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Kompliziert!?

von Fragesteller05.08.2008 | 02:30
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36 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei gutachterlicher Untersuchung wurde eine Erwerbsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden festgestellt (Rente ist bewilligt; Rentenhöhe reicht nicht zum (Über) Leben. Beruf: ausgebildeter Lokführer Aus Krankheitsgründen musste der Beruf aufgegeben werden. Kann man auf jede andere (der Erkrankung angemessene) Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt verweisen? Bin erst 40 Jahre jung...

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

JA! Deswegen haben Sie ja die Teilerwerbsminderungsrente bekommen, weil festgestellt wurde, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitmarkt noch was machen können und theoretisch auch müssen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Regelung ist für uns neu!

34 Antworten

no nameam 05.08.2008 | 06:13
Natürlich kann man auf eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen, immerhin wurde Ihre Restleistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden auch unter diesem Kriterium festgestellt. Sie können es sich ja so vorstellen: die DRV hat festgestellt, dass Sie nicht mehr voll arbeiten können. Um diese gesundheitliche Einbuße, die sich ja auch finanziell äußert, auszugleichen, bekommen Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese ist quasi ein Zuschuss zu Ihrem Arbeitsentgelt, das Sie mit Ihrem vorhandenen Restleistungsvermögen noch erarbeiten können. Das heißt, die halbe EM-Rente ist gar nicht dazu gedacht, dass sie "zum Leben ausreicht". Sie können sich also entweder einen Teilzeitjob suchen oder, wenn Sie keinen finden, die volle EM-Rente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen. Ansonsten gibts neben der Rente Arbeitslosengeld.
Nixam 05.08.2008 | 06:46
Richtig haben Sie erkannt: Sie sind erst 40 Jahre jung. UND: Sie sind von Beruf Lockführer. Meines Wissens umfasst die Ausbildung zum Lockführer 2 bis 3 verschiedene Berufe/Berufsgruppen innerhalb der 6jährigen Berufsausbildung zum Lockführer. Mit der Ausbildung zum Lockführer haben Sie eine qualifierzierte Ausbildung als Elektriker, Maschinenführer, Kfz-Mechaniker und Sie haben mit Sicherheit den KOM-Schein zum Bedienen von Fahrzeugen ähnlich wie Strassenbahnfahrer und Busfahrer. Unter dem Aspekt und auch im Hinblick auf Ihr noch sehr junges Alter von 40 Jahren sind Sie auf jede Menge andere -ähnliche - Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar. Aus diesem Grunde gibt es dafür nur eine Teilerwerbsminderungsrente, da Sie noch viele weitere, verschiedene Tätigkeiten ausüben können. Nix
Daveam 05.08.2008 | 07:35
@ Nix und SIE sollten mal dringend einen Rechtschreibkurs besuchen ( LOKführer - nicht Lockführer )
Nixam 05.08.2008 | 07:50
Danke Dave! Auch der Lokführer haben schonmal Locken und der Job ist auch verlockend. Nix
Rosannaam 05.08.2008 | 09:39
Woraus erseht Ihr denn alle, dass @Fragesteller eine teilweise EM-Rente erhält? Bei diesem LV und keinem Job (zumindest wohl im Moment nicht) müßte er doch die volle EM-Rente auf Zeit erhalten > Arbeitsmarktrente!?
Vorsichtam 05.08.2008 | 10:18
BU kann´s nicht sein! Zu jung!(nicht vor 1961 geboren) Kann nur teilweise EM sein.
--am 05.08.2008 | 10:15
Aber doch nicht, wenn "Fragesteller" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6h und mehr erwerbsfähig ist und NUR in seinem Beruf als Lokführer bei 3h bis unter 6h Erwerbsfähigkeit liegt. Dann gibt es eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit (vorausgesetzt er ist nicht verweisbar). Oder lieg ich jetzt daneben?
