Die Hinzuverdienstgrenze wird immer von den Entgeltpunkten der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen EM errechnet. Das ist die individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt brutto bei einer vollen TEM-RT 881,48 EUR und bei einer ½ TEM-RT 1.073,10 EUR.
Die genauen Hinzuverdienstgrenzen ersehen Sie in der Anlage 19 des Rentenbescheides.