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Experten-Antwort

Kontenklärung - Bezug von BAFöG und Leistungen nach SGB II und III

von Trampolin27.03.2014 | 15:55
2624 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe für meine Freundin eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und eine Antwort bekommen, dass noch ungeklärte Zeiten vorhanden sind. Ich habe mich jetzt tagelang durch die Akten gewühlt und dabei vermutlich ein grosses Problem festgestellt: Folgender Verlauf: 07/2003 bis 12/2003 „Arbeitslosenhilfe SGB III“ 01/2004 bis 05/2004 „Leistung zu Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II“ (lt. Agentur f. Arbeit) bzw. "Pflichtbeitragszeit, ALG II ohne Arbeitslosigkeit“ (lt. Deutsche RV) 06/2004 bis 05/2005 "Leistung zu Sicherung d.Lebensunterhaltes SGB II" (lt.Agentur f. Arbeit) ; diese Zeiten sind bei der Deutschen RV (noch) nicht bekannt Fast parallel dazu: 10/2003 bis 10/2007 Studium mit Bezug von BAFöG Meine Fragen: 1. Das Problem wird euch sicher schon aufleuchten: Ein Bezug von BAFöG und „ALH“ bzw. später „ALGII“ bzw. „Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ zur gleichen Zeit ist doch sicher nicht gesetzestreu!? Oder gibt es Fälle / Umstände in denen es doch möglich ist? 2. Was könnte im schlimmsten Fall passieren, sofern es heisst, es wurden Leistungen zu Unrecht bezogen? Ich gehe davon aus, dass die deutsche RV dass der Agentur für Arbeit meldet!? 3. Wenn es eine Rückzahlung und Strafzahlung im 4-stelligen Bereich geben sollte, überlege ich, ob es wirklich Sinn macht, das Studium bei der Deutschen RV anzugeben? 4. Welche Nachteile könnten dann entstehen? Meine Freundin ist sich nicht mehr sicher, aber ehrlich gesagt, war sie früher nicht sehr „aufmerksam“ und „ehrlich“ , was das anbelangt. Aber ich sage immer, die Vergangenheit holt einen immer ein. Nun hat es sich (Dank meiner Aufmerksamkeit) bei ihr gebessert. Ich möchte uns beide aber nun nicht in eine finanzielle Krise stürzen, aber ich möchte das hingegen auch geklärt wissen! Könnt ihr helfen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trampolin,

sicherlich können wir Ihnen hier nicht wirklich qualifiziert helfen.

Falls man in der Vergangenheit beim Arbeitsamt/Jobcenter zu Unrecht Leistungen bekommen haben sollte, dies in der heutigen Zeit merkt und wiederrum versucht diesen ungerechtfertigten Leistungsbezug zu rechtfertigen bzw. versucht dem Arbeitsamt/Jobcenter entsprechende Informationen vorzuenthalten, dann ist das schon eine fragwürdige Vorgehensweise.

Ob die Rentenversicherung überhaupt einen Austausch/eine Anfrage beim Arbeitsamt/Jobcenter tätigen wird ist völlig unklar. Im Normalfall wird das nicht passieren, da die Arbeitsverwaltung Aufbewahrungsfristen von 6-7 Jahren hat. Der betreffende Zeitraum liegt länger zurück. Aber auch hier kann es Anhaltspunkte geben, dass die Rentenversicherung trotz Ablauf dieser Fristen bei der Arbeitsagentur anfragt.

Ob die Arbeitsverwaltung nicht unter Umständen genau diese Informationen auf anderen Wege bekommen wird, können Sie selbst nur sehr bedingt steuern.

Ob und wie möglicherweise zu Unrecht bezogene Leistungen überhaupt zurückzuzahlen wären (Stichwort evtl. Verjährung und ob nicht damals doch alle Angaben beim Arbeitsamt korrekt gemacht wurden), ist ebenfalls ungewiss.

