmals um ca 130 € mehr AR bekommen würde. Da ich wie oben geschrieben schon einige körperliche Schäden habe, aber natürlich nicht sicher bin ob dass das Versorgungsamt auch so sieht und mir bewusst bin dass das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, bin ich eben auf den Gedanken der parallel Beantragung gekommen. Ich gehe davon aus, egal welche AR ich letztendlich dann bekommen werde, es wird dann vom Antragsdatum nachgezahlt werden.
Pflegeram 02.01.2008 | 15:44
Dank an Experte, für Ihre Auskunft. Auch möchte ich mich (unter verschiedenen Pseudos) noch für frühere Auskünfte durch Sie herzlich bedanken.
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