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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Norddeutsche,
neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit dem Grundanspruch der Erwerbsminderungsrente nicht entgegensteht.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit weiterhin teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit die vorliegende teilweise oder volle Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch zumindest dem Grunde nach (ob es durch die Höhe des Hinzuverdienstes zu einer Anrechnung und damit zu einer Kürzung der Rente kommt, wird im Einzelfall geprüft). Wird dagegen die teilweise oder volle Erwerbsminderung durch die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit beseitigt, kann Ihnen die Rente nicht mehr gewährt werden.
Um dies prüfen zu können, teilen Sie Ihrer Sachbearbeitung bitte kurz mit, ab wann und in welchem Umfang Sie die Beschäftigung aufnehmen. Zusätzlich prognostizieren Sie bitte die Höhe Ihres Hinzuverdienstes für das laufende Kalenderjahr.
Die weitere Entscheidung obliegt dann Ihrer Sachbearbeitung. Grundsätzlich laufen ggf. notwendige Nachfragen über Sie als Versicherte(n). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie keine direkte Anfrage beim Arbeitgeber wünschen und dass jeglicher Schriftwechsel über Sie geht.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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