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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Rawei16.05.2018 | 15:05
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7 Antworten

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Hallo, ich bin 1961 geboren und habe eine Rentenauskunft mit Kontenklärung bekommen. Darin waren wenige Monate im Jahr 1983 als "mögliche zusätzliche Wartezeitmonate" benannt. In dieser Zeit war ich damals kurzzeitig arbeitslos gemeldet. Ich wurde aufgefordert Nachweise darüber zu erbringen. Ich selbst habe leider das Schreiben von damals über den Leistungsbezug nicht mehr und habe somit mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufgenommen. Dort wurde ich aufgeklärt, dass diese Unterlagen nach so vielen Jahren nicht mehr vorhanden sind da die Aufbewahrungspflicht auf 5 Jahre begrenzt sei und mir wurde geraten mich mit meiner Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung zu setzen, da dort alles archiviert werde. Ich habe dann mit der KK telefoniert und habe von dort eine schriftliche Bescheinigung über die damals eingezahlten Beiträge der Agentur für Arbeit über die genannten Monate bekommen. Diese Bescheinigung habe ich dann an die DRV weitergeleitet und habe daraufhin von der zuständigen Sachbearbeiterin ein weiteres Schreiben bekommen, in dem sie mir mitteilt, dass die Bescheinigung der KK nicht ausreichend wäre. Ich möchte jetzt fragen wieso die Bestätigung der KK nicht gilt? Mit freundlichen Grüßen Rawei

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rawei,

Sie sollten direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin besprechen, weshalb die Bestätigung der Krankenkasse nicht ausreichend ist. Vermutlich geht aus der Bestätigung nicht hervor, ob es sich um den Bezug von Arbeitslosengeld oder den Bezug von Arbeitslosenhilfe gehandelt hat. Nur bei Bezug von Arbeitslosengeld sind die Monate für die Wartezeit von 45 Jahren anrechenbar, nicht aber bei Bezug von Arbeitslosenhilfe.

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6 Antworten

Raweiam 16.05.2018 | 15:49
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In der Bescheinigung steht drin: "Bezieher von Arbeitslosengeld" MfG Rawei
Fastrentneram 16.05.2018 | 16:08
Das wäre eindeutig! Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin auf!
Raweiam 16.05.2018 | 16:28
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In der Bescheinigung steht drin: "Bezieher von Arbeitslosengeld" MfG Rawei
Das wäre eindeutig! Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin auf!
Das werde ich machen. Vielen Dank für die Hilfe.
W*lfgangam 16.05.2018 | 19:40
Das wäre eindeutig! Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin auf!
Das werde ich machen. Vielen Dank für die Hilfe.
...muss wohl noch eine etwas 'unerfahrene' Sachbearbeiterin gewesen sein, da die eindeutige Leistungsbestätigung (ALG) der KK völlig ausreichend ist ;-) Nebenbei müsste die Sachbearbeiterin ohne (eindeutiges) KK-Ergebnis dann mit 'Logik' die Alo-Zeiten den wahrscheinlichen Leistungsarten zuordnen - überfordern Sie sie damit ja nicht und weisen nicht auf http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… hin. *g > Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrer Sachbearbeiterin Der ist ja schon erfolgt! Hier kommt man wohl nur mit schriftlichen 'Hinweisen' weiter, wie in dieser Sache mit den vorgelegten Nachweisen zu verfahren ist - vielleicht hilft doch ein erneuter Kontakt mit dem Bemerken 'mal in die eigenen Rechtsanweisungen der DRV zu schauen', um diesen Sachverhalt dann glatt zuziehen. Gruß w.
W*lfgangam 16.05.2018 | 20:17
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
..................................................
Daß SGB_2-Leistungsberechtigte keinen Anspruch auf EU-Rente haben bewertet der Wolfgang wie ? Zuerst werden erwerbslose Hartz4-Opfer in bittere Armut getrieben und in 1-€URO-Sklavenjobs gepresst und wenn sie gesundheitlich nicht mehr können, erhalten sie noch nicht einmal EU-Rente ! Würg...
...in welcher Frage haben Sie sich denn mit dieser Antwort HIER im Beitrag verirrt? Nebenbei wäre mir neu, dass es bereits eine E-uropäische U-ninon Rente geben würde! ;-) HotRod, bleiben Sie bei dem was Sie können - und das ist keinesfalls Rente! ...vielleicht aktiver Flohmarktsbesucher nach Sonderausgaben von Lektüren alter EU-Rententräumer/will ich aber wirklich gar nicht wissen. Gruß w. PS: Ihre Erstfeststellung ist schlicht falsch, wenn Sie wenigstens die Grundvoraussetzungen einer _EM_-Rente kennen würden – schade, so viele Jahre hier im Forum, und nix – einfach keinen Nano – hinzugelernt.
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