Hallo Wfbm-Beschäftigter,
grundsätzlich ist es kein Problem, wenn Sie einen Minijob neben der Erwerbsminderungsrente ausüben.
Bitte achten Sie auf die von KSC bereits genannten Grenzen und teilen Sie die Aufnahme des Minijobs dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.