Lis hat die Fragen schon sehr ausführlich beantwortet. Haben Sie nach dem 17. Lebensjahr bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Schule besucht,
benötigt die Deutsche Rentenversicherung das Abschlusszeugnis. Beim Besuch einer weiteren Schule werden Nachweise über Beginn und Ende benötigt
(z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung, Abschlusszeugnis).
Sofern die Kindererziehungszeiten bei der Mutter des Kindes angerechnet werden, müssen Sie im Kontenklärungsantrag nur "Elternzeit" angeben und dass die Kindererziehungszeiten bei der Mutter angerechnet werden. Nachweise sind nicht erforderlich.
Sollten Sie die Kindererziehungszeiten beantragen wollen, sind wie von Lis beschrieben, die Vordrucke V 800 und V 805 auszufüllen.
Da Sie während der ersten Elternzeit teilzeitbeschäftigt waren, wurden Beiträge vom Arbeitgeber entrichtet, so dass Ihnen hier keine Lücke entstanden ist.
Beim Ausfüllen der Formulare unterstützen Sie die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auch das Versicherungsamt.