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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Wendrich24.02.2017 | 08:27
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Guten Tag,Ich habe einen Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme mit allen dazugehörigen Papieren eingereicht und habe nun ein Bescheid über Kontenklärung bekommen. Ich bin seit meiner Ausbildung im gleichen Betrieb und war noch nie arbeitslos. Ungeklärt ist die Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn. Dieser Zeitraum beträgt 10 Wochen. Warum muß ich diese Zeit begründen? Laut Arbeitsagentur müssen erst Zeiten begründet werden die 4 Monaten überschreiten.Das ist doch einfach ein friktioneller Zeitraum den jeder Schüler zwischen Ende der Schulzeit und Ausbildungsbeginn hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Wendrich,

zu Ihrer Frage schauen Sie bitte in den folgenden Eintrag im Expertenforum:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=34108

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6 Antworten

Klugpuperam 24.02.2017 | 08:48
Die Rentenversicherung weiss ohne Ihr Zutun nicht, was in siesem Zeiraum war. Daher haben Sie nun die Möglichkeit, auf Sachverhalte hinzuweisen, die Ihren Rentenanspruch erhöhen können. Eine unvermeidliche Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (Ferien zwischen Schulende und Beginn der Lehre) können berücksichtigt werden, falls keine anderen anrechnenbaren Zeiten in diesem Zeitraum liegen. Also entsteht in diesem Zeitraum keine Lücke im Versicherungskonto. Ohne Ihre Mitwirkung klärt sich das Versicherungskonto jedoch nicht, daher werden Sie ein paar Angaben machen müssen.
Landeiam 24.02.2017 | 08:38
ich hab damals zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn gearbeitet und somit Anrechnungszeiten erworben. Ich war froh, dass mich die DRV darauf hingewiesen hat und die Lücke im Konto geschlossen werden konnte.
oder soam 24.02.2017 | 09:24
Wie und wo haben Sie denn Ihre Kontenklärung erledigt? Bei einer fachkundigen Aufnahme (z.B. beim örtlichen Versicherungsamt; bei Sprechtagen und A+B-Stellen der DRV wegen Zeittaktvorgaben nur noch bedingt...) hätte man Sie befragt und ergänzend angegeben: von xxx (Tag nach Schulzeitende) bis xxx (Tag vor Beginn Ausbildung): keine versicherungspflichtige Beschäftigung/keine Anrechnungszeit - Ferien nach Schule/vor Ausbildung und damit wäre die Übergangszeit geklärt gewesen und fände sich entsprechend im Versicherungsverlauf zu Ihrem geklärten Konto. Zugegeben: die Sachbearbeitung hätte diesen Umstand auch gesondert bei Ihnen erfragen können - aber das kostet Mitdenken, Zeit und Mühe, was bei einigen Rententrägern nicht mehr gewünscht ist (Laufzeitengedöns und Benchmarking-Unfug lassen grüßen!)...
Schadeam 24.02.2017 | 09:53
Ein kurzer Satz nach dem Motto "in der fraglichen Zeit lagen Ferien =Übergang zwischen Schule und Lehre" genügt vollkommen, wenn sonst alles in Ordnung ist. Dann ist die Sachbearbeitung zufrieden und viel Mühe haben Sie damit doch auch nicht, oder?
Lisam 24.02.2017 | 11:06
Es wird sein wie =//= schrieb, das wird ein maschineller Bescheid sein. Der nichts mit dem Reha-Antrag zu tun hat. Ist das eine Aufforderung zur Kontenklärung oder bereits ein Bescheid, weil Sie zuvor schon mal zur Kontenklärung aufgefordert wurden? Ist denn die Berufsausbildung auch als solches im Versicherungsverlauf gekennzeichnet oder sagen Sie uns jetzt nur, dass Sie zu dem Zeitpunkt die Ausbildung begonnen haben? Wenn die Zeit bereits als Berufsausbildung gekennzeichnet ist, reicht es wenn Sie bei der nächsten Kontenklärung angeben, dass Sie in der Zeit "Ferien" hatten. Wenn die Zeit nicht als Berufsausbildung gekennzeichnet ist, sollen Sie bei Gelegenheit den Lehrvertrag aber viel wichtiger das Abschlusszeugnis/Gesellenbrief/etc. in Kopie einsenden. Die Kontenklärung hat nichts mit der Reha oder der Agentur für Arbeit zu tun und auch Lücken im Versicherungsverlauf von 1 2 3 Monaten werden rausgefragt (sofern vorhanden) und müssen Beantwortet werden. Keine Ahnung wie die Agentur für Arbeit auf so einen Unfug kommt. MfG Lis
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