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Kontenklärung wird verweigert - was nun?

von Andre29.02.2008 | 09:45
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8 Antworten

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Meine Mutter ist 58 Jahre alt (Ex-DDR) und hat bisher noch keine Anstalten gemacht Ihre Konten zu klären. Es fehlen alle Zeiten. Sie will es nicht machen, Sie will nochmal arbeiten obwohl Sie seit 11 Jahren arbeitslos ist und auch nicht zum Arbeitsamt geht. Man kann davon ausgehen, dass Sie die Kontenklärung nicht machen wird. Sie hat psychologische Probleme, geht aber natürlich auch nicht zum Arzt. Was wird mit Ihr Ihrem Rentenanspruch geschehen wenn man davon ausgeht, dass Sie nichts tun wird? Wie können wir als Familie etwas tun damit ein Anspruch für Ihre vielen geleisteten Jahre besteht? Danke für Ihre Mithilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich besteht kein Zwang, einen Rentenantrag zu stellen, es sei denn, der Rentenberechtigte wird durch einen Träger der Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II unterstützt. Dann hätten diese Träger ein eigenes Antragsrecht und würden dieses auch beanspruchen, da die Rente vorrangig der anderen Leistungen zu zahlen wäre. Ansonsten entscheidet der Rentenberechtigte selbst, ob er seine Rente beantragt oder nicht.

Sie können auch die Anträge auf eine Kontenklärung oder Rente stellen, wenn ihre Mutter ihnen eine Vollmacht ausstellt. Bei psychologischen Problemen könnte auch geprüft werden, ob eine amtliche Betreung notwendig wäre. Der Betreuer könnte dann Anprüche für den Berechtigten geltend machen.

7 Antworten

Brilleam 29.02.2008 | 10:32
Hallo Andre! Vielleicht sollten Sie Ihre Mutter darüber aufklären, dass eine Kontenklärung KEIN Rentennantrag ist sondern dazu dient, eines Tages rasch über eine gewünschte Rente entscheiden zu können - grds. wird keiner in die Rente gezwungen! Bieten Sie doch an, mit Ihr gemeinsam die Kontenklärung bei der Wohnsitzgemeinde oder einer Beratungsstelle zu erledigen - der Gang dorthin empfiehlt sich, wenn noch Zeiten aus der ehem. DDR zu klären sind. Wenn die Mutter das nicht will und Sie über alle Unterlagen und notwendigen Kenntnisse aus dem Beschäftigungsleben der Mutter verfügen, so lassen Sie sich einfach eine Vollmacht ausstellen und erledigen SIE die Angelegenheit selber in Vertretung für die Mutter (letzter Ausweg!). Wer sein Rentenkonto nicht klärt und ggf. auch nie Rente beantragt wird auch nichts bekommen - so wie derjenige, der zu bequem ist das Konto zu klären eines Tages halt (bei Antrag) auch nur das bekommt, was aus den beim Träger bekannten Rentenzeiten erwächst. Spätestens wenn Sozialhilfe oder eines Tages Grundsicherung ggf. mit Heimunterbringung anstehen sollte, dann wird die Familie ein Problem bekommen (Unterhaltspflicht!)
Happyam 29.02.2008 | 10:53
Hallo Andre, diese Situation ist echt ungünstig für Sie als Familie. Es gibt aber noch eine Möglichkeit, wie sie das ganze zum "Rollen" bringen können. Schauen Sie doch mal auf der Internetseite der DRV (www.deutsche-rentenversicherung.de) Dann gehen Sie zu "Formulare" nun suchen Sie nach "Kontenklärung" hier finden Sie alle erforderlichen Vordrucke. Wichtig sind: V 100 (Antrag zur Kontenklärung) V 800 (Antrag für Kindererziehungszeiten) und V 410 (Formular zur Anerkennung von Schulzeiten/Mutterschutz/Arbeitslosigkeit etc.) Laden Sie sich diese runter und füllen die dann gemeinsam mit Ihrer Mama aus. So sind sie daheim und können in Ruhe alles durchgehen. (In den Erläuterungen zu den Formularen finden Sie nützliche Tipps, was als Nachweis benötigt wird) Wenn Sie diese Formulare (vollständig ausgefüllt, soweit Ihnen möglich) dann an die DRV weiterleiten, ist der 1. Schritt getan. Ich glaube, so können Sie Ihre Mutter doch bestimmt überreden oder? Es ist ja nur zu ihrem Besten. Und wie "Brille" schon geschrieben hat, es ist doch kein Rentenantrag nur Kontenklärung. Meine Mama (Gott hab sie selig) hat damals auch geglaubt sie müsse sich schämen, dass sie nur 5 Kinder erzogen und sonst nicht gearbeitet hat. Daher kann ich Ihre Situation ganz gut nachvollziehen. Ich habe sehr viel Überredungskunst gebraucht um die Formulare mit ihr auszufüllen. Leider hat es trotz allem nicht genützt, da sie vor ihrem Rentenanspruch verstorben ist. Aber für die Hinterbliebenrente meines Vaters, war die Klärung dann doch noch sinnvoll. Ich hoffe, Sie können das klären und sende schöne Grüße Happy
Brilleam 29.02.2008 | 11:49
Liebe Happy! Der V700 (Betrittsgebiet) wäre auch noch erforderlich - und genau deshalb sollte von vorn herein nicht selbst an der Kontenklärung 'gebastelt' werden - wer sich als 'normaler' Mensch durch die Fragebogen arbeitet und den Sinn der Fragen aus den Erläuterungen ableiten muss steht auf verlorenem Posten bzw. wird Rückfragen über Rückfragen erhalten und dann ... im schlimmsten Fall auf halbem Wege stehen bleiben mit teilgeklärtem Konto - Bescheiderteilung mangels Mitwirkung - wo ist der Gewinn?
Happyam 29.02.2008 | 11:56
Hallo Brille, jaja, dass stimmt schon. Ich hatte halt gedacht, dass es wenigstens mal ein Anfang ist. Wenn die Mutter doch psychisch krank ist... Aber den V 700 braucht man doch nur, wenn die Unterlagen nicht oder nicht mehr vollständig vorhanden sind oder? LG Happy
Brilleam 29.02.2008 | 12:13
Hallo Happy! Im vorliegenden Fall (Jg. ca. 1950, ca. 25 Jahre Besch. in der ehem DDR) würde ich den V700 unbedingt beifügen, da im SV-Ausweis zwar sehr viel aber vielleicht nicht alles steht (Überentgelt, Stundenmaß bei Teilzeitbesch., FZR, Sonderversorgung gem. AAÜG etc. ggf. auch aufgrund langer Betriebszugehörigkeit - womöglich bergbauliche Betriebe etc.). Es wäre doch schade, wenn jemand seinen Rechtsanspruch mehr als nötig verschenken würde, oder?
Andream 29.02.2008 | 13:43
Danke für Eure Hilfe. Ich werde versuchen irgendwie an die Unterlagen des Betriebes zu kommen und dann die Unterschrift meiner Mutter mir besorgen. Und wenn ich Sie fälschen muß. :-)
Happyam 29.02.2008 | 13:40
Liebe(r) Brille, ja, das stimmt! Ich wünsche ein schönes, erholsames Wocheende! Gruß Happy
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