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Kompliziert:lange weg, nun zurück!

von hamburgerin15.11.2009 | 18:38
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe nach meiner Schulausbildung,Lehre und weiteren 2 Arbeitsjahren in Deutschland die letzten 28 Jahre in der Schweiz und UK gelebt,bzw. gearbeitet und dort 3 Kinder. Ich bin jetzt wieder in Deutschland und arbeitete für meinen UK Arbeitgeber nach dem 180 Tage Entsendeabkommen. Ich kann weiterhin in Deutschland für meinen Arbeitgeber aus UK arbeiten, möchte aber eigentlich wieder dauerhaft in Deutschland ansässig werden (Entfall des Entsendeabkommens). Weiterhin möchte ich einen Mann aus NRW heiraten.... Meine Fragen: - Was muss ich tun, um meine Rentenansprüche aus D, Schweiz, Uk zu klären/Zusammenzuführen - Kann ich durch freiwillige Beiträge an die deutsche Rentenkasse verbessern meine Ansprüche verbessern, da nur 5 Jahre in Deutschland eingezahlt - (Wie) werden Erziehungszeiten berücksichtigt, die im Ausland geleistet wurden? - Habe ich evtl. auch Rentenansprüche aus meiner 1. Ehe in UK, 13 Jahre (von meinem verstorbenen Mann, der allerdings wiederverheiratet war, derzeit bezieht die 2. Frau alle Zahlungen. -Welche Ansprüche erwerbe ich wann bei Heirat mit einem deutschen Partner? Bitte um zahlreiche und kompetente Rückmeldungen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vielen Dank an -_- für die Antworten.

Ich empfehle Ihnen, eine vollständige Klärung Ihres Versicherungskontos unter Berücksichtigung der CH und UK-Zeiten zu beantragen. Da Sie zuletzt Versicherungszeiten nach britischem Recht zurückgelegt haben, wäre hierfür entweder die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg oder falls Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. Knappschaft-Bahn-See geführt wird, einer dieser Träger für Sie zuständig.

Bezüglich freiwilliger Beiträge nur ergänzend die Information, dass eine Solche auch neben einer Pflichtversicherung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz zulässig ist. Da Ihre Ansprüche aber durch die ausländischen Beiträge gewahrt sind, ist dies nicht erforderlich, allenfalls zur Steigerung Ihres deutschen Rentenanspruches. Freiwillige Beiträge können im Übrigen aber nur für das Laufende Jahr entrichtet werden, bzw. bis zum 31. März des Folgejahres rückwirkend auf das Vorjahr.

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland (bzw. der Schweiz) können nach deutschem Recht grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Beschäftigung oder Tätigkeit nach deutschen Rechtsvorschriften für diese Kindererziehung unterbrochen haben. Dies scheint nach Ihrer Darstellung wohl nicht der Fall zu sein. Inwieweit Zeiten der Kindererziehung nach britischem und schweizerischem Recht angerechnet werden können, können Ihnen nur die ausländischen Versicherungsträger mitteilen.

1 Antworten

-_-am 15.11.2009 | 19:50
1. - Was muss ich tun, um meine Rentenansprüche aus D, Schweiz, Uk zu klären/Zusammenzuführen Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. 2. - Kann ich durch freiwillige Beiträge an die deutsche Rentenkasse verbessern meine Ansprüche verbessern, da nur 5 Jahre in Deutschland eingezahlt 5 Jahre = 60 Kalendermonate reichen für eine Regelalters- oder Hinterbliebenenrente. Darüber hinaus lohnt die Zahlung aus Rendite- und Risikogründen nicht. Die im Ausland (CH, GB) von Ihnen zurückgelegten Zeiten werden bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen mit berücksichtigt! 3. - (Wie) werden Erziehungszeiten berücksichtigt, die im Ausland geleistet wurden? siehe 1. - oben 4. - Habe ich evtl. auch Rentenansprüche aus meiner 1. Ehe in UK, 13 Jahre (von meinem verstorbenen Mann, der allerdings wiederverheiratet war, derzeit bezieht die 2. Frau alle Zahlungen. Dazu müssen Sie beim britischen Rentenversicherungsträger nachfragen, wenn Ihr 1. Ehemann in GB versichert war. 5. - Welche Ansprüche erwerbe ich wann bei Heirat mit einem deutschen Partner? http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11930/SharedDocs/de…
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