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Kontenklärung - Vorsorgepauschale

von uwehermann04.08.2007 | 10:25
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Zusammen, ich habe eine Aufforderung zur Kontenklärung bekommen und in diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob Nebenjobs aus dem Studium, bei denen eine Vorsorgepauschale abgeführt wurde, von der Rentenversicherung als Beitragszeiten anerkannt werden. Als Nachweis hab ich allerdings nur noch die alten Lohnsteuerjahresausgleichs-Bescheinigungen und einige Arbeitsverträge. Reicht das für die Anerkennung aus? Danke im Voraus, Uwe

4 Antworten

Schiko.am 04.08.2007 | 10:49
Werde auch hier nicht ganz schlau.Vermutlich haben sie von der rentenstelle eine rentenaus- kunft angefordert. Zur beantwortung von gestellten fragen ist auch vermutlich das einkommen vor berufsbeginn ge- fragt. Normalerweise erhielten sie vom arbeitgeber einen durchschlag der jahresmeldung an die krankenkasse. Kann auch sein, es wurden - aus welchen gründen auch immer- keine rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Dies kann durchaus berechtigt sein , einkommenshöhe und dauer der beschäftigung könnten gründe dafür liefern. Nicht ganz klar, was mit lohnsteuerjahresbe- scheinigung meinen. Ist es eine jahresbescheinigung für die gesamten bezüge müsste die beitragszahlung des rentenversicherungsbeitrages aufgeführt sein. Dies meinen sie wahrscheinlich mit dem wort"vorsorge- paulschale". Dies ist aber ein fachausdruck im steuerrecht und wird nicht abgeführt, sondern als steuerbegünstigung vom staat zugestanden. Soll keine belehrung sein, stellen sie nur weitere fragen wenn nötig, diese beantworte ich gerne. Mit freundlichen Grüßen.
skatam 04.08.2007 | 18:36
und Pauli als Bettvorleger, Huber, als Fussabtreter, Seehofer, als Zuchtbulle von Bayern und Bumbser vom Dienst Stoiber der schwarm aller über 80 jährigen... skat
uwehermannam 06.08.2007 | 18:42
Erstmal Danke für die Antwort. Die Aufforderung zur Mitwirkung bei der Kontenklärung hat man mir völlig unmotiviert zugeschickt, angefordert habe ich sie nicht. Was ich mit der Lohnsteuerjahresbescheinigung meine, ist der Steuerbescheid, in dem die Vorsorgepauschale vom Einkommen vor der Steuerberechnung abgezogen wird. Frage ist, ob man durch den Abzug dieser Vorsorgepauschale automatisch Rentenbeiträge abgeführt hat. Leider hab ich die alten Lohnabrechnungen aus meiner Studienzeit nicht mehr, die wären jetzt sicher hilfreich. Vielleicht als generelle Frage: Jobs in Semesterferien, die innerhalb des zulässigen Zuverdienstes bei Studenten liegen (waren glaub ich mal 20.000 DM): können die überhaupt rentenwirksam geltend gemacht werden? MfG, Uwe
Schiko.am 11.08.2007 | 17:40
Soeben aus dem kurzen geburtstagsurlaub zurück lese ich ihren erneuten eintrag. Der abzug einer vorsorgepaulschale beeinflusst die beitragszahlung zur rente nicht. Diese beiträge werden stets vom bruttoverdienst ab- geführt, vom netto wäre der betrag zwar geringer führte aber auch zu einer später geringeren rente. Für die steuer ist es in etwa umgekehrt, abzugsbeträge die bei der monatlichen berechnung nicht in der monats- tabelle eingearbeitet sind können sich bei der steuerer- klärung positiv auswirken. Jahresbruttoverdienst minus zustehende beträge er- geben das zu versteuernde jahreseinkommen. Der aufgeführte zusatzverdienst ( Verdienst) ohne beitrags- abführung ist mit DM- 20.000 im jahre sehr hochgegriffen. Dies wären ja jetzt über 10.000 Euro, erspare mit mit beträgen zu operieren. Verlangen sie doch einfach von der deutschen rentenver- sicherung eine kontoauskunft, daraus ersehen sie für welche verdienste in den letzten jahren beiträge abgeführt wurden. Dies ist ja auch die grundlage für eine spätere rente. Mit freundlichen Grüßen.
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