Hallo Mike, machen Sie sich keine Sorgen, verbindlich wird nur festgestellt was vorhanden ist, nicht, was „nicht“ vorhanden ist. Dennoch ist es richtig, fehlende Sachverhalte frühzeitig zu klären, da insbesondere die Klärung von Auslandssachverhalten sehr langwierig sein kann. Folgen Sie bitte W*lfgangs Rat und vereinbaren Sie einen Termin zur Kontenklärung um alle rechtserheblichen Sachverhalte berücksichtigen zu lassen.