Rosannaam 05.08.2008 | 10:18
@Fragesteller ist erst 40 Jahre alt > nach dem 01.01.1961 geboren; da gibt es keinen Berufsschutz oder eine teilweise EM-Rente wegen BU. Leistungsvermögen ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (nur der ist hier relevant) 3 - unter 6 Stunden (so habe ich das verstanden) > Arbeitsmarktrente Vielleicht kann der "Fragesteller" hierzu noch weitere Angaben machen?
Brilleam 05.08.2008 | 11:54
Hallo! War seitens der Träger nicht angedacht / im Gespräch, dass der Teilzeitarbeitsmarkt bei einer Regionalquote (Bundesland) von unter 5% ALO nicht mehr als verschlossen gelten soll - damit wären künftig Arbeitsmarktrenten nur noch im Beitrittsgebiet (evtl. ohne Sachsen) und NRW gegeben!
Rosannaam 05.08.2008 | 13:06
Davon habe ich noch nichts gehört. Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Gesetz so ausgelegt wird, dass es nur bestimmte Bundesländer betrifft! Wie sollte denn das funktionieren?
Wahrsageram 05.08.2008 | 12:58
Und dann ? sollen sich Erwerbsunfähige dann selbst beseitigen, weil sie ausgerechnet zu den 5 % gehören, die, weil meistens schon im fortgeschrittenen Alter und auch gesundheitlich eingeschränkt, nicht eingestellt werden ? Oder wie stellen Sie sich eine solche neomodische Regelung vor ? Sozialverträgliches Ableben per Dekret ?
no nameam 05.08.2008 | 13:16
Wie der Experte schon schrieb, eine derartige Regelung gibt es nicht. Also schonen Sie Ihre Nerven und regen Sie sich nicht künstlich auf, das ist reine Panikmache, solche Nachrichten. Und Leute wie Sie fallen auch noch drauf rein! Immer langsam mit den jungen Pferden... @Topic: Sofern "Fragesteller" arbeitslos ist, müsste er tatsächliche eine volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt bekommen. Evtl. sollte er diese beantragen?
Happyam 05.08.2008 | 13:35
mmmmh, also irgendwie muss ich @Brille da ein wenig zustimmen.... ich glaube die DRV-Bund (ehemals BfA) richtet sich seit geraumer Zeit tatsächlich nicht mehr danach, ob der Teilzeitarbeitsmarkt nun verschlossen ist oder nicht. Ich habe aber keine "Quelle", sondern nur mal sowas gehört. Soll heißen, es gibt nur die teilweise EMR ohne Rücksicht auf den Arbeitsmarkt. Vielleicht finde ich ja noch was heraus... MfG Happy
Brilleam 05.08.2008 | 14:31
Danke liebe Happy! Das Thema 'Rückkehr zur konkreten Betrachtungsweise' bei Arbeitsmarktrenten wurde im Rahmen der letztjährigen Aufbauseminare für MA der Versicherungsämter und Gemeinden so vermittelt! Ich bin täglich mit der Not der Betroffenen konfrontiert - daher liegt mir nichts ferner, als hier 'schlechte Stimmung' zu machen! (meine Einwürfe beruhen grds. auf echten Fällen und Vorkommnissen!).
Happyam 05.08.2008 | 14:45
@Brille, ja das hab ich so auch gehört. Im Grunde ist es ja auch irgendwie logisch oder? Warum sollte denn die Rentenversicherung eine volle EM-Rente zahlen nur weil die AfA keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten kann? Ob das jetzt auch in Wirklichkeit so gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Wie geschrieben, habe ich es nur mal so gehört... Aber lassen wir das jetzt lieber, sonst läuft hier gleich wieder jemand AMOK... LG Happy
Fragenderam 05.08.2008 | 15:18
Also doch kompliziert. :-( Inzwischen steht fest, dass da tatsächlich ein Anspruch auf die volle EM-Rente besteht. Wohnort: in NRW Man man man... da blickt doch kaum noch jemand durch (ICH jedenfalls nicht). Nach dem Telefonat mit dem VdK habe ich nun einen Termin bei dem Anwalt. Der jedenfalls ist sich seiner Sache sehr sicher... Mal sehen... Vielen Dank für eure Antworten; Meinungen... und Tips!
