Hallo Frank_L,
sicherlich ist es sinnvoll Zeiten, die für eine spätere Rente benötigt werden, frühzeitig zu klären. So können Lücken durch später nicht mehr vorhandene Nachweise vermieden werden. Dies gilt auch für Zeiten im Ausland.
Im Rahmen der Kontenklärung beim deutschen Rentenversicherungsträger werden daher im Regelfall auch die Zeiten im Ausland geklärt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein Vertragsland oder ein EU/EWR-Mitgliedsland handelt, da es hier nach den einschlägigen Regelungen ggf. zur Zusammenrechnung von Zeiten aus diesen Ländern zum Anspruchserwerb kommt.
Wir empfehlen Ihnen daher die gewünschten Angaben gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung