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Kontenklärung

von Indil09.11.2007 | 11:05
1340 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich muß Formulare zur Kontenklärung ausfüllen, muß ich die nur in Bezug auf die angegebenen Fehlzeiten ausfüllen? Da wird z.B. gefragt, ob ich arbeitslos war, klar, war ich schon mal, aber nicht in dem zeitraum! Ferner wird gefragt, ob ich meine Kinder 10 Jahre lang erzogen habe, meine Kinder sind aber beide noch nicht 10! Es wäre nett, wenn sie mir helfen könnten!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.11.2007 | 15:10

Wenn Sie selbst nicht im Besitz entsprechender Nachweise sind, können Sie sich nur an die Stelle wenden, die die Lohnunterlagen Ihres Betriebs aufbewahrt. Wenn Ihr ehemaliger Betrieb (bzw. der Rechtsnachfolger) noch existiert, sollten Sie sich daher direkt an diesen wenden. Existiert der Betrieb nicht mehr, können Sie es bei folgender Stelle versuchen: Rhenus-Office Systems GmbH, Märkische Allee 1 - 11, 14979 Großbeeren. Da die Unterlagen zur Auszahlung der Jahresendprämien jedoch häufig nicht mit den Lohnunterlagen geführt wurden und für diese Unterlagen auch kürzere Aufbewahrungsfristen galten, ist nicht sicher, ob entsprechende Nachweise überhaupt noch vorhanden sind. Versuchen sollte man es aber sicher trotzdem. Allerdings sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Anforderungen bei der Rhenus-Office Systems GmbH kostenpflichtig sein können.

Tip:

Bevor Sie sich die Mühe machen, nach Unterlagen für die Jahresendprämie zu recherchieren, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie in den betreffenden Jahren mit Zusatzversorgung nicht ohnehin schon die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erreicht haben (ersichtlich im Versicherungsverlauf des Rentenbescheids oder im Überführungsbescheid des Versorgungsträgers - im Zweifel können Sie auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers nachfragen). Sollte Ihr Entgelt diese Grenze in den einzelnen Jahren bereits überschritten haben, wäre der Aufwand für die Recherche letztlich leider umsonst, da oberhalb dieser Grenze keine Beträge in der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.

5 Antworten

Tomam 09.11.2007 | 11:30
Die Fragen beziehen sich auf nicht gespeicherte Zeiten, sollten die Arbeitslosigkeitszeiten schon gespeichert sein, sind Angaben dazu nicht mehr erforderlich. Kindererziehungszeiten werden nur bis zum Antragsdatum gespeichert, deshalb können sie die Frage nach Erziehung bis zum 10 Lebensjahr bejahen. Die Zeiten bis zum 10 Lebensjahr werden bei einem nächsten Antrag dann vervollständigt.
Schadeam 09.11.2007 | 11:28
wenn die Kinder noch nicht 10 sind, antworten Sie einfach "werden bis heute erzogen". Eine frühere Arbeitslosigkeit (die wohl schon im Versicherungsverlauf drinsteht) brauchen Sie nicht nochmal aufführen. Machen Sie sich einfach bewußt, dass mit der Kontenklärung das geklärt werden soll, was unklar ist- also fehlende Zeiten. Und vielles, was im Bogen abgefragt wird, trifft nicht zu. So ist das halt mit Vordrucken. (Und wenn Sie was verdeutlichen wollen, können Sie ja noch in freier Form Anmerkungen machen.)
Schwarzwälderam 09.11.2007 | 11:50
Diese Fragen hätte man sich alle selber beantworten können, wenn man die Erläuterungen zum Antrag durchgelesen hätte. Dabei handelt es sich nicht um "Kleingedrucktes" sondern um wichtige Hinweise zum Antragsverfahren.
???am 09.11.2007 | 13:10
Hallo Schwarzwälder Dieses Forum existiert, um Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Von Belehrungen, sich selber zu helfen habe ich in den Forenregeln noch nichts gesehen Grüß Gott
Ingrid Rakusam 12.11.2007 | 11:01
Ich benötige die Unterlagen für die Jahresendprämienentgelte für Ingrid Rakus, ehem. "Bella"Schuhfabrik und Rakus, Klaus-Dieter ehem. VEB Komb. "O.Grotewohl" Böhlen Sind Sie dafür der richtige Ansprechpartner? Können Sie mir diese nennen? Danke
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