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Experten-Antwort

Kommende Flexirente. Obergrenze-/nberechnung

von Legolas19.03.2017 | 12:48
1119 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, habe gelesen das sich mit der Flexirente Sommer 17, etwas an den Hinzuverdienstmöglichkeiten geändert wird. Gilt das auch bei einer Vollen Erwerbsminderungsrente? "Arbeitseinkommen" aus Gewerbeeinnahmen Was wird herangezogen. Als Bruttoeinkommen letzte 15 Jahre (Zwecks, Obergrenze, 40%) A: Kürzlich eingetretene Gewerbeeinnahmen: angenommen Windkraft-Rad (Strom) ? B: damalige Ausbildungsvergütung ? Karte A oder B? :-)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2017 | 11:03

Hallo Legolas,

"W*lfgang hat Ihre Fragen bereits sehr ausführlich beantwortet, dem können wir uns nur abschließen.

5 Antworten

W*lfgangam 19.03.2017 | 13:33
Hallo Legolas, > Gilt das auch bei einer Vollen Erwerbsminderungsrente? Ja, ist identisch mit den Altersrenten. > Was wird herangezogen. Als Bruttoeinkommen letzte 15 Jahre (Zwecks, Obergrenze, 40%) Grundlage ist zunächst das höchste versicherungspflichtige Arbeitseinkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn. Richtigerweise der höchste Jahresentgeltpunktewert. Die ersten 6300 EUR Bruttoverdienst bzw. steuerrechtlicher Gewinn sind frei. Das darüber liegende Einkommen wird dann zu 40 % auf die Rente angerechnet. Wird der so genannte Hinzuverdienstdeckel erreicht, wird das darüber liegende Einkommen zu 100 % auf die Rente angerechnet. Zweck: es soll insgesamt mit Rente und Hinzuverdienst kein höheres mtl. Einkommen entstehen, als der höchste Monatswert der letzten 15 Jahre. Der Hinzuverdienstdeckel errechnet sich nach folgender Formel: mtl. Bezugsgröße (aktuell 2975) x höchster EP-Jahreswert der letzten 15 Jahre. > A: Kürzlich eingetretene Gewerbeeinnahmen: angenommen Windkraft-Rad (Strom) ? Das dürfte ja wohl der aktuelle Hinzuverdienst sein, um den es dann geht :-) Da hier bei gewerblicher Tätigkeit grundsätzlich keine EP generiert werden, fällt das aus der 15-Jahres-Rechnung sowieso raus. > B: damalige Ausbildungsvergütung ? Wenn das tatsächlich die höchsten EP sind, dann ja. Allerdings gibt es auch einen Mindesthinzuverdienstdeckel: Monatsrente + 525 EUR Bei einer vollen EMRT ist allerdings auch zu beachten, dass weiterhin die zeitlichen Vorgaben der Beschäftigung/Tätigkeit für die Rente eingehalten werden ...wobei Windkraft ja auch ohne Ihr Zutun allein die Einnahmen erzeugt. Weitere Infos: http://flexirente.drv.info/ Gruß w.
Jonnyam 19.03.2017 | 15:54
Siehe auch hierzu Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
flexibelam 19.03.2017 | 18:25
gehe ich recht in der Annahme, dass da die aktuellen Rentner noch einen Bescheid bekommen, was sie dann konkret hinzuverdie en dürfen?
Oldenburgeram 20.03.2017 | 08:59
Moin, flexibel, Ja, die Bestandsrentner werden noch ausführlich informiert. Diese Info-Aktion erfolgt vermutlich Anfang Juni 2017. Gruß, Oldenburger
flexibelam 20.03.2017 | 09:07
Danke schön und gruß nach Oldenburg
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