Das wäre eindeutig!
Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin auf!
Das werde ich machen.
Vielen Dank für die Hilfe.
...muss wohl noch eine etwas 'unerfahrene' Sachbearbeiterin gewesen sein, da die eindeutige Leistungsbestätigung (ALG) der KK völlig ausreichend ist ;-)
Nebenbei müsste die Sachbearbeiterin ohne (eindeutiges) KK-Ergebnis dann mit 'Logik' die Alo-Zeiten den wahrscheinlichen Leistungsarten zuordnen - überfordern Sie sie damit ja nicht und weisen nicht auf
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
hin. *g
> Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin
Der ist ja schon erfolgt! Hier kommt man wohl nur mit schriftlichen 'Hinweisen' weiter, wie in dieser Sache mit den vorgelegten Nachweisen zu verfahren ist - vielleicht hilft doch ein erneuter Kontakt mit dem Bemerken 'mal in die eigenen Rechtsanweisungen der DRV zu schauen', um diesen Sachverhalt dann glatt zuziehen.
Gruß
w.