Ob zur damaligen Zeit die theoretische Möglichkeit eines BaföG-Bezug und eines Arbeitslosenhilfebezuges/AloGeld II Bezug zeitgleich gegeben war, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht beantworten. Hierzu wären Informationen seitens der Arbeitsagentur erforderlich.

Auswirkungen bei der Rente sind ebenfalls schwer zu beurteilen, da dafür Ihre Angaben nicht ausreichend sind. Schul- und Studienzeiten sind rentenrelevante Zeiten, die allerdings nach aktuellem Rentenrecht selbst nicht mehr zu bewerten sind.

Allerdings handelt es sich um Rentenzeiten, die zB für die Wartezeit von 35 Jahren zu gebrauchen wären.

Also auch hier kann man keine wirklichen Empfehlungen geben.

Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Deutsche Rentenversicherung KEINE Optimierungsrechnungen erstellt, sondern eine Tatsachenspeicherung vornimmt.

Sachverhalte, die uns angezeigt werden bzw uns bekannt werden, werden dem Rentenkonto zugeführt; was wir nicht kennen können wir nicht vormerken.

Wie die jeweiligen Zeiten dann im Rentenfall zu bewerten sind, ergibt sich aus dem zukünftigen Rentenrecht, welches bei Rentenbeginn (möglicherweise erst in etlichen Jahren) gilt. Wie dieses zukünftige Rentenrecht aussehen wird und was dann günstiger wäre (mit Studium oder ohne Studium) kann natürlich heute niemand vorhersehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich Trampolin richtig verstanden habe, dann geht es um 2 Zeiten, die bei der Rentenversicherung aktuell nicht im Versicherungsverlauf auftauchen und ggf. nachgetragen werden sollen. Zum Einen um die Alo Zeit Mitte 2004 bis Mitte 2005, zum Anderen um das Studium.

Problem und bedenken -diese Zeiten geltend zu machen- bestehen wohl, da man vermutet evtl. in der Vergangenheit bzgl. zeitgleicher Bezug BaföG und AloHilfe/AloGeld II nicht ganz ehrlich gewesen zu sein.

Ich verstehe das so, dass man Angst hat evtl. von der Vergangenheit eingeholt und im schlimmsten Fall zur Rückzahlungen von zu Unrecht bezogenen Leistungen verdonnert zu werden (wo ja auch mal zu klären wäre ob nicht doch beide Leistungen nebeneinander möglich waren), weil irgendwie über Angaben beim Rententräger (Kontoklärung) und möglichen Rückfragen des Rententrägers bei der Arbeitsagentur sog. "schlafende Hunde" geweckt werden könnten.

Ich halte diese Überlegungen auch für ein wenig gewagt, aber ganz ausschließen kann man das auch nicht.

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6 Antworten

_icham 27.03.2014 | 17:25
Bafög ist nicht rentenversicherungspflichtig, d.h. die Rentenversicherung interessiert sich nur für den Zeitraum des Studiums... Ob parallel Bafög gezahlt wurde, wird nirgends abgefragt. d.h. sie reichen die Unterlagen über Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach und Beginn und Ende des Studiums mit Prüfungsdatum
Trampolinam 28.03.2014 | 14:46
Danke, erst einmal dafür dass ihr so umfangreiche und informelle Antworten gebt und nicht sprichwörtlich mit dem erhobenen Zeigefinger agiert! „Experte“ hat mich mit seinem letzten Beitrag absolut richtig verstanden. Vielleicht ist ja auch garnichts unehrliches Geschehen, Kernfrage wäre jetzt: (lassen wir einmal das BAFöG weg) Gibt es die Möglichkeit (oder gab es in der Vergangenheit die Möglichkeit) „Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhaltes“ auch als Student zu bekommen? Wenn das mit „Ja“ beantwortet wird, wäre es ja möglich dass meine Freundin zu Recht Leistungen bezogen hat. (wie gesagt unbeachtet des BAFöG) Eine derzeitige Rückzahlung plus eine mögliche Strafzahlung an die Agentur für Arbeit würde uns weit zurück werfen, zumal derzeit parallel auch noch BAFöG zurückgezahlt werden muss. Daher vielleicht meine Frage: Ist es eigentlich Pflicht das Studium anzugeben? Denn so wie es das aktuelle Rentenrecht ja vorsieht, hat es nicht mehr primär Einfluss auf die Rente und ich wage mal in die Zukunft zu schauen und sage, dass wird sich für den Rentenempfänger in der Zukunft nicht zum Positiven ändern. Danke
KSCam 28.03.2014 | 17:06
Die erste Frage ist zwar keine Rentenfrage, aber ich will es trotzdem mal versuchen: Nehmen wir einen Studenten, dessen Eltern beide gestorben sind, die sich beide nie um Weltliche Dinge wie Arbeit und Rente gekümmert haben, der also weder Unterhalt der Eltern noch Waisenrente bekommt und auch keinerlei Vermögen hat. Der bekommt doch sicher Sozialhilfe o.ä. (der Staat lässt ihn ja nicht verhungern). Zur 2. Frage: Aus Sicht der DRV gehören Schul- und Studienzeiten zu den rentenrechtlichen Zeiten, die zu klären sind. Und zwar unabhängig vom Nutzen für die Rentenhöhe. Solange aber ein Bürger nichts geltend macht, ist diese Zeit der DRV nicht bekannt und wir können den Bürger nicht mit irgentwelchen staatlichen Machtmitteln zur Kontenklärung zwingen. So gesehen tut es der DRV Sachbearbeitung nicht weh, wenn sie Studienzeiten nicht kennt. Die Sachbearbeitung hat zudem anderes zu tun als detektiv zu spielen, wenn der Bürger nichts von ihr will. PS: Warum sollte die DRV einen etwaigen Sozialleistungsmissbrauch überhaupt bemerken? Dass der Student neben dem Studium Sozialhilfe etc. bekommten hat, wird bei der Kontenklärung nicht abgefragt und selbst wenn es bekannt würde, macht sich doch kein Sachbearbeiter ans Werk dahinder Betrug zu vermuten - wie gesagt der hat ganz andere Probleme in der täglichen Arbeit.
Trampolinam 01.04.2014 | 09:34
Danke für Eure Antworten.
W*lfgangam 01.04.2014 | 19:13
Hallo Trampolin, >ALG 2 und BAFög vielleicht hilft dieser Artikel weiter (den ich auf die Schnelle fand und nur kurz überflogen haben): http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.ph… >Ist es eigentlich Pflicht das Studium anzugeben? Ja, ist eine rentenrechtliche Zeit (Anrechnungszeit) die im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten - ungeachtet der Folgewirkungen (bringt 'eh fast nix, außer Zeitwert/35 Jahre) - zu erfassen ist. In Ihrer Situation kann man natürlich schon mal 'vergessen', dass ein Studium zu den Ausbildungszeiten der DRV gehört (lässt sich spätestens bei Rentenantrag noch nachtragen). Die Lücke wird zunächst einfach mit "keine rentenrechtlichen Zeiten" beantwortet. Falls Sie Jura studiert haben, wissen Sie, was diese Falschaussage bedeutet ;-) Sie könnten das 'Problem' auch aufschieben, in dem Sie die Anfrage ignorieren - Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung gibt es nicht (so lange keine Versorgungsausgleich/Scheidung läuft) ...ein aktuell geklärtes Rentenkonto (mit Erinnerungslücken) ist der bessere Weg. Gruß w. ...im Büro hätte ich beim Wort Studium in dieser Situation spontan einen temporären Hörsturz erlitten *g
Trampolinam 03.04.2014 | 09:10
Danke Wolfgang, Du hast mir noch einmal entscheidende Hinweise gegeben. Aber was bedeutet die Angabe "keine rentenrechtlichen Zeiten" im Jura-Deutsch bzw. Falschaussage? (Ich oder meine Freundin haben kein Jura studiert.) Ich hätte für die besagten Zeiträume einfach "ohne Beschäftigung" oder derartiges angegeben!?
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