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Kombination Riester und bAV

von riestern02.11.2007 | 18:33
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, suche verzweifelt ein Berechnungsbeispiel zu folgendem Szenario: Es geht um die Kombination von bAV (Pensionsfonds) und einer Riester-Rente (Fonds). Mein Arbeitgeber bietet Entgeltumwandung an. Ich möchte ab 2008 alles ausschöpfen, also 2520 EUR steuer- und sozialabgabenfrei und 1800 EUR steuerfrei umwandeln. Zusätzlich möchte ich noch in eine Riesterrente (Fonds, der riesterzertifiziert ist) einzahlen, und zwar 1946 EUR, gibt somit zusammen mit der staatlichen Prämie die Summe von 2100 EUR. Nun zu meiner Frage: Wie berechne ich mein neues Nettogehalt ab 2008? Ich finde bAV-Rechner, Riester-Rechner, aber nicht die Kombination und auch keine Anleitung, wie ich das zu rechnen haben. Würde mich freuen, wenn jemand ein Beispiel als Link schicken kann, das auch ein wenig erläutert ist. Meine bisherige Vorgehensweise (weiß nicht, ob korrekt) - alles jährlich betrachtet. Brutto - 2520 EUR (4% der BBG West 2007, 2008 ist noch nicht beschlossen, steuer- und sozialabgabenfrei) - 1800 EUR (steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig) = neues Brutto neues Brutto - Lohnsteuer v. neues Brutto - Sozialabgaben v. neues Brutto - Sozialabgaben von den 1800 EUR von oben = Zwischennetto Zwischennetto - 1946 EUR (max. Eigenanteil für max. Förderung, ergbibt mit 154 EUR vom Staat 2100 EUR) = Netto, das mir zur Verfügung steht Ist das so korrekt? So hole ich doch die max. Förderung raus, oder? Danke. Gruß Marc

5 Antworten

dirkam 03.11.2007 | 10:46
Genau das ist der richtige Weg!
dirkam 03.11.2007 | 12:48
weiss nicht ob dirk da recht hat
Franckam 03.11.2007 | 21:23
Hallo Marc, um das Maximum heraus zu holen fehlen noch einige Angaben. Können Sie im Unternehmen eine Unterstützungskasse oder ein Direktzusage abschließen? Machen Sie Riester privat oder über das Unternehmen? Betrachten Sie nur Ihren Vorteil in der Ansparphase oder auch in der Auszahlungsphase? Können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in bAV umwandel? Gruß Frank J. Kontz
riesternam 03.11.2007 | 21:50
Hallo Franz, danke für Ihre Antwort. Hier die Antworten auf Ihre Rückfragen: Können Sie im Unternehmen eine Unterstützungskasse oder ein Direktzusage abschließen? Ein Pensionsfonds. Machen Sie Riester privat oder über das Unternehmen? Riester mache ich privat, über das Unternehmen soll der Pensionsfonds laufen. Betrachten Sie nur Ihren Vorteil in der Ansparphase oder auch in der Auszahlungsphase? Momentan in der Ansparphase, weniger wegen der Zulage, sondern vielmehr um die Senkung der steuerlich-relevanten Einkünfte. Ich weiß, dass ich die Einkünfte, wenn ich Rentner bin, zu 100% versteuern muss, aber ich denke, dass es sinnvoll ist, jetzt was zu tun, denn in der Rentenbezugszeit ist meine staatliche Rente deutlich geringer und auch somit mein steuerlich relevantes Einkommen. Oder habe ich da was übersehen? Tipps? Einen Teil möchte ich noch in Aktien/Renten/Fonds investieren, aber das reicht 2008 noch - Abgeltungssteuer möchte ich nämlich keine zahlen. :-) Können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in bAV umwandel? Ja, AVWL wird in bAV (Pensionsfonds) fließen, habe ich vergessen, zu erwähnen. Vielen Dank und ich bin dankbar für alle weiteren Hinweise, insbesondere auch zur Berechnung meines Netto-Einkommens, das ich nach Riester und bAV zur Verfügung haben. Gruß Marc
Franckam 06.11.2007 | 08:41
Wenn Sie privat riestern, so zahlen Sie die Beiträge vom Nettolohn. Somit haben Sie auch keinen "Spareffekt" auf dem Lohnstreifen. Damit benötigen Sie auch kein (Vergleichs-) Programm, das Riester-Förderung bei Entgeltumandlung berücksichtigt. Das vereinfacht alles. Sparen Sie in Riester-Fondssparpläne und zwar über die staatl. Föderhöchstgrenze von 2.100 € hinaus. Auf den "überbezahlten" Teil fällt keine Abgeltungssteuer an. Wenn mit dem 60. Lebensjahr eine Kapitalauszahlung erfolgt, so ist nur der halbe Ertrag einkommensteuerpflichtig. Gruß Frank J. Kontz
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