Fragenderam 05.08.2008 | 15:40
Die Regelung mit dem verschlossenen Arbeitsmarkt gilt NICHT mehr für die DR Bund! Soll laut Anwalt nur noch für die Knappschaft Bahn-See gelten. Lokführer gehören dieser an...
Happyam 05.08.2008 | 15:40
Hallo Fragender, das ist doch mal ne gute Nachricht! Wünsche alles Gute und viel Erfolg! Happy
Rosannaam 05.08.2008 | 15:48
Entschuldigung, es gibt aber auch noch die vielen Regionalträger der DRV (frühere LVA´en)! :-)) Bei UNS gibt es noch die Arbeitsmarktrenten und wir haben auch noch nichts Gegenteiliges gehört. Ergo: Die Regionalträger unterscheiden noch nicht nach Bundesländern. Und das finde ich richtig, solange von der Politik nichts anderes entschieden wird.
Happyam 05.08.2008 | 15:47
aha, das ist auch ein nützlicher Hinweis, danke. dann könnten Sie ja tatsächlich auchmal Glück haben oder? Was sagen denn die Lokführer zueinander um sich einen guten Arbeitstag zu wünschen? Der Knappe sagt ja "Glück auf" LG Happy
...am 05.08.2008 | 16:23
Meines Wissens nach, tut dies auch dir DRV Bund nicht. Früher ist es doch so gewesen, dass die volle EM-Rente gezahlt wurde, wen derjenige arbeitslos war und somit der Arbeitsmarkt als verschlossen galt. Diese pauschale Betrachtung ist m.E. weggefallen. D.h., dass die Sachbearbeitung nun die entsprechend zuständigen Agenturen für Arbeit anschreibt und konkret nachfragt, ob für diese Versicherten der Arbeitsmarkt verschlossen ist oder nicht...
Rosannaam 05.08.2008 | 16:26
>dass die Sachbearbeitung nun die entsprechend zuständigen Agenturen für Arbeit anschreibt und konkret nachfragt, ob für diese Versicherten der Arbeitsmarkt verschlossen ist oder nicht...< NEIN, dies ist eben - zumindest bei den Regionalträgern der DRV - NICHT der Fall! Wenn das LV bei 3 - unter 6 Stunden liegt und der Versicherte keinen Arbeitsplatz (auch keinen Teilzeitarbeitsplatz) inne hat, erhält er OHNE Rückfrage bei der Arbeitsagentur die Arbeitsmarktrente. Ja, früher (ganz viel früher! :-) war das mal anders. Da MUSSTE der Versicherte sich alo melden bzw. wurde nachgefragt, ob tatsächlich der Arbeitsmarkt für ihn mit seinem LV verschlossen ist. Das ist heute aber nicht mehr so und es ist auch heute völlig irrelevant, WAS mal war.
...am 05.08.2008 | 16:34
Sorry, hab mich verkehrt ausgedrückt. Ich habe dies Auch auf die Dt. RV Bund bezogen. RV Bund ist zu dieser Verfahrensweise wohl wieder übergegangen.
Zweiflerinam 05.08.2008 | 16:53
Ich habe gerade meine Bekannte angemailt, die vor kurzen Folgendes in ihrem Bescheid erhalten hat: "Parallel zur Weiterzahlung prüfen wir durch die Einschaltung der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung auf einen Teilzeitarbeitsplatz. Sofern die Möglichkeit der Vermittlung besteht, erhalten Sie von uns eine gesonderte Nachricht. " Heisst das, man ist nun als Erwerbsunfähiger auch noch der Agentur für Arbeit ausgeliefert ? Wird man dann dort in deren Mühlen eingebunden ?
Rosannaam 05.08.2008 | 17:56
In diesem Falle wohl: JA. Wie gesagt, dies ist evtl. eine Rechtsauslegung/Arbeitsanweisung der DRV Bund. Bei uns (DRV -Regionalträger) ist dies nicht der Fall. Vermutlich wird bei der AfA nur "pauschal" angefragt, ob bei dem Leistungsvermögen/der bisherigen Berufstätigkeit Aussicht auf einen Teilzeitarbeitsplatz besteht. So in etwa war es früher. Aber wie gesagt, genau weiß ich das nicht.
sippam 05.08.2008 | 18:27
Aha - da nennt sich der Laden DRV und macht doch eas er will. Was ist denn mit der Gleichbehandlung der Versicherten ???
Schwarzwälderam 06.08.2008 | 07:58
Laut Rechtshandbuch der RV Bund zu § 43 SGB VI besteht bei einem LV von 3-unter 6 Stunden Ansrpuch auf Rente wegen teilweiser EM. Ist der Versicherte zusätzlich arbeitslos besteht Anspruch auf Rente wegen voller EM (auf Zeit). Davon kann dann auch kein Sachbearbeiter abrücken.
Zweiflerinam 06.08.2008 | 08:31
Was heißt das im konkreten Fall meiner Bekannten, die diesen Zusatz im Bescheid hat ?
@Schwarzwälderam 06.08.2008 | 09:10
Dann lesen Sie das Rechtshandbuch diesbezüglich bitte auch vollständig. Es steht auch ganz genau aufgeführt, in welchen Fällen die AfA einzuschalten ist und nicht pauschal vom verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist. Und die Praxis zeigt, dass das nicht allzu wenige Fälle betrifft!
Schwarzwälderam 06.08.2008 | 09:24
Es wird lediglich vermehrt geprüft ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Es wird nicht mehr wie vor 2006 pauschal von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen. D.h. wenn das Arbeitsamt oder der RV Träger (eher unwahrscheinlich) nicht in der Lage ist innerhalb eines Jahres nach Stellung des Antrages einen Teilzeitarbeitsplatz zu vermitteln wird volle EM auf Zeit gezahlt. Außer in manchen Teilen von Baden Württemberg und Bayern dürfte der (Teilzeit-) Arbeitsmarkt allerdings weiterhin verschlossen sein. Und wenn nicht, dann kann der Betroffene ja noch halbe Tage arbeiten (vom Krankheitsbild her) und es stehen entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung. Also besteht zu recht auch kein Anspruch auf volle Rente.
Rosannaam 06.08.2008 | 13:23
Laut Arbeitsanweisung der DRV XY (Regionalträger) ist von einem verschlossenen Arbeitsmarkt zwar dann auszugehen, wenn es weder dem RV-Träger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb 1 Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Soweit gehen wir ja konform! ABER: Weiter steht in dieser AW, daß im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte auch weiterhin GRUNDSÄTZLICH ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z.B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein. SO wird bei uns verfahren. Besteht bereits ALO, besteht natürlich sowieso der Anspruch auf die volle EM-Rente auf Zeit (Arbeitsmarktrente). Das sind ja zweifellos die einfachsten Fälle.
Schwarzwälderam 06.08.2008 | 15:17
So sehe ich das auch.
Schwarzwälderam 06.08.2008 | 14:34
Bei dem Regionalträger wo ich arbeite ist das auch so, aber eben nicht bei der DRV Bund.
Realistam 06.08.2008 | 14:50
Mir ist nicht nur ein Frührentner bekannt, der mit einem regelmäßigen Hinzuverdienst seine Rente aufbessert. (Ich gehöre ebenfalls dazu!) An eine allgemeine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes kann ich daher absolut nicht glauben! Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass zunächst die individuellen Vermittlungschancen geprüft werden, bevor eine "Arbeitsmarktrente" bewilligt wird!
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