Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kontenklärung (ungeklärte Zeiten während Ausbildungssuche)

von Marcel20.07.2007 | 18:09
1761 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen. Ich habe heute eine Klärungsmitteilung bekommen und weiß jetzt nicht so Recht wie ich weiter vorgehen soll. Zur Sache: Ungeklärt ist der Zeitraum vom Juli 1995 bis Juli 1996. Ich habe die Höhere Handelsschule im Juli 1995 abgeschlossen und habe keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ich hatte mich dann bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet. Da ich ja nie vorher gearbeitet habe war ich auch kein Leistungsempfänger in diesem Jahr und habe auch nie irgendwelche An-oder Abmeldebestätigungen von diesem Vorgang erhalten. Laut Formular muss ich jetzt Absatz 14 wählen und für diesen Zeitraum beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet ausfüllen. Aber wie soll ich den Nachweis erbringen, dass ich in dieser Zeit beim Arbeitsamt gemeldet war? Ich habe schließlich nie etwas schriftlich bekommen. Sind evtl. noch Unterlagen beim Arbeitsamt zu bekommen oder werden die nach 10 Jahren gelöscht? Vielen Dank für die Hilfe. Gruß Marcel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marcel,

leider kann ich Ihnen auch nur wenig Hoffnung machen, was die Unterlagen bei der Agentur für Arbeit angeht. Versuchen sollten Sie es m.E. trotzdem einmal. Manchmal gibt es ja "dumme Zufälle", dass die Akten doch noch nicht vernichtet sind oder sich ein entsprechender Hinweis in der DV der Agentur für Arbeit findet... Andere Nachweismöglichkeiten gibt es jedenfalls (leider) nicht.

3 Antworten

Amadéam 20.07.2007 | 22:37
Ohne Vorlage eines Nachweises können Sie diese Zeit "abschreiben". Die BA hat nur kurze Aufbewahrungsfristen. Lassen Sie sich aber deshalb nur keine grauen Haare wachsen. Diese Anrechnungszeit wäre so oder so nur ein Lückenfüller. Was meinen Sie, was ein hoffnungsfroher Langzeitarbeitsloser Jugendlicher aus einer abgelegenen Region in Meck-Pomm, der "schlauer" als Sie war und im Gegensatz zu Ihnen solch eine Bescheinigung besitzt, wohl im Alter für eine Rente beziehen wird? Ganz einfach! Diese erreicht wie die Ihrige auch nur höchstens Grundsicherungsniveau.
Marcelam 21.07.2007 | 08:28
Danke. Habe mir das schon irgendwie gedacht. Interessanterweise steht zu allen möglichen Klärungspunkten in den Erklärungen "Als Beweismittel können dienen". Im Punkt 14 steht nichts dergleichen. Aber das das Arbeitsamt einen damals 18 jährigen jugendlichen nicht darauf hinweist sich diese Zeit bescheinigen zu lassen damit sie auf die Rente angerechnet werden kann passt schon irgendwie in´s System. Nochmal Danke und Gruß Marcel
KSCam 21.07.2007 | 10:12
Mitte der 90er Jahre gab es diese Vorschrift so noch nicht! Insofern konnte das AA Sie auch darauf nicht hinweisen - dieser Vorwurf "passt ausnahmsweise mal nicht ins System"
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026