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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Andrea Sommer22.06.2015 | 11:20
1391 Ansichten
4 Antworten

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Leider finde ich meinen alten SV-Ausweis aus DDR-Zeiten nicht mehr.Haben Sie einen Tip, wo ich noch anfragen könnte, um an die Lohnunterlagen ranzukommen? Die Betriebe, in denen ich gearbeitet habe, existieren alle nicht mehr. Sollte es keine Möglichkeit mehr geben, die damaligen Verdienstunterlagen zu besorgen, wird dann bei der Kontenklärung trotzdem für die fehlenden Jahe ein Pauschalbetrag angesetzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Sommer,

bzgl. der Nachweise kann ich denvorherigen Beiträgen nur zustimmen. Stellen sie einen Antrag auf Kontenklärung und reichen Sie alle Unterlagen ein, die Sie für die fraglichen Zeiten nioch beibringen können.

Für anrechenbare Zeiten, in denen keine Lohnunterlagen mehr vorliegen, werden die Zeiträume (je nach Branche und Qualifikation) mit Tabellenwerten ersetzt.

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3 Antworten

ojeam 22.06.2015 | 11:34
Haben Sie denn noch nie an den Aufrufen zur Kontenklärung teilgenommen?. Wenn Sie selbst keinerlei Unterlagen mehr haben, wird es wohl mit einer Anerkennung dieser Zeiten nichts werden. Schauen Sie mal, ob Sie noch Arbeitsverträge, FDGB Talonkarten, Beurteilungen , Lohn-und Gehaltszettel und ähnliches haben. Vieleicht gibt es noch Nachfolgefirmen, die die Unterlagen evtl. noch haben-die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr mau.
G.am 22.06.2015 | 11:43
Sie müssen schon irgendwie nachweisen, oder zumindest glaubhaftmachen, dass Sie einer Beschäftgiung nachgegangen sind. Bei großen noch existierenden/großen Betrieben (Bahn, Deutsche Seereederei, NVA, etc. gibt es noch Unterlagen), obwohl die Aufbewahrungsfristen am 31.12.2012 abgelaufen sind. Viele Archivunterlagen werden heute von "Rhenus" und ähnlichen Firmen verwaltet. Bevor diese aber nachschauen um ggf. eine Zeit/Entgelte zu bescheinigen, wollen diese eine Gebühr dafür haben. Und dann ist noch nicht einmal sichergestellt, dass die auch was finden. Ansonsten gilt: So viele Unterlagen wie möglich zusammentragen, die die fehlenden Zeiträume belegen und dann der DRV einreichen.
Jonasam 22.06.2015 | 14:18
Hallo Frau Sommer, machen Sie eine Aufstellung für den Rentenversicherungsträger fertig, wann Sie wo gearbeitet haben. Geben Sie zusätzlich an, welcher Tätigkeit Sie nachgegangen sind. Fügen Sie alle Unterlagen bei, die Ihnen über die Beschäftigungsverhältnisse noch vorliegen. Die Unterlagen schicken Sie zur DRV und geben an, dass der SV-Ausweis verloren ist. Der RV Träger versucht dann, entsprechende Unterlagen zu besorgen. Das Problem wird sein, dass viele Arbeitgeber nicht mehr existieren oder die Unterlagen mittlerweile vernichtet haben. Sollten keine Unterlagen mehr beigebracht oder beigezogen werden, kommt als Mittel der Glaubhaftmachung auch Zeugenaussagen in betracht (Name und Anschrift sollten Ihnen aber bekannt sein). Die Zeugenaussagen würde auch der RV-Träger aufnehmen. Zum Ausfüllen sollten Sie neben dem Vordruck V100 auch den Vordruck V700 verwenden (Haben Sie Kinder? Dann Vordruck V800 auch ausfüllen.). Sie können sich beim Ausfüllen der Unterlagen durch das Versicherungsamt, die Auskunfts- und Beratungsstelle oder einen Versichertenältesten/Versichertenberater helfen lassen. Die Daten und Unterlagen sollten Sie natürlich dann parat haben. MfG Jonas
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