Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Konsequenzen bei Verlassen der Wfbm

von Wfbm-Beschäftigter04.07.2019 | 12:48
969 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich sehe mich finanziell gezwungen die Wfbm zu verlassen, um einen Minijob anzunehmen bei dem ich mehr verdienen kann als momentan 1,90€/h auf meinem 50%igen Aussenarbeitsplatz. Eigendlich darf ich ja 6300€ im Jahr hinzuverdienen... Welche Risiken entstünden dadurch im Bezug auf die Erwerbsminderungsrente? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wfbm-Beschäftigter,

grundsätzlich ist es kein Problem, wenn Sie einen Minijob neben der Erwerbsminderungsrente ausüben.

Bitte achten Sie auf die von KSC bereits genannten Grenzen und teilen Sie die Aufnahme des Minijobs dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Galgenhumoram 04.07.2019 | 13:23
also solange Sie unter 15h in der Woche bleiben und die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 nicht überschreiten, sollten keine Probleme für den laufenden Bezug darstellen. Info an die RV ist jedoch erforderlich. Auswirkungen dürfte es jedoch dahingehend geben, als das lediglich nur noch Beiträge aus dem Minijob gezahlt werden (entweder Pauschalbeiträge oder bei geringe Pflichtbeiträge). Als WfBm- Teilnehmer werden für Sie festgelegte Beiträge gemeldet und gezahlt, bei denen nicht der geringe Stundenlohn als Grundlage dient. Diese quasi "Normalbeiträge" dürften dann eine Altersrente erhöhen. Fordern sie sich am besten einen aktuellen Versicherungsverlauf an, aus denen die gemeldeten Wfbm-Entgelte hervorgehen.
Wfbm-Beschäftigter am 04.07.2019 | 14:14
Da meine Erwerbsminderungsrente schon hochgerechnet wurde, bewirken die gezahlten RV-Beiträge in meinem Fall nichts. Ich bekomme seitdem auch keine jährliche Rentenbescheinigung bzw. -Info mehr. Der Schritt zum Verlassen der Wfbm fällt mir nicht leicht... aber es geht nicht anders. Vielen Dank!!
KSCam 04.07.2019 | 16:56
Als freier Bürger können Sie selbstverständlich die WfbM jederzeit verlassen, das ist ja kein Gefängnis. Als EM Rentner stellt ein Minijob grundsätzlich auch kein Problem dar solange Sie unter 3 Stunden täglich arbeiten und die 450€ Grenze einhalten. Ist ganz allein Ihre freie Entscheidung sich einen Minijob zu suchen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026