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Kontenklärung

von Martin07.11.2007 | 19:37
1252 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich habe mal eine Frage. Und zwar bekommen zur Zeit mehrere Bekannte einen "Kontoauszug" der Rentenversicherung mit der Aufforderung zur Kontenklärung für Zeitraum-Lücken. Ich bin 24 und möchte mein Konto gerne jetzt schon klären, falls dies nötig ist. An wen muss ich mich da wenden? Vielen Dank im Voraus.

2 Antworten

Useram 08.11.2007 | 06:57
Normalerweise ist es mit 24 noch nicht notwendig eine Kontenklärung zu beantragen. Sie haben ja noch ein wenig Zeit bis zur Rente ;-) Sollten Sie dies trotzdem wollen, können Sie sich entweder an den nächstgelegenen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung wenden (der wird Ihnen gegebenenfalls auch sagen bei welchem Träger Sie versichert sind), oder Sie gehen zu Ihrer Stadtverwaltung/Gemeinde.
Nixam 08.11.2007 | 07:00
Sie wenden sich einfach an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung. Der steht z.B. in Ihrem SOzialversicherungsausweis drin. Oder Sie gehen mit dem Cursor auf dieser Seite links auf "Beratungsstellen", geben Ihre Postleitzahl ein und wissen sofort, wohin Sie sich wenden müssen, welche Beratungsstelle an Ihrem Wohnort am Nächsten ist. Haben Sie über das 17. Lebensjahr die Schule besucht, sollten Sie Ihr letzten Schulabschlusszeugniss mitnehmen, um evtl. eine vorliegende Lücke bis Ausbildungsbeginn zu schliessen. Ansonsten, wenn Sie eine Berufsausbildung gemacht haben, liegen Ihre Meldebescheinigungen des Arbeitgebers ja bei Ihnen vor. Wenn da etwas unstimmig ist, können Sie das in der Beratungsstelle klären/klären lassen.
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