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Kontenklärung / Anrechnungszeiten

von HaGü25.03.2008 | 19:38
1292 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe zwei Fragen zur Kontenklärung/Anrechnungszeiten: 1. Mein Versicherungsverlauf beginnt mit der Lehrzeit. Habe vorher von 1978-1980 die Handelsschule besucht. Kann ich mir diese Zeiten noch anerkennen lassen ? Und welchen Vorteil hätte das ? 2. Wir haben 2 Kinder (geb. 1994 und 1995) und sind beide berufstätig. Meine Frau arbeitet in Luxemburg. Könnte ich mir in D jetzt noch Kindererziehungszeiten anrechnen lassen ? Meiner Frau wurden in L entsprechende Zeiten angerechnet. DANKE für Ihre Hilfe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2008 | 09:49

Der Besuch einer Handelsschule wird als Anrechnungszeit anerkannt, sofern die Zeit nach dem 17. Lebensjahr liegt. Anrechnungszeiten fließen beim späteren Rentenfall in die Rentenberechnung mit ein.

Kindererziehungszeiten können beim Vater anerkannt werden, sofern die Kinder überwiegend von ihm erzogen worden sind bzw. eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde, dass Zeiten der Kindererziehung beim Vater angerechnet werden sollen. Diese Erklärung kann jedoch nur für künftige Kalendermonate abgegeben werden. Eine Erklärung für rückliegende Zeiten ist nicht möglich.

1 Antworten

Schadeam 25.03.2008 | 22:11
sofern die Schulzeit ab dem 17. Lj liegt, ist diese Anrechnungszeit. Wie diese Zeit dann bewertet wird, hängt von den Gesetzen ab, die dann gelten, wenn Sie mal in Rente gehen. Die kennt heute keiner, schaden kann die Anrechnungszeit aber auch nicht. Die Kinder können beim Vater anerkannt werden, wenn dieser sie nachweislich "überwiegend erzogen" hat. Eindeutig wäre dies, wenn Sie Hausmann und die Frau berufstätig war. Das hängt letztlich von den Verhältnissen des Einzelfalles ab.
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