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Experten-Antwort

Kontaktiert die DRV einen Mini-Job-Arbeitgeber

von Norddeutsche14.05.2020 | 21:40
372 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte volle EW-rente. Wenn ich einen Mini-Job antrete, und diesen natürlich ordnungsgemäß bei der DRV melde, kontaktiert die DRV diesen Arbeitgeber oder verlangt von mir Unterlagen die nur der Arbeitgeber ausfüllen kann? Wenn ja, warum und was genau wird dort kommuniziert und mit welcher Begründung? Aus meiner Erfahrung ist es eher schwer einen Mini-Job zu bekommen, da man ja bereits in der Anzahl der Stunden eingeschränkt ist - dies nun auch noch mit Krankheit zu begründen lässt die Chancen wohl direkt unter Null fallen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2020 | 11:38

Guten Tag Norddeutsche,

neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass die ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit dem Grundanspruch der Erwerbsminderungsrente nicht entgegensteht.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit weiterhin teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt. Solange die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit die vorliegende teilweise oder volle Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht der Rentenanspruch zumindest dem Grunde nach (ob es durch die Höhe des Hinzuverdienstes zu einer Anrechnung und damit zu einer Kürzung der Rente kommt, wird im Einzelfall geprüft). Wird dagegen die teilweise oder volle Erwerbsminderung durch die ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit beseitigt, kann Ihnen die Rente nicht mehr gewährt werden.

Um dies prüfen zu können, teilen Sie Ihrer Sachbearbeitung bitte kurz mit, ab wann und in welchem Umfang Sie die Beschäftigung aufnehmen. Zusätzlich prognostizieren Sie bitte die Höhe Ihres Hinzuverdienstes für das laufende Kalenderjahr.

Die weitere Entscheidung obliegt dann Ihrer Sachbearbeitung. Grundsätzlich laufen ggf. notwendige Nachfragen über Sie als Versicherte(n). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie keine direkte Anfrage beim Arbeitgeber wünschen und dass jeglicher Schriftwechsel über Sie geht.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mitleseram 15.05.2020 | 06:50
Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, sind Sie laut Rentenbescheid selbst verpflichtet,ihrem Rentenversicherungsträger jede Arbeitsaufnahme unaufgefordert mitzuteilen. Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem Entgelt von maximal 450,00 EUR. Aufgrund des gesetzlichen Mindestlohnes von 9,35 EUR in der Stunde können als Minijobber somit maximal 48 Stunden pro Monat gearbeitet und abgerechnet werden. Das restleistungsvermögen bei einer vollen Erwerbsminderung liegt bei weniger als 3 Stunden täglich. Daran kann man leicht erkennen, dass es die von Ihnen befürchteten Einschränkungen in der Praxis gar nicht geben kann. Falls Sie "vergessen" haben, der DRV eine Arbeitsaufnahme zu melden, wird ihr Rentenversicherungsträger spätestens nach der Sofortmeldung des Arbeitsgebers mit Ihnen in Kontakt treten. In der Regel erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und zurücksenden müssen